Washington Redskins – Rassismus im Vereinsnamen?

 

Ist es Rassismus einen Indianer „redskin“, also „Rothaut“ zu nennen? Viele Betroffene sind der Überzeugung, ja, denn es wäre ja selbst der Ausdruck „Indianer“ bereits herabwürdigend. Native Americans lautet die politisch korrekte Form; eine Definition, mit der sich der Millionen US$ schwere Football-Verein Washington Redskins scheinbar gar nicht zurechtfinden mag.

Gegründet worden war die Mannschaft im Jahre 1932 als „Boston Braves“. 1933 kaufte sie ein gewisser George Preston Marshall und taufte das Team in „Boston Redskins“ um – ein Namenswechsel „zu Ehren“ des damaligen Cheftrainers William „Lone Star“ Dietz, wie es hieß, welcher selbst indianischer Abstammung war. 1937 zog der Football-Verein in die Hauptstadt Washington um.

1992 hatten sieben AktivistInnen der Native Americans, angeführt von der selbst aus Washington stammenden Suzan Shown Harjo, beim Patentamt beantragt, sechs Markennamen des Football-Klubs aufzuheben; weil sie dem bundesweit gültigen Lanham Act widersprechen. Ein Widerspruch ist dann gegeben, wenn ein Markenname „herabwürdigend, skandalerregend, verachtend oder rufschädigend“ ist. 1999 gab das U.S. Patent and Trademark Office dem Einspruch der Natives recht.

Die Medienstrategen der Washington Redskins zitieren hingegen im media guide des Vereins das Buch "America's Fascinating Indian Heritage" ["Amerikas faszinierendes Erbe der Indianer"], worin es heißt: "Der Ausdruck Rothaut, von Europäern für die Algonquin im Allgemeinen und für die Delaware im Speziellen angewendet, war nicht durch die Hautfarbe [der Indianer], sondern durch deren Vorliebe für Make-up aus Vermillion inspiriert. Dieses war eine Mischung aus Fett, Beerensaft und Mineralien und lieferte die gewünschte Farbe."

Am 30. September 2003 hob die Bundesrichterin Colleen Kollar-Kotelly den Rechtsspruch von 1999 durch overruling auf. In einer 84 Seiten starken Begründung befand sie, daß der Nickname „Redskins“ nicht „herabwürdigend“ wäre. Das U.S. Trial Trademark and Appeals Board hätte dafür „keine substantiellen Beweise“ vorbringen können. Außerdem wäre die Rechtsmeinung von 1999 „logisch fehlerhaft“ und entspräche nicht dem „rechtlichen Standard zur Faktenfindung

Folgende entscheidende Punkte ließ die Bundesrichterin u.a. schriftlich festhalten:

Das Patentamt hätte sich auf die Aussage von Sprachexperten gestützt, deren Meinung darüber geteilt war, ob „Rothäute“ nun herabwürdigend wäre oder nicht.

Weiters hätte sich das Patentamt auf eine 1996 mit einem Sample von 300 Natives durchgeführte Umfrage bezogen, aus der hervorgegangen war, daß die Mehrheit der Befragten den Ausdruck „redskin“ herabwürdigend empfinde. Laut Kollar-Kotelly ist es aber unzulässig, von 300 Personen auf die indianische Gesamtbevölkerung zu extrapolieren.

Außerdem befand die Richterin, daß die AktivistInnen mit ihrem Einspruch zu lange gewartet hätten. 1967, als der Verein den Namen „Redskins“ registrieren ließ, wäre eine „Namensänderung denkbar“ gewesen. Jetzt sei aber von der Profiliga NFL schon zuviel Geld in die Vermarktung investiert worden, so daß ein „wirtschaftlicher Nachteil“ entstünde.

Der Eigner der Washington Redskins, Dan Snyder, zeigte sich über den Spruch der Bundesrichterin angetan. Er betonte, daß seine Organisation den Teamnamen „wegen der weltweiten Fans“ stets mit „äußerstem Respekt“ behandelt habe.

Michael Lindsay, Anwalt von Suzan Shown Harjo, gab bekannt, daß seine Mandanten eine Berufung überlegen; „Wir sind von der Entscheidung enttäuscht, aber der Kampf geht weiter.“ Harjo selbst gab ihrer Hoffnung Ausdruck, daß Team-Besitzer Snyder den Namen freiwillig ändern lasse, was dieser bereits kategorisch ausgeschlossen hat.

Das Urteil der Bundesrichterin ist als skandalös zu betrachten. Im deutschen oder österreichischen Rechtssystem, wäre es geradezu absurd, einen offiziell registrierten Profisportverein „Kanaken“, „Nigger“ oder „Schlitzaugen“ zu nennen, weil vielleicht irgendwann einmal ein Türke, Schwarzafrikaner oder Ostasiat im Kader stand. Auch das Argument des eventuellen wirtschaftlichen Schadens sollte selbstredend dem Schutz von ethnischen Minderheiten untergeordnet werden.

 

© Text: Alexander Willer, www.canis.info , 11.10.03

Quellen:

http://story.news.yahoo.com/news?tmpl=story&u=/ap/20031001/ap_on_sp_fo_ne/fbn_redskins_team_name_4

http://story.news.yahoo.com/news?tmpl=story&u=/afp/20031002/sp_afp/amfoot_nfl_washington_031002144947

Urteil nachzulesen unter:

U.S. District Court for the District of Columbia::

http://www.dcd.uscourts.gov/court-opinions.html

Website der Washington Redskins: http://www.redskins.com

 

 
 

 

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