Presse/Medien


OTS – Pressemitteilung

07.Mai 2001

Tierschutz / Hunde

Fortsetzung der Pressemitteilung vom 06.Mai 2001

  Prozeß gegen Hundediskriminierung: Das Urteil von Genf

Heute hat der Internationale Gerichtshof für Tierrechte in Genf einen richtungsweisenden Entscheid gefällt : das grundrechtswidrige Beispiel Deutschlands, die Gefährlichkeit von Hunden aufgrund rassespezifischen Kriterien festzusetzen, wurde verurteilt. Die wesentlichen Entscheidinhalte sind wie folgt :

1.  Unverzügliche Aufhebung aller Landeshundeverordnungen
2.   Wegfall aller Rasselisten
3. Verbot der Tötung von Hunden aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit
4. Ersatzlose Außerkraftsetzung des Bundesgesetzes vom 12.04.2001
5.  Öffentliche Rehabilitierung von Hund und Halter
6. Wesenstests, Kampfhundesteuern und ähnliche Zwangsmaßnahmen sind abzusetzen
7. Der Staat hat Mittel zur Verfügung zu stellen, um den bereits eingezogenen Hunden ein einigermaßen artgerechtes Leben zu ermöglichen
8.  Hundehalter und Hundezüchter sind durch ein noch zu beschließendes Heimtierzuchtgesetz streng zu überprüfen
9. Eine Euthanasierung ist nur bei hochgradig gefährlichen Hunden, wenn jede Resozialisierung erfolglos war, schmerzlos anzuwenden

Dr. Norbert Schauer, IBT-beisitzender Richter des Internationalen Gerichtshof für Tierrechte :

Ich bin froh, dass es gelungen ist die rassistisch geprägte Anti-Hundepolitik Deutschlands mit Sachargumenten an den Pranger zu stellen. Denn die im Laufen befindlichen berüchtigten Verfolgungsmethoden von Hundehaltern und ihren Tieren erinnert an eine unselige Vergangenheit und schaden meines Erachtens dem Ansehen Deutschlands schwer.

Mag. Alexander Willer, Tierschutzverein CANIS, Vertreter der Anklage:

Für all jene Länder, in denen gesetzliche Regelungen über gefährliche Hunde noch anstehen – so z.B. in Österreich – stellt der Entscheid von Genf eine wichtige, internationale Unterstützung dar. Deutschland kann sich nicht mehr länger als Vorbild präsentieren, sondern stellt vielmehr ein Negativbeispiel dar.

 

Der Originalwortlaut des Genfer Urteils kann unter www.canis.at oder im Büro des IBT unter der Nummer  01/7130823 bzw. direkt bei der Fondation Franz Weber : www.ffw.ch eingesehen werden.

 

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