Kampf ums Klima (II): Das "Kyoto-Protokoll"

Im Dezember 1997 fand in der alten japanischen Kaiserstadt Kyoto die 3.Verstragsstaaten-Konferenz (COP3) statt. Die Standpunkte bezüglich der Reduktion von Treibhausgasemissionen - vor allem zwischen den USA und der EU - waren oft weit entfernt.

Schlußendlich wurde im "Kyoto-Protokoll" festgelegt, daß 38 Industriestaaten den Ausstoß von sechs Treibhausgasen im Zeitraum von 2008-2012 um mindestens 5% im Vergleich zu 1990 senken müssen.

Diese sechs Gase sind:

Kohlendioxid (CO2): Macht 80% aller Treibhausgasemissionen aus; entsteht durch die Verbrennung von Holz, Gas, Öl oder Kohle; CO2-Konzentration in der Atmosphäre steigt gegenwärtig um 0,4%/Jahr.
Methan (CH4): Entsteht vor allem als Nebenprodukt der Massenviehzucht (Kot) und beim Reisanbau. Die CH4-Konzentration in der Erdatmosphäre nimmt um 0,6%/Jahr zu. Methan ist 21mal "klimawirksamer" als Kohlendioxid, das heißt, es ist auch 21mal gefährlicher, was die globale Temperaturänderung betrifft [In der Wissenschaft spricht man vom Terminus "CO2-Äquivalent", der die "Klimawirksamkeit" (GWP= Global Warming Potential) eines Gases pro 100 Jahre im Vergleich zu Kohlendioxid festlegt.]
Lachgas (N2O, Distickoxid): Entsteht in der Landwirtschaft durch Überdüngung, Verbrennung von Biomasse bzw. in der chemischen Industrie. Ist 310mal klimawirksamer als CO2.
Teilfluorierte Kohlenwasserstoffe, kurz HFKW sowie
Fluorierte Kohlenwasserstoffe, kurz FKW: Beide Gasgruppen werden als Ersatz für die Ozonschicht schädigenden FCKWs (Fluorchlorkohlenwasserstoffe) hergestellt. Man benötigt sie in Kühlgeräten, als Feuerlöschsubstanzen, zur Schaumstofferzeugung, als Lösungsmittel wie auch zur Aluminiumschmelze, Urananreicherung oder bei der Produktion von Halbleitern. Ihre Klimawirksamkeit liegt in einer Breite von 140 bis 11.700 bzw. 6.500 bis 9.200, was Mittelwerten von 2.530 und 7.614 entspricht.
Schwefelhexafluorid (SF6): Findet Einsatz in der Schwerindustrie zur Isolierung von Hochspannungsanlagen oder zum Kühlen von Kabeln. Das GWP beträgt 23.900, was SF6 zum klimaschädlichsten Gas macht.

Leider konnten die Vertragsstaaten sich nicht einigen, wie die Emissionsreduktion im Detail geschehen soll. Verschiedene Instrumentarien wurden jedoch prinzipiell festgelegt:

Clean Development Mechanism (CDM): Die im Annex 1 des UN-FCCC verpflichteten Industriestaaten dürfen sich Emissionsreduktionen für das eigene Land gutschreiben lassen, wenn sie in einem Nichtvertragsstaat (in der dritten Welt) klimaschonende Investitionen tätigen.
Joint Implementation: Dabei kann ein Annex 1-Staat in einem anderen Annex 1-Staat emissionssenkende Projekte durchführen und sich dafür ein Guthaben für das eigene Land anrechnen lassen.
Emissionshandel (overselling): Reduziert ein Vertragsstaat seine Emissionen mehr als gefordert, kann ein anderer Vertragsstaat dieses Plus kaufen und dafür im eigenen Territorium weniger verringern.

Neben diesen sogenannten "flexiblen Mechanismen" bestehen noch weitere Möglichkeiten:

Sinks (dt.: Senken): Darunter versteht man Reservoire, die CO2 aufnehmen können, so z.B. Wälder oder Plantagen. Aufforstung oder Wiederaufforstung soll für den Klimaschutz gutgeschrieben werden.
Hot Air: Einige Staaten - wie etwa die Russische Föderation oder die Ukraine - haben "Reduktionsziele" ausverhandelt, bei denen von vornherein klar war, daß diese einfach übererfüllt würden. Denn durch nichtvorhandene oder veraltete technische Infrastruktur könnten die Gase ohnehin nicht emittiert werden; es handelt sich dabei im wahrsten Sinne um "heiße Luft". So verschafften sich diese Reformstaaten einen Polster, den sie an hochindustrialisierten Staaten teuer verkaufen könnten.

