Presse/Medien


Quelle: WUFF – Das Hundemagazin, Oktober 10/2001; Seite 43

Hunde-Hardliner aus Berlin nun Generaldirektor der ÖBB

Die kürzlich erfolgte Ernennung von Herrn Rüdiger vorm Wald zum Generaldirektor der ÖBB ist für Hundehalter in Österreich nicht ohne Relevanz. Herr Wald war zuvor Chef der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), die – wie WUFF bereits mehrfach berichtet hat – mit einer neuen Verordnung zu Beginn dieses Jahres Hundehalter mit bestimmten Rassen (sog. „Kampfhunde“) der Mobilität durch öffentliche Verkehrsmittel beraubt haben. Das „Kampfhunde“-Verbot der BVG hat aufgrund der Quasi-Monopolstellung dieses Unternehmens höchste gesellschaftspolitische Relevanz und schränkt die Grundrechte der Bürger Berlins ein. Denn wer einen Bully und kein Auto hat, könnte nun in Berlin mit seinem Hund nirgends mehr hinfahren, hätten die BVG Herrn Walds Verordnung strikt ausgelegt, was glücklicherweise nicht immer der Fall ist. Mag. Alexander Willer vom österreichischen Tierschutzverein CANIS wollte von Verkehrsministerin Monika Forstinger (FPÖ) wissen, ob nun durch die Ernennung Herrn Walds zum Chef der ÖBB eine ähnliche Rasseregelung in Österreich geplant sei. Nach fünf Wochen kam ein knapper Bescheid des Ministeriums, wonach die Beantwortung der Frage an die ÖBB weitergeleitet worden sei. Diese wiederum antworteten in einer Weise, die alles offen läßt. Evelyn Müller von der ÖBB Servicestelle Wien wies im Schreiben an CANIS darauf hin, daß „kleine, ungefährliche Tiere, welche in Behältnissen befördert werden, unentgeltlich befördert werden, soferne sie nicht krank sind, jemanden verletzen können, nichts beschädigen bzw. verunreinigen. Hunde, die nicht in Behältnissen transportiert werden (können), werden nur mit bißsicherem Beißkorb und kurzer Leine befördert. Diese Hunde müssen entweder getragen werden oder am Abteilboden Platz nehmen. Der Reisende, der einen ‚unverpackten’ Hund mit sich führt, ist verpflichtet, für diesen eine Hundefahrkarte zu lösen...Eine Änderung der Bestimmungen erscheint der Unternehmensleitung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erforderlich. Selbstverständlich muß auf evt. in Zukunft eintretende Ereignisse von Angriffen von Hunden auf Reisende im Zug – schon allein aus Gründen der Sicherheit unserer Reisenden – seitens der Unternehmensleitung reagiert werden dürfen.“.

 

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