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Presseinformation,
Wien, 09. November 2005
EU-Kommission
will Österreichs Wildtierverbot in Zirkussen kippen Tierrechtsverein
CANIS appelliert an die Bundesregierung zu handeln
Mit dem Bundestierschutzgesetz vom 1.1.2005 ist Wildtierhaltung in Zirkussen in Österreich verboten. Nun will die EU-Kommission dieses Verbot zu Fall bringen. Der Grund: Das Auftrittsverbot von Elefant, Löwe, Tiger u.a. Wildtieren würde die „Dienstleistungsfreiheit“ innerhalb der Europäischen Union verletzen, wie es in einem Mahnschreiben an die Republik Österreich heißt. Im
Klartext: Aufgrund der Tatsache, dass in den meisten anderen EU-Staaten
tierquälerische Zirkustierauftritte- bzw. Haltungen weiterhin erlaubt
sind, soll Österreich sein Gesetz aufheben und sich Niveau mäßig nach
unten hin anpassen. Geschieht dies nicht, wird ein
Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, das bis zum Europäischen
Gerichtshof (EuGH) getragen werden kann. Nicht
nur die wirtschaftlichen Interessen von ZirkusbetreiberInnen aus Ländern
wie Deutschland, Frankreich oder Italien – wo es europaweit die
meisten Zirkusbetriebe gibt – stehen hinter der Position der
EU-Kommission, sondern auch Bestrebungen, den Zirkus als „europäisches
Kulturgut“ zu verankern. Wortführerin ist dabei die
CDU-Europa-Parlamentarierin Doris Pack, die Zirkus auf einer Ebene mit
Theater und Oper sieht. Österreich
leistete im letzten Jahrzehnt in Sachen Wildtierverbot in Zirkussen
Pionierarbeit, erwähnt seien dabei nicht nur die Demonstrationen
heimischer TierrechtlerInnen, sondern auch die von der Wiener
Umweltanwaltschaft herausgegebenen „Richtlinien für die Haltung
von Wildtieren in Zirkusunternehmen“. (1996). Durch die darin
festgelegten Mindestanforderungen sollten nur mehr jene Tierarten für
Zirkusse zugelassen werden, bei denen das art- oder rassegerecht möglich
wäre. Gleichzeitig wiesen die AutorInnen darauf hin, dass „diese
Voraussetzungen bei Wildtieren grundsätzlich nicht gegeben sind“.
Die „Richtlinien“ wären eine probate Übergangslösung für andere
EU-Staaten. „Länder
wie Schweden, Dänemark oder Finnland verfügen zwar ebenfalls über
Wildtierverbote in Zirkussen – allerdings mit Schlupflöchern für
zahlreiche Ausnahmeregelungen“, meint Mag. Alexander Willer vom
Tierrechtsverein CANIS. „Österreichs Totalverbot muss für die
anderen EU-Staaten Vorbildcharakter haben. Alleine durch die Bemühung
des Begriffs ‚Dienstleistungsfreiheit“ wird der Lebenswert von
Tieren degradiert. „ Und weiter: „Österreich übernimmt mit
1.Januar 2006 die EU-Ratspräsidentschaft, geradezu ein idealer Anlass,
die eigene tierschutzfreundliche Position in den europäischen Gremien
nachhaltig zu vertreten. Wir appellieren an den Bundeskanzler und die
betreffenden Ministerien zu handeln.“ Der
Tierrechtsverein CANIS, www.canis.info
, ist Mitglied im Verband Österreichischer Tierschutzvereine (VÖT) und
dadurch auch Mitglied bei der Eurogroup for animal welfare, www.eurogroupanimalwelfare.org
, in Brüssel. Die Eurogroup gilt als wichtigste gesamteuropäische
Interessensvertretung in Sachen Tierschutz.
Rückfragen:
Mag. Alexander Willer, CANIS, 0676/94 69 269
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