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CANIS-Stellungnahme
zum WIENER HUNDEFÜHRSCHEIN Durch eine Novelle zum Wiener Tierhaltegesetz soll ab 2006 der so genannte Wiener Hundeführschein mittels Verordnung Realität werden. Zu erwerben ist dieser Schein nur dann, wenn die Hundehalterin/der Hundehalter Prüfungen in Theorie und Praxis ablegt. Der theoretische Teil erfolgt in Form eines Multiple-Choice-Tests mit mindestens 30 Fragen aus den Bereichen Rechtsvorschriften, Hundehaltung und tiergerechte Hundeausbildung. 80% der Fragen müssen dabei richtig beantwortet werden, um den Test zu bestehen. Der Praxisteil besteht aus drei aufeinander aufbauenden Modulen: Richtiger Umgang mit dem Hund, Feststellung des Gehorsams, Bewältigung von Alltagssituationen. Der Ausbildungslehrgang für die PrüferInnen wurde von der Tierschutzombudsstelle Wien durchgeführt. Maßgeblich am inhaltlichen Konzept beteiligt ist die NR-Abg. der Grünen, Brigid Weinzinger. Bis zum 25. Oktober 2005 konnten bei der zuständigen Behörde MA 58 Stellungnahmen zum Entwurf der Wiener Hundeführscheinverordnung abgegeben werden. CANIS gab eine gemeinsame Stellungnahme mit dem Wiener Tierschutzverein ab.
An
die 1082
Wien STELLUNGNAHME
IN
ZUSAMMENARBEIT MIT DEM TIERRECHTSVEREIN
CANIS ZUM
ENTWURF FÜR DIE WIENER
HUNDEFÜHRSCHEINVERORDNUNG Nach Durchsicht der von der Magistratsabteilung 58 an uns übermittelten Unterlagen zur Verordnung der Wiener Landesregierung über Inhalt und Absolvierung eines Hundeführscheins (Wiener Hundeführscheinverordnung) begrüßen wir diese geplante Verordnung grundsätzlich. Unserer
Überzeugung nach stellt der Wiener Hundeführschein potentiell ein
geeignetes Instrumentarium dar, um die Beziehung Mensch Hund gerade im
urbanen Bereich möglichst konfliktarm verlaufen zu lassen. Zudem
kann mit dem Wiener Hundeführschein Hysterien vorab entgegengesteuert
werden, wie sie vor wenigen Jahren auftraten, als in unserem Nachbarstaat
Deutschland von den Behörden zuhauf so genannte Rasselisten
erlassen worden waren, die bestimmte Hunderassen auf den Index setzten,
sprich mit Halte- und Zuchtverbot belegten. Auch in Österreich gab es
derartige Tendenzen, die aufgrund des Einsatzes von Tierschutz- und
Tierrechtsorganisationen sowie durch Expertisen seitens der Wissenschaft
glücklicherweise nicht Gesetz wurden. Mit dem Wiener Hundeführschein
sehen wir die Möglichkeit gegeben, die etwaige Gefährlichkeit eines
Tieres individuell zu bemessen, und nicht ganze Rasse an sich zu
verbannen. Der
Prüfungsaufbau für den Wiener Hundeführschein erscheint uns von der
Grundkonzeption wichtig und sinnvoll. Der Multiple-Choice-Test des
Theorieteils gewährleistet, dass sich die Halterin/der Halter zumindest
ein Grundwissen über Hundehaltung und ausbildung sowie über
rechtliche Sachverhalte aneignen müssen. Dass für die erfolgreiche
Absolvierung dieses Prüfungsteils mindestens 80% der gestellten Fragen
richtig zu beantworten sind, ist als sehr zielführend zu betrachten. Die
drei aufbauenden Einzelmodule des Praxisteils wiederum bieten die Möglichkeit,
den Beweis anzutreten, das theoretische Wissen auch in die Tat umsetzen zu
können. Dass
die Tierschutzombudsstelle Wien (TOW) als Koordinations- und Anlaufstelle
fungiert, begrüßen wir sehr, zumal diese Einrichtung gemäß dem
Bundestierschutzgesetz vom 1.1.2005 weisungsungebunden, das heißt frei
von Einzelinteressen und dem Tierschutzgedanken per Gesetz ausdrücklich
verpflichtet ist. Allerdings
ergeben sich für uns noch einige Fragen: 1)
Aus den uns übermittelten Unterlagen geht leider nicht klar
hervor, ob der Wiener Hundeführschein als präventive Maßnahme, als
sanktionäre oder als beides gedacht ist. Im Detail: Steht es jeder und
jedem offen, freiwillig mit ihrem/seinem Hund die Prüfung abzulegen? Und
wenn ja, in welchem Zeitrahmen hat dies zu geschehen? Oder zielt der
Wiener Hundeführschein primär auf solche HalterInnen und deren Hunde ab,
die schon auffällig geworden sind? 2)
Was passiert, wenn jemand die Prüfung nicht schafft? Wie viele
Gelegenheiten zum Neuantritt sind theoretisch möglich? Welche Sanktionen
kann es geben (Abnahme des Tieres, Tierhaltungsverbot)? 3)
Welche Maßnahmen sind geplant, um die Qualität der Prüfungsmethoden
nachhaltig und langfristig sicherzustellen? Von Deutschland her wissen
wir, dass so genannte Wesenstests oft absurde Blüten treiben und
zudem bei ein und demselben Tier völlig unterschiedlich verlaufen können
(Tagesverfassung des Tieres, unterschiedliche Gewichtung der
Testsituationen, etc.) 4)
Unseres Erachtens ist es vonnöten, einen Passus in der Wiener
Hundeführscheinverordnung zu verankern, der den Einsatz so genannter
Starkzwangmittel explizit untersagt, sowohl was Ausbildung als auch
Prüfung der Hunde betrifft. Teletakter, Stachelhalsbänder o.ä. ist zwar
nach §5.3a des Bundestierschutzgesetzes verboten, allerdings kommen immer
wieder neue Geräte oder Methoden auf den Markt, die auf Bestrafung statt
positive Bestärkung des Hundes abzielen. Mit
der Bitte um Kenntnisnahme verbleiben wir mit vorzüglicher Hochachtung
und sehen der Beantwortung unserer Fragen mit großem Interesse entgegen. Wien,
24. Oktober 2005
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