Federn gelassen ...

U.S. Supreme Court entscheidet im Sinne der Adler

Seit 40 Jahren ist es in den USA verboten, mit Teilen des Weißkopfseeadlers bzw. des Golden Eagle Handel zu treiben, ohne daß zuvor eine Sondergenehmigung erteilt würde (Eagle Protection Act, 1962).

 

Der Lakota Timothy Patrick Kornwolf aus Stillwater, Minnesota, wurde vor Gericht gebracht, da er einen fast hundert Jahre alten Zeremonialschild seines Volkes verkauft hatte, der Federn der geschützten Adler enthielt. Kornwolf faßte drei Jahre auf Bewährung aus. Sein Anwalt Robert T. Haar fordert nun Fairness ein, da das Artefakt lange vor dem Inkrafttreten des Adlerschutzgesetzes angefertigt worden war, zu einer Zeit, als die Tiere noch nicht unter Schutz gestanden waren.

 

Timothy P. Kornwolf gab an, den Schild samt einen Kopfschmuck von einem Großonkel geerbt zu haben, der 1904 damit in Buffalo Bills „Wild West Show“ gearbeitet hatte. Für den Schild, der acht Federn des Golden Eagle enthielt, erhielt er 1999 $ 7.000,-. Ein verdeckter Ermittler des U.S. Fish and Wildlife Service gab ihn für den Kopfschmuck $ 5.000,-., was letztlich zur Festnahme geführt hatte. Kornwolf sieht in den Verkäufen keinen kriminellen Akt, vielmehr eine widerrechtliche Wegnahme seines Eigentums durch den Staat. Kornwolfs Beschwerde wurde vom Obersten Gerichtshof aber mit dem Hinweis abgelehnt, ein Entscheid zu seinen Gunsten könnte Vorbildwirkung dafür haben, daß der Handel mit Adlerteilen, die als „alt“ (also vor 1962 stammend) ausgegeben werden, schwunghaft zunehmen würde.

Die Regierung Bush wandte ein, daß es Kornwolf ja offen gestanden wäre, auf Kompensation zu klagen, anstatt die Adlerteile illegal zu verkaufen.

Der Fall Kornwolf vs. United States, 01-1534 ist auf der Website des Obersten Gerichtshofs nachzulesen:

www.supremecourtus.gov/

Frei nach: Gina Holland, Associated Press, 7.10.02

 

 

 

 

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