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Presseinformation, 14. November 2005
Schönbrunns Elefantenhaltung muss überdacht werden Tierrechtsverein CANIS fordert Einsetzung einer ExpertInnen-Kommission
Spätestens nach der Veröffentlichung eines Videos, das zeigt, mit welchen Mitteln Elefantenbaby „Mongu“ „trainiert“ wird, müssen grundsätzliche Fragen über die Elefantenhaltung im Zoo Schönbrunn zur Diskussion gestellt werden. Worin liegt der wissenschaftliche Wert der Haltung von Afrikanischen Elefanten im Zoo? Welche anderen ethologischen Erkenntnisse als jene, dass die Tiere in Gefangenschaft Verhaltensauffälligkeiten entwickeln und Elefantenbullen in der Must kaum kontrollierbar sind konnten bisher gewonnen werden? Worin liegt der edukative Wert der Elefantenhaltung in Schönbrunn? Was die BesucherInnen zu sehen bekommen, sagt wenig über das natürliche Verhalten von Elefanten aus. Die Zoo-Elefanten sind konditioniert, um zu gehorchen. Welche Botschaft wird gerade Kindern dadurch vermittelt? Wenn schon Elefantenhaltung, warum setzt der Schönbrunner Zoo immer noch auf die veraltete Form des direct contact? Der direkte Kontakt Mensch-Elefant stellt ein großes Gefahrenpotential dar. Wenn direct contact einigermaßen funktionieren soll, dann nur durch positive Bestärkung, sprich Vertrauensbildung zum Tier, definitiv nicht anhand von Methoden, die darauf abzielen, den Willen der Elefanten zu brechen – wie das Video im Fall „Mongu“ zeigt. Warum stellt der Tiergarten Schönbrunn nicht auf protected contact oder offhand management um? Beim protected contact kommt es kaum zum unmittelbaren Kontakt Mensch-Elefant. Immer mehr Zoos ändern ihre Elefantenhaltung in diese Richtung. Noch geeigneter wäre das so genannte offhand management – wie etwa im spanischen Carbaceno praktiziert – wo die Elefanten überhaupt nicht dressiert werden, sondern in einem weiträumigen Areal gemäß ihrer Verhaltensmuster leben. Wie ist das Schönbrunner „Elefantentraining“ in Einklang mit dem Bundestierschutzgesetz zu bringen? Dort heißt es in § 5: „Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.“ Leidet ein Elefantenbaby nicht, wenn es geschlagen wird? Sind seine Schreie nicht als Zeichen schwerer Angst zu werten? Nach § 5.3.b liegt ein Verstoß gegen das Verbot der Tierquälerei dann vor, wenn „technische Geräte, Hilfsmittel oder Vorrichtungen verwendet [werden], die darauf abzielen, das Verhalten eines Tieres durch Härte oder durch Strafreize zu beeinflussen“. Ist die „g'sunde Watschn“ zur Disziplinierung des Tierbabys mit dem Hilfsmittel Elefantenhaken gesetzeskonform? Der Tierrechtsverein CANIS fordert eine unabhängige Kommission von ExpertInnen, um das Konzept der Elefantenhaltung im Zoo Schönbrunn zu überprüfen. Wenn Tierschutz als gesellschaftliches Anliegen ernst genommen werden soll, darf keine Institution als sakrosankt gelten. Rückfragen:
Mag. Alexander Willer, 0676/94 69 269 Tierrechtsverein CANIS, http://www.canis.info , mailto: trv-canis@chello.at
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