Presse/Medien


 

URTEIL VON GENF: GEGEN RASSENHAß BEI HUNDEN

Wir alle werden täglich mit Vorurteilen konfrontiert, die unsere ausländischen Mitbürger betreffen. Alle Türken neigen zu Bandenbildung, alle Polen stehlen Autos oder alle Nigerianer dealen mit Drogen. Selben dumpfen Rassismus findet man in Deutschland seit Inkraftreten der Landeshundeverordnungen auch gegenüber Hunden. Ab nun lautet die Parole: alle Pitbulls sind potentielle Kindsmörder, alle Am Staffs wären von Natur aus übermäßig aggressiv bzw. alle Bullterrier aufgrund ihrer Beißkraft eine öffentliche Gefahr. Der Unterschied ist diesmal nur, daß nicht grölende Skinheads diese Parolen skandieren, sondern daß sie in ähnlicher Form schwarz auf weiß Teil unseres Rechtswesens wurden.

Das Rechtsprinzip, wonach jemand solange unschuldig zu gelten hat, bis das Gegenteil bewiesen ist, wurde umgedreht. Nun liegt die Beweislast bei allen Hundehaltern. Dabei traf es nicht den unverantwortungslosen Teil unter jenen, sondern das Gros der unauffälligen Halter – und vor allem deren Tiere. In Dortmund streckt die Polizei einen Am Staff mit sechs Schüssen nieder, der in einem Kommentkampf mit einem anderen Rüden verwickelt war. Der Hund musste 45 Minuten mit abgeschossener Vorderpfote und schweren inneren Verletzungen auf die erlösende Euthanasie warten. Ein Kommerzsender spricht geifernd von „Killerbestien, die selbst durch Kugel schwer zu stoppen wären“. Bei Kassel wird eine Wohnung in Abwesenheit der Besitzerin von der Polizei gestürmt, zwei Mischlingshunde an Ort und stelle erschossen. In Wiesbaden ein Pitbull nach fahrlässig dilettantischem Wesenstest euthanasiert. In Berlin wird Regisseur Leander Haußmann mit einer Bierflasche krankenhausreif geschlagen, nur weil er mit einem Pudel (!) ohne Leine spazieren ging. Die Liste von Grundrechtsverletzungen und Medienhetze ließe sich noch lange fortführen.

Für all das machte der Internationale Gerichtshof für Tierrechte in Genf in einem Schauprozeß am 7.Mai die deutsche Bundesregierung verantwortlich. Über 20 Tier- und Hundeschutzgruppen aus der BRD, Schweiz, sowie aus Österreich und Frankreich agierten als Kläger bzw. Zeugen der Anklage, so auch der Tierschutzverein CANIS. Die prominente FDP-Bundestagsabgeordnete Gudrun Kopp unterstütze die Anklagepunkte. Seitens der angeklagten Politiker wurde niemand entsandt, sie erhielten einen Pflichtverteidiger. Letztendlich befand der Tiergerichtshof die deutsche Bundesregierung sowie Bundespräsident Rau und führende Landespolitiker in allen Punkten für schuldig (Wortlaut des Urteils bei der Fondation Franz Weber unter www.ffw.ch ). Der Entscheid hat keine rechtsbindende Wirkung, wohl aber eine moralische. Der internationale Druck auf die BRD wird wachsen, zumal das Genfer Urteil auch an die UNO, den Europäischen Gerichtshof und andere Institutionen weitergeleitet wird.

Wir müssen einen Status erreichen, bei dem die Gefährlichkeit eines Hundes individuell, nicht rassisch bemessen wird. „Punish the deed, not the breed! – Verurteile die Tat, nicht die Rasse”.

 

Home

Zurück