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Stockholmer UN-Konferenz[1]: Weltweiter Bann für langlebige Umweltgifte
Jede künftige Anwendung von POPs muß
Zu den 12 persistenten organischen Schadstoffen rechnet man:
Bei zehn Chemikalien, die hauptsächlich zur Schädlingsbekämpfung zum Einsatz kommen, gelten künftig umfangreiche Einschränkungen bei Produktion und Verwendung. Das potentielle Umweltrisiko muß dabei gar nicht lückenlos nachgewiesen werden; es genügt schon, daß umweltschädliche Anzeichen bestehen, um Beschränkungsmaßnahmen zu ergreifen. Ausnahmen werden nur in wenigen Fällen toleriert, so zum Beispiel bei DDT zur Malariabekämpfung. Dioxine und Furane, die vor allem bei Fabriken oder Müllverbrennungsanlagen entstehen, müssen laut Vorgabe der Konvention durch den jeweils neuesten Stand der Technik behandelt werden. POPs sind im Verhalten sehr flüchtig, was dazu führt, daß die Gifte durch Wind oder Wasser selbst bis in entlegene hochalpine oder polare Gebiete getragen werden. POPs reichern sich in biologischen Organismen an und sind kaum abbaubar. Sie können zu schweren Krankheiten, Krebs oder genetischen Missbildungen führen und stellen eine große Bedrohung für das globale Ökosystem dar. |
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