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Presse/Medien |
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OTS
– Pressemitteilung 07.Mai
2001 Tierschutz
/ Hunde Fortsetzung
der Pressemitteilung vom 06.Mai 2001
Heute
hat der Internationale Gerichtshof für Tierrechte in Genf einen richtungsweisenden
Entscheid gefällt :
Dr.
Norbert Schauer, IBT-beisitzender Richter des Internationalen
Gerichtshof für Tierrechte : “Ich bin froh, dass es gelungen ist die rassistisch geprägte
Anti-Hundepolitik Deutschlands mit Sachargumenten an den Pranger zu
stellen. Denn die im Laufen befindlichen berüchtigten
Verfolgungsmethoden von Hundehaltern und ihren Tieren erinnert an eine
unselige Vergangenheit und schaden meines Erachtens dem Ansehen
Deutschlands schwer.“ Mag.
Alexander Willer, Tierschutzverein CANIS, Vertreter der Anklage: “Für all jene Länder, in denen gesetzliche Regelungen über gefährliche
Hunde noch anstehen – so z.B. in Österreich – stellt der Entscheid
von Genf eine wichtige, internationale Unterstützung dar. Deutschland
kann sich nicht mehr länger als Vorbild präsentieren, sondern stellt
vielmehr ein Negativbeispiel dar.“ Der
Originalwortlaut des Genfer Urteils kann unter www.canis.at
oder im Büro des IBT unter der Nummer
01/7130823 bzw. direkt bei der Fondation Franz Weber : www.ffw.ch
eingesehen werden.
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