USA: Urteile im „Kampfhundeprozeß“ stehen bevor

Amerikas „größter Kampfhundeprozeß“ geht in die Endphase. Nun sind die Geschworenen (sieben Männer und fünf Frauen) an der Reihe, um ein Urteil zu fällen, ob das Ehepaar Knoller/Noel am Tod der 33jährigen Diane Whipple für schuldig befunden wird oder nicht. Am 26.Januar 2001 hatten „Bane“ und „Hera“, zwei Presa Canario-Mastiff-Mischlingshunde, die zierliche Frau tödlich verletzt. Die Anwälte Knoller/Noel hatten die Hunde für ein inhaftiertes Mitglied der rechtsextremen „Arischen Bruderschaft“ in Obhut genommen. Zweifel wurden laut, ob das Anwaltspärchen nicht selbst nazistischem Gedankengut nachhängt; Indizien sprächen dafür.

Staatsanwalt James Hammer porträtierte Marjorie Knoller (46) und Robert Knoller (60) als „arrogante Anwälte, die fröhlich und munter Hunde hielten, deren übermäßige Aggressivität offensichtlich war.“ Wörtlich nannte er „Bane“ und „Hera“ als „Zeitbomben, die nur darauf warteten, hochzugehen.“

Noels Anwalt Bruce Hotchkiss zeigte hingegen Bilder aus dem Familienalbum seines Mandanten, aus denen hervorgehen soll, daß die beiden Hunde liebevoll gehaltene Haustiere waren, aus deren Verhalten der tödliche Angriff auf Mrs Whipple nicht abzusehen war.

Nedra Ruiz, Marjorie Knollers Rechtsvertreterin, zeigte sich kämpferischer. Mit reichlich Mimik und Gestik hatte sie bereits zu Prozeßbeginn – auf allen Vieren am Boden kriechend – vorzuführen versucht, wie ihre Mandantin dem Opfer zu helfen versucht und dabei selbst Verletzungen davongetragen hatte. Nun bezichtigte sie Sharon Smith, die lesbische Lebensgefährtin der Getöteten, der bewußten Falschaussage, da diese zu Protokoll gab, Diane Whipple hätte die beiden Hunde gefürchtet, da sie bereits zuvor von ihnen gebissen worden wäre. Außerdem warf sie Mrs Smith vor, vor eigentlichen Prozeßthema abzulenken und den Fall zu einem Thema über die Rechte der Lesben und Homosexuellen machen zu wollen, deren Community in Kalifornien – vor allem San Francisco, dem Ort des Geschehens – sehr stark ist.

Skip Cooley, unmittelbarer Nachbar von Knoller/Noel, verlieh Sharon Smiths Aussage Gewicht, da er bezeugte, von den Hunden einmal attackiert worden zu sein, als er den Aufzug verlassen wollte. Außerdem sollen beide Tiere sehr „aufmerksam“ (attentive) geworden sein, sobald sie seine Frau sahen, die Mrs Whipple in der Statur sehr ähnlich ist.

Die Verteidigung blieb bei der Darstellung, daß der Tod von Diane Whipple ein „tragisches, nicht vorhersehbares Unglück“ war, belegt durch die Tatsache, daß keine behördlichen Beschwerden über „Bane“ und „Hera“ vorliegen, die vorangegangene Attacken der beiden Tiere belegen würden. Die Anklage befindet Marjorie Knoller des Mordes 2.Grades für schuldig sowie der Haltung „gefährlicher Tiere“. Laut Staatsanwalt Hammer hätte sie 35 aggressive Vorfälle der zwei Hunde einfach ignoriert.

Marjorie Knoller drohen bei einer Verurteilung bis zu 15 Jahre Haft, ihrem bei Tathergang nicht anwesenden Gatten Robert Noel wegen unabsