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DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG Gruppe
Land- und Forstwirtschaft Abteilung
Agrarrecht Postanschrift
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1 31.
Oktober 2005 Betrifft NÖ
Jagdgesetz 1974, 12. Novelle (Rabenvögel); Anfragen Österreichischer
Tierschutzverein, Wiener Tierschutzverein und Tierrechtsverein CANIS
Antwort Sehr
geehrte Damen und Herren! Zu Ihren Stellungnahmen zur Änderung des NÖ Jagdgesetzes 1974, LGBL. 6500, betreffend die Aufnahme der Rabenvögel in den Katalog des Wildes nach diesem Gesetz teilen wir Folgendes mit: Der
Landtag hat die Regelungen bezüglich der Aufnahme der Raben- und Nebelkrähe,
Eichelhäher und Elster in das Regime des NÖ Jagdgesetzes 1974 am 30.
Juni 2005 beschlossen. Die Regelungen sind am 1. September 2005 in Kraft
getreten. Mit 1. Oktober 2005 ist die Änderung der NÖ Jagdverordnung,
LGBl. 6500/1, mit der für Rabenvögel Schusszeiten festgelegt werden und
die Verwendung von Krähenfängen genau geregelt wird, in Kraft getreten.
In § 30a NÖ Jagdverordnung ist unter anderem vorgesehen, dass die Krähenfänge
mindestens einmal täglich zu kontrollieren und unbeabsichtigt gefangene Vögel
frei zu lassen sind. Seitens der Behörde sind unserer Ansicht nach alle
Vorkehrungen getroffen worden, damit die aufgestellten Fänge selektiv
sind. Die Bestimmungen werden auch von den Bezirksverwaltungsbehörden im
Rahmen der Vollziehung überprüft werden. Zu den von
Ihnen übermittelten fachlichen Stellungnahmen wurde ein jagdfachlicher
Amtssachverständiger befragt. Dieser hat dazu im Wesentlichen Folgendes
ausgeführt: Zum
Gegenstand liegen Einsprüche des Tierrechtsvereins CANIS, sowie des
Wiener und des Österreichischen Tierschutzvereins vor. Im
Wesentlichen wird auf ein durch den Deutschen Tierschutzbund in Auftrag
gegebenes Gutachten Bezug genommen und z.T. zitiert.
Die
Norwegische Krähenmassenfalle fange grundsätzlich nicht selektiv: Hinsichtlich
der Selektivität von Krähenfängen wird auf das Gutachten von
Univ.-Prof. Spitzer verwiesen, welches besagt, dass Krähenfänge, die
entsprechend dem Merkblatt der NÖ Landesjagdverbandes konstruiert sind,
sehr wohl selektiv sind. In dem vom Deutschen Tierschutzbund n Auftrag
gegebenen Gutachten wird auf das Gutachten von Univ.-Prof. Spitzer
insofern unzureichend eingegangen, als die Konstruktionsweise, welche eine
weitestgehende Selektivität bewirkt, verschwiegen wird. Auch die
Europäische Kommission vertritt die Ansicht, dass ausreichende Selektivität
gegeben ist, zumal im relativ unwahrscheinlichen Fall des Fanges anderer
Vogelarten eine Endselektion durch den Betreiber der Falle erfolgt.
Beim Betrieb der Norwegischen Krähenmassenfalle müssen zwangsläufig tierquälerische Situationen (Stress, Verletzungen durch Fluchtversuche) entstehen: Auch
diesbezüglich führt das Gutachten von Dr. Spitzer an, dass bei
entsprechender Gestaltung (entsprechend dem Merkblatt) und geeignetem
Aufstellungsort die Stressbelastung gering ist. Als wesentliches Indiz
hierfür nach Spitzer ist zu werten, dass sich hektisch verhaltende Krähen
andere vom Einsteigen in den Krähenfang abhalten würden. Gemäß
Merkblatt ausgeführte Krähenfänge gewährleisten, dass Verletzungen
vermieden werden, da beispielsweise nur punktgeschweisstes Gitter statt
Maschengitter verwendet werden darf.
