Gefährdete Arten

 

RECHTSTATUS DER FLEDERMAUSARTEN

In Österreich fällt Naturschutz in den Kompetenzbereich der Bundesländer. Aus diesem Grund gibt es neun verschiedene Schutzbestimmungen, die zwar textlich unterschiedlich, aber inhaltlich weitgehend identisch sind.

Das heißt, sämtliche freilebende Fledermausarten stehen in allen ihren Erscheinungsformen (Jung- oder Alttier, Todfund) unter vollkommenem und ganzjährigem Naturschutz. Fledermäuse dürfen weder mutwillig beunruhigt, noch verfolgt, gefangen, getötet, in lebendem oder totem Zustand erworben, verwahrt, befördert oder zum Kauf angeboten werden. Der Schutzstatus inkludiert auch die Brutstätten der Tiere.

International sind drei Schutzabkommen von Bedeutung:

      Berner Konvention (seit 1.September 1983 in Österreich in Kraft): regelt die Erhaltung der europäischen wildlebenden Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensräume

      Bonner Konvention (seit Januar 1994 in Österreich in Kraft): Übereinkommen zur Erhaltung wandernder wildlebender Tierarten, welches das „Abkommen zur Erhaltung der Fledermäuse“ mit einschließt. Darin werden öffentliche Aufklärung und Forschungsprojekte gefördert sowie eine Reduktion von Herbiziden und Umweltgiften gefordert.

      Richtlinie des Rates 92/43/EWG vom 21. Mai 1992: hat die Schaffung eines europäischen Netzes an Schutzgebieten zum Ziel, das Projekt NATURA 2000. Durch den Beitritt zur Europäischen Union sind Österreichs Bundesländer verpflichtet, für Tierarten von „gemeinschaftlichem Nutzen“ (aus Anhang I und II) geeignete Schutzgebiete vorzuschlagen.

Für den Tierschutzverein CANIS sind die 23 bis 24 heimischen Fledermausarten auf dem Papier ausreichend geschützt, dennoch bleibt vor allem ein Problem bestehen, das nachhaltig das Verschwinden vieler Arten bewirken könnte: Herbizide oder Holzschutzmittel schädigen das Erbgut der Fledermäuse! Hier muß schnellstens an einer Lösung gearbeitet werden.

Wahrlich absurd ist , daß Österreichs Fledermausarten zu Recht von Rechts wegen streng geschützt sind, während der Handel mit den meisten ihrer exotischen Verwandten in miserablen Tierfachhandlungen blüht. Gerade empfindliche Flughunde fristen in viel zu engen Vogelvolieren ein unwürdiges Dasein. Eine Gesetzesnovelle wäre gefordert. Leider unterliegt der Handel mit Exoten in Österreich aber dem Wirtschaftsministerium, das bisher keinen Willen zur Änderung erkennen ließ.

 

Home

Zurück