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BEANTWORTUNG EINER PARLAMENTARISCHEN
ANFRAGE DER GRÜNEN VOM 16.11.2005
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates Dr.
Andreas Khol Parlament 1017
Wien GZ:
11.001/145-I/A/3/2005 Wien,
am 13. Jänner 2005 Sehr
geehrter Herr Präsident! Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3615/J der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde wie folgt: Frage
1: Österreich
wird sein fortschrittliches Tierschutzgesetz mit fachlich fundierten
Argumenten, die darlegen, dass eine artgerechte Wildtierhaltung in
Zirkussen nicht möglich ist, verteidigen und sich dafür einsetzen,
dass das Wildtierhaltungsverbot in Zirkussen in § 27 Abs 1 TSchG
aufrecht bleibt. Frage
2: Von
meinem Ressort wurde eine fachliche Stellungnahme abgegeben, die nun von
den dafür zuständigen Juristen und Europarechtsexperten des
Bundeskanzleramts überarbeitet und nach Brüssel übermittelt wird. Frage
3: Das
Wildtierhaltungsverbot des § 31 Abs 1 Tierschutzgesetz beruht auf einer
Vierparteieneinigung. Es ist keine Änderung dieser Regelung bzw.
Aufhebung des Verbotes vorgesehen. Frage
4: Für
die EU-Ratspräsidentschaft besteht ein bereits seit längerem
festgelegtes Programm. Eine EU-weite Regelung betreffend die Haltung von
Wildtieren in Zirkussen ist derzeit nicht vorgesehen. Sollte dieses
Thema jedoch während der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft
aufgegriffen werden, werde ich mich selbstverständlich für ein
EU-weites Verbot einsetzen und jegliche Initiativen, die für ein
EU-weites Verbot der Wildtierhaltung in Zirkussen unternommen werden,
unterstützen.
Mit
freundlichen Grüßen Maria
Rauch-Kallat Bundesministerin
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