Die Annex 1-Staaten haben das gemeinsame Ziel "Emissionsreduktion" unterschiedlich festgelegt. Japan muß die Treibhausgase um 6% verringern, die USA müssen dies um 7%, die EU hat eine Vorgabe von 8%. Innerhalb der EU variiert die Reduktion nochmals. Österreich muß etwa um 13% senken. Daneben gibt es die Möglichkeit des "Bubble-Konzepts", wonach zwei oder mehrere Staaten ihre Verringerung gemeinsam erfüllen können. Wer dabei wieviel reduziert steht zur Verhandlung frei, stimmen muß lediglich die Gesamtsumme. Absurderweise haben einige Industriestaaten sogar das Recht, ihre Emissionen zu erhöhen, wie etwa Island um 10%, Norwegen 1% oder Australien 8%.

Auf den nachfolgenden Vertragskonferenzen 4-6 in Buenos Aires, Bonn und zuletzt Den Haag ging es um die Festlegung der durch das "Kyoto-Protokoll" unzureichend geklärten Punkte, damit es endlich zu einer Ratifizierung des Dokumentes kommt.  Das "Kyoto-Protokoll" wäre a) nach 90 Tagen in Kraft, wenn es b) von mindestens 55 Staaten, die c) für mindestens 55% der Emissionen verantwortlich sind, ratifiziert wurde.

Streit USA versus Europäische Union:

Die USA propagieren im Rahmen der "Umbrella Group" (Kanada, Australien, Neuseeland, Japan, Norwegen, Rußland, Ukraine plus dem Beobachter Kasachstan) den uneingeschränkten Einsatz der flexiblen Mechanismen; und damit auch den freien Handel von "hot air". Außerdem sollen große Waldgebiete oder bei CDMs auch Plantagen angerechnet werden, was eine Erfüllung des Zieles sogar bei gleichzeitiger Steigerung der Treibhausgasemissionen im eigenen Land zuließe.

Die EU hingegen fordert ein Limit von 50% für flexible Mechanismen. Außerdem sollen in der ersten Verpflichtungsperiode außer Aufforstungen keine weiteren Senken angerechnet werden.

Die G 77-Gruppe (benannt nach den konstituierenden 77 Entwicklungsstaaten), die mittlerweile aus 133 Drittweltländern besteht, nimmt unterschiedliche Standpunkte ein. So wird das EU-Limit für flexible Mechanismen sogar noch getoppt; die Forderung liegt bei einem 70%en Emissionsstopp im eigenen Land. Gleichzeitig erkennt die G 77 auf ihren Territorien nur Clean Development Mechanisms an. Alle anderen Reduktionen werden mit dem Argument des wirtschaftlicher Nach- und Aufholprozesse zurückgewiesen.

Umweltschutzgruppen wollen flexible Mechanismen auf 20% begrenzen. Außerdem soll es verboten werden, den Bau von Atomkraftwerken, große Wasserkraftanlagen oder fossilen Kraftwerken als Joint Implementation oder CDM zu werten. Vor allem aber sollte das "Kyoto-Protokoll" so schnell wie möglich in Kraft treten und streng kontrolliert werden.

Status quo:

Ende März 2001 traf der deutsche Bundeskanzler Schröder zu einem Antrittsbesuch beim neuen US-Präsidenten Bush, jr., in Washington ein. Dabei wies der amerikanische Präsident eine Ratifizierung des "Kyoto-Protokolls" zurück, da die USA sich seiner Ansicht nach in einer Energiekrise befänden und eine solche Maßnahme daher nicht sinnvoll wäre. Sein Vorgänger Bill Clinton hatte das Papier zwar bereits 1998 unterschrieben, aber niemals dem Kongress vorgelegt, da er um eine Ablehnung durch die republikanische Mehrheit wußte, die im engen Kontakt zur Öl- und Chemieindustrie steht. Hinzu kommt, daß die Zukunft der US-Atomkraftwerke ungewiß ist. Die meisten Anlagen dieser Art haben eine 40jährige Betriebslizenz. Von den ca. 100 Reaktoren in den Vereinigten Staaten laufen bis zum Jahr 2015 vierzig Genehmigungen ab. Bisher wurde keine einzige verlängert. Da Atomenergie immerhin 20% des US-Energiebedarfs abdeckt, ist bei einem Wegfall wohl mit einer Zunahme kalorischer Kraftwerke zu rechnen, was die Ziele des "Kyoto-Protokolls" für den Zeitraum 2008-2012 noch erschwert.

Wie Kanzler Schröder bereits angekündigt hatte, werde Europa nun ohne die USA in Richtung Ratifizierung schreiten. Bereits 1999 hatte Schwedens EU-Umweltkommissarin Margot Wallström gesagt: "Wir wünschen uns eine Ratifizierung gemeinsam mit den USA. Aber das ist keine Voraussetzung für die Ratifizierung und auch nicht dafür, das Kyoto-Protokoll umzusetzen." (Q: "Der Spiegel" 45/1999)

International gilt 2002 - zehn Jahre nacht dem "Erdgipfel" von Rio - als symbolträchtiger Termin für eine Ratifizierung des "Kyoto-Protokolls". Die Weichen dafür könnten vom 16. bis 27.Juli auf der 7.Vetragsstaaten-Konferenz in Bonn gestellt werden.  

 

© A. Willer/CANIS

 

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