CANIS-Stellungnahme zum „WIENER HUNDEFÜHRSCHEIN“

Durch eine Novelle zum Wiener Tierhaltegesetz soll ab 2006 der so genannte „Wiener Hundeführschein“  mittels Verordnung Realität werden.

Zu erwerben ist dieser Schein nur dann, wenn die Hundehalterin/der Hundehalter Prüfungen in Theorie und Praxis ablegt. Der theoretische Teil erfolgt in Form eines Multiple-Choice-Tests mit mindestens 30 Fragen aus den Bereichen Rechtsvorschriften, Hundehaltung und tiergerechte Hundeausbildung. 80% der Fragen müssen dabei richtig beantwortet werden, um den Test zu bestehen. Der Praxisteil besteht aus drei aufeinander aufbauenden Modulen: Richtiger Umgang mit dem Hund, Feststellung des Gehorsams, Bewältigung von Alltagssituationen. Der Ausbildungslehrgang für die PrüferInnen wurde von der Tierschutzombudsstelle Wien durchgeführt. Maßgeblich am inhaltlichen Konzept beteiligt ist die NR-Abg. der Grünen, Brigid Weinzinger.

Bis zum 25. Oktober 2005 konnten bei der zuständigen Behörde MA 58 Stellungnahmen zum Entwurf der „Wiener Hundeführscheinverordnung“ abgegeben werden. CANIS gab eine gemeinsame Stellungnahme mit dem Wiener Tierschutzverein ab.

 

An die Magistratsabteilung 58

1082 Wien , fer@m58.magwien.gv.at

 

 

STELLUNGNAHME DES WIENER TIERSCHUTZVEREINS

IN ZUSAMMENARBEIT MIT DEM

TIERRECHTSVEREIN CANIS

ZUM ENTWURF FÜR DIE

„WIENER HUNDEFÜHRSCHEINVERORDNUNG“

Nach Durchsicht der von der Magistratsabteilung 58 an uns übermittelten Unterlagen zur „Verordnung der Wiener Landesregierung über Inhalt und Absolvierung eines Hundeführscheins (Wiener Hundeführscheinverordnung)“ begrüßen wir diese geplante Verordnung grundsätzlich.

Unserer Überzeugung nach stellt der Wiener Hundeführschein potentiell ein geeignetes Instrumentarium dar, um die Beziehung Mensch – Hund gerade im urbanen Bereich möglichst konfliktarm verlaufen zu lassen.

Zudem kann mit dem Wiener Hundeführschein Hysterien vorab entgegengesteuert werden, wie sie vor wenigen Jahren auftraten, als in unserem Nachbarstaat Deutschland von den Behörden zuhauf so genannte „Rasselisten“ erlassen worden waren, die bestimmte Hunderassen auf den Index setzten, sprich mit Halte- und Zuchtverbot belegten. Auch in Österreich gab es derartige Tendenzen, die aufgrund des Einsatzes von Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen sowie durch Expertisen seitens der Wissenschaft glücklicherweise nicht Gesetz wurden. Mit dem Wiener Hundeführschein sehen wir die Möglichkeit gegeben, die etwaige Gefährlichkeit eines Tieres individuell zu bemessen, und nicht ganze Rasse an sich zu verbannen.

Der Prüfungsaufbau für den Wiener Hundeführschein erscheint uns von der Grundkonzeption wichtig und sinnvoll. Der Multiple-Choice-Test des Theorieteils gewährleistet, dass sich die Halterin/der Halter zumindest ein Grundwissen über Hundehaltung und –ausbildung sowie über rechtliche Sachverhalte aneignen müssen. Dass für die erfolgreiche Absolvierung dieses Prüfungsteils mindestens 80% der gestellten Fragen richtig zu beantworten sind, ist als sehr zielführend zu betrachten. Die drei aufbauenden Einzelmodule des Praxisteils wiederum bieten die Möglichkeit, den Beweis anzutreten, das theoretische Wissen auch in die Tat umsetzen zu können.

Dass die Tierschutzombudsstelle Wien (TOW) als Koordinations- und Anlaufstelle fungiert, begrüßen wir sehr, zumal diese Einrichtung gemäß dem Bundestierschutzgesetz vom 1.1.2005 weisungsungebunden, das heißt frei von Einzelinteressen und dem Tierschutzgedanken per Gesetz ausdrücklich verpflichtet ist.

Allerdings ergeben sich für uns noch einige Fragen:

 

1)     Aus den uns übermittelten Unterlagen geht leider nicht klar hervor, ob der Wiener Hundeführschein als präventive Maßnahme, als sanktionäre oder als beides gedacht ist. Im Detail: Steht es jeder und jedem offen, freiwillig mit ihrem/seinem Hund die Prüfung abzulegen? Und wenn ja, in welchem Zeitrahmen hat dies zu geschehen? Oder zielt der Wiener Hundeführschein primär auf solche HalterInnen und deren Hunde ab, die schon auffällig geworden sind?

2)     Was passiert, wenn jemand die Prüfung nicht schafft? Wie viele Gelegenheiten zum Neuantritt sind theoretisch möglich? Welche Sanktionen kann es geben (Abnahme des Tieres, Tierhaltungsverbot)?

3)     Welche Maßnahmen sind geplant, um die Qualität der Prüfungsmethoden nachhaltig und langfristig sicherzustellen? Von Deutschland her wissen wir, dass so genannte „Wesenstests“ oft absurde Blüten treiben und zudem bei ein und demselben Tier völlig unterschiedlich verlaufen können (Tagesverfassung des Tieres, unterschiedliche Gewichtung der Testsituationen, etc.)

4)     Unseres Erachtens ist es vonnöten, einen Passus in der Wiener Hundeführscheinverordnung zu verankern, der den Einsatz so genannter „Starkzwangmittel“ explizit untersagt, sowohl was Ausbildung als auch Prüfung der Hunde betrifft. Teletakter, Stachelhalsbänder o.ä. ist zwar nach §5.3a des Bundestierschutzgesetzes verboten, allerdings kommen immer wieder neue Geräte oder Methoden auf den Markt, die auf Bestrafung statt positive Bestärkung des Hundes abzielen.

Mit der Bitte um Kenntnisnahme verbleiben wir mit vorzüglicher Hochachtung und sehen der Beantwortung unserer Fragen mit großem Interesse entgegen.

Wien, 24. Oktober 2005

 

 

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