Die Wirksamkeit der Norwegischen Krähenmassenfalle für die Dezimierung eines Rabenkrähenbestandes wird angezweifelt. Zudem wird angeführt, dass es keinen stichhaltigen wissenschaftlichen Beweis dafür gibt, dass Krähen für den Rückgang des Niederwildes respektive der Singvogelpopulationen ursächlich wären. Hierzu
wird aus jagdfachlicher Sicht angeführt, dass Krähenfänge aufgrund der
Lernfähigkeit von Krähenvögeln das einzige effektive und zulässige
Instrument sind, Aaskrähenbestände zu reduzieren. Zu den
Auswirkungen auf das Niederwild ist aus jagdfachlicher und
wildbiologischer Sicht anzuführen, dass Prädatoren als Regulativ
dichteabhängig unterschiedliche Auswirkungen auf den Beutebestand haben
und in speziellen Fällen auch umgekehrt. Jedenfalls muss in diesem
Zusammenhang bei den Beutegreifern zwischen Spezialisten, Opportunisten
u./o. Generalisten unterschieden werden. Opportunisten und Generalisten können
bedingt durch ihre Flexibilität bzw. Anpassungsfähigkeit weitestgehend
auf andere Ressourcen ausweichen. Dies zeigt sich deutlich am Beispiel der
Kulturfolger und Kulturflüchter, oder an den so genannten Gewinnern
und Verlierern der Kulturlandschaft. Kritiker
der Bejagung von Rabenvögeln unterstellen dennoch immer wieder, dass
Bestandszahlen von Rabenvögeln mit der Habitatqualität ihrer
potentiellen Beutetiere korrelieren. Hierzu ist aus fachlicher Sicht
festzuhalten, dass die Rabenvögel als Opportunisten anzusehen sind,
weswegen in der heutigen Kulturlandschaft mit einem großen
Nahrungsangebot diese Behauptung der Grundlage entbehrt. Nur bei
Spezialisten unter den Prädatoren kontrolliert das Beuteangebot die Räuberdichte
und nicht umgekehrt. Es ist
bekannt, dass Opportunisten selbst bei einem Überangebot anderer Nahrung
auch Beute nehmen, die sich nebenbei anbietet und leicht zu fangen
ist. Derartige Verluste sind in ausreichend großen und vitalen
Niederwildbeständen unproblematisch. Dramatisch
sind die Auswirkungen allerdings in stark ausgedünnten Populationen. Dort
wo z.B. auf 300 oder 400 ha nur zwei Rebhuhnpaare brüten, reicht es aus,
wenn ein Gelege von Rabenvögeln geplündert wird. Wenn zudem einige Küken
des verbleibenden Gesperres geschlagen oder gerissen werden,
beziehungsweise durch nasskalte Witterung zur Schlupf- und Aufzuchtzeit
ums Leben kommen, tritt keine Erholung der Population ein. Derart unter
Druck befindliche Vorkommen sind im so genannten predator pit (Räuberloch),
was durch ungünstige Lebensraumbedingungen oder in Populationen am Rand
des natürlichen Verbreitungsareals zusätzlich gefördert wird. Eine
infolge von Biotopveränderungen selten gewordene Art, die nun in
suboptimalen Lebensräumen existieren muss, ist dort einem höheren
Feindruck ausgesetzt als in ihrem Optimalbereich (REMMERT 1980). Die
Auswirkungen der Prädatoren werden dann umso schwerwiegender, je weiter
die Dichte der jeweiligen Beutepopulationen absinkt. Opportunisten und
Generalisten in hoher Abundanz ist auch die Kontrolle einer zahlenmäßig
sehr geringen Beutetierpopulation noch möglich. Selbst ein mögliches
(regionales) Aussterben einer Art (wie für das Braunkehlchen beschrieben)
hat keinerlei Einfluss auf die Dynamik der opportunistischen Räuberpopulationen. Insbesondere
wenn mehrere opportunistische oder generalistische Beutegreiferarten eine
im predator pit befindliche Beutetierart nutzen, oder wenn es infolge
opportunistenfreundlicher Ausgangsbedingungen (Lebensraum, Nahrungsüberangebot)
zu (räumlich beschränkten) Massierungen kommt, sind die Auswirkungen auf
die Beutetierpopulation gravierend. Beobachtungen
hinsichtlich des Nahrungsspektrums von Elster und Rabenkrähe, dass Reste
von Niederwild nicht nachgewiesen werden konnten, können auch daher rühren,
dass im speziellen Fall die Niederwildpopulation bereits massiv ausgedünnt
ist. Entscheidende
Verbesserungen der Lebensbedingungen für die Verlierer der
Kulturlandschaft sind zumindest kurzfristig trotz vielfacher Hegemaßnahmen
nicht wirklich zu erwarten. So wird es beispielsweise kaum zu einer Rückkehr
für das Rebhuhn optimalen Dreifelderwirtschaft kommen. Nach GORETZKI (FH Eberswalde) dürfte gegenwärtig eine deutliche Verringerung des Prädatorendrucks auf in ihrem Bestand bereits bedrohte oder deutlich im Rückgang befindliche bodenbewohnende Arten kurz- und mittelfristig das Machbare im diesbezüglichen Artenschutz sein.
Anm.: Link zu unserem Einspruch vom 10. August 2005: http://www.canis.info/panorama/kraehenfang_niederoesterreich.htm
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