Presse/Medien


 

BEANTWORTUNG EINER 

PARLAMENTARISCHEN ANFRAGE  

DER GRÜNEN 

VOM 16.11.2005

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

GZ: 11.001/145-I/A/3/2005

Wien, am 13. Jänner 2005

Sehr geehrter Herr Präsident!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3615/J der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:

Frage 1:

Österreich wird sein fortschrittliches Tierschutzgesetz mit fachlich fundierten Argumenten, die darlegen, dass eine artgerechte Wildtierhaltung in Zirkussen nicht möglich ist, verteidigen und sich dafür einsetzen, dass das Wildtierhaltungsverbot in Zirkussen in § 27 Abs 1 TSchG aufrecht bleibt.

Frage 2:

Von meinem Ressort wurde eine fachliche Stellungnahme abgegeben, die nun von den dafür zuständigen Juristen und Europarechtsexperten des Bundeskanzleramts überarbeitet und nach Brüssel übermittelt wird.

Frage 3:

Das Wildtierhaltungsverbot des § 31 Abs 1 Tierschutzgesetz beruht auf einer Vierparteieneinigung. Es ist keine Änderung dieser Regelung bzw. Aufhebung des Verbotes vorgesehen.

Frage 4:

Für die EU-Ratspräsidentschaft besteht ein bereits seit längerem festgelegtes Programm. Eine EU-weite Regelung betreffend die Haltung von Wildtieren in Zirkussen ist derzeit nicht vorgesehen. Sollte dieses Thema jedoch während der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft aufgegriffen werden, werde ich mich selbstverständlich für ein EU-weites Verbot einsetzen und jegliche Initiativen, die für ein EU-weites Verbot der Wildtierhaltung in Zirkussen unternommen werden, unterstützen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin

 

Zur parlamentarischen Anfrage der Grünen vom 16.11.05

Zur CANIS-Presseinformation vom 09.11.05  

 

 

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