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Presseinformation, Wien, 09. November 2005

 

EU-Kommission will Österreichs Wildtierverbot in Zirkussen kippen

Tierrechtsverein CANIS appelliert an die Bundesregierung zu handeln

 

Mit dem Bundestierschutzgesetz vom 1.1.2005 ist Wildtierhaltung in Zirkussen in Österreich verboten. Nun will die EU-Kommission dieses Verbot zu Fall bringen. Der Grund: Das Auftrittsverbot von Elefant, Löwe, Tiger u.a. Wildtieren würde die „Dienstleistungsfreiheit“ innerhalb der Europäischen Union verletzen, wie es in einem Mahnschreiben an die Republik Österreich heißt.

Im Klartext: Aufgrund der Tatsache, dass in den meisten anderen EU-Staaten tierquälerische Zirkustierauftritte- bzw. Haltungen weiterhin erlaubt sind, soll Österreich sein Gesetz aufheben und sich Niveau mäßig nach unten hin anpassen. Geschieht dies nicht, wird ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, das bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) getragen werden kann.

Nicht nur die wirtschaftlichen Interessen von ZirkusbetreiberInnen aus Ländern wie Deutschland, Frankreich oder Italien – wo es europaweit die meisten Zirkusbetriebe gibt – stehen hinter der Position der EU-Kommission, sondern auch Bestrebungen, den Zirkus als „europäisches Kulturgut“ zu verankern. Wortführerin ist dabei die CDU-Europa-Parlamentarierin Doris Pack, die Zirkus auf einer Ebene mit Theater und Oper sieht.

Österreich leistete im letzten Jahrzehnt in Sachen Wildtierverbot in Zirkussen Pionierarbeit, erwähnt seien dabei nicht nur die Demonstrationen heimischer TierrechtlerInnen, sondern auch die von der Wiener Umweltanwaltschaft herausgegebenen „Richtlinien für die Haltung von Wildtieren in Zirkusunternehmen“. (1996). Durch die darin festgelegten Mindestanforderungen sollten nur mehr jene Tierarten für Zirkusse zugelassen werden, bei denen das art- oder rassegerecht möglich wäre. Gleichzeitig wiesen die AutorInnen darauf hin, dass „diese Voraussetzungen bei Wildtieren grundsätzlich nicht gegeben sind“. Die „Richtlinien“ wären eine probate Übergangslösung für andere EU-Staaten.

„Länder wie Schweden, Dänemark oder Finnland verfügen zwar ebenfalls über Wildtierverbote in Zirkussen – allerdings mit Schlupflöchern für zahlreiche Ausnahmeregelungen“, meint Mag. Alexander Willer vom Tierrechtsverein CANIS. „Österreichs Totalverbot muss für die anderen EU-Staaten Vorbildcharakter haben. Alleine durch die Bemühung des Begriffs ‚Dienstleistungsfreiheit“ wird der Lebenswert von Tieren degradiert. „ Und weiter: „Österreich übernimmt mit 1.Januar 2006 die EU-Ratspräsidentschaft, geradezu ein idealer Anlass, die eigene tierschutzfreundliche Position in den europäischen Gremien nachhaltig zu vertreten. Wir appellieren an den Bundeskanzler und die betreffenden Ministerien zu handeln.“

Der Tierrechtsverein CANIS, www.canis.info , ist Mitglied im Verband Österreichischer Tierschutzvereine (VÖT) und dadurch auch Mitglied bei der Eurogroup for animal welfare, www.eurogroupanimalwelfare.org , in Brüssel. Die Eurogroup gilt als wichtigste gesamteuropäische Interessensvertretung in Sachen Tierschutz.

 

Rückfragen: Mag. Alexander Willer, CANIS, 0676/94 69 269  

 

Zur parlamentarischen Anfrage der Grünen vom 16.11.05

Zur Anfragebeantwortung vom 13.01.06 durch die Bundesministerin 

 

 

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