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Arten
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RECHTSTATUS
DER FLEDERMAUSARTEN In Österreich fällt Naturschutz in den Kompetenzbereich der Bundesländer. Aus diesem Grund gibt es neun verschiedene Schutzbestimmungen, die zwar textlich unterschiedlich, aber inhaltlich weitgehend identisch sind. Das
heißt, sämtliche freilebende Fledermausarten stehen in allen ihren
Erscheinungsformen (Jung- oder Alttier, Todfund) unter vollkommenem und
ganzjährigem Naturschutz. Fledermäuse dürfen weder mutwillig
beunruhigt, noch verfolgt, gefangen, getötet, in lebendem oder totem
Zustand erworben, verwahrt, befördert oder zum Kauf angeboten werden.
Der Schutzstatus inkludiert auch die Brutstätten der Tiere. International
sind drei Schutzabkommen von Bedeutung:
Für
den Tierschutzverein CANIS sind die 23 bis 24 heimischen Fledermausarten
auf dem Papier ausreichend geschützt, dennoch bleibt vor allem ein
Problem bestehen, das nachhaltig das Verschwinden vieler Arten bewirken
könnte: Herbizide oder Holzschutzmittel schädigen das Erbgut der
Fledermäuse! Hier muß schnellstens an einer Lösung gearbeitet werden. Wahrlich absurd ist , daß Österreichs Fledermausarten zu Recht von Rechts wegen streng geschützt sind, während der Handel mit den meisten ihrer exotischen Verwandten in miserablen Tierfachhandlungen blüht. Gerade empfindliche Flughunde fristen in viel zu engen Vogelvolieren ein unwürdiges Dasein. Eine Gesetzesnovelle wäre gefordert. Leider unterliegt der Handel mit Exoten in Österreich aber dem Wirtschaftsministerium, das bisher keinen Willen zur Änderung erkennen ließ.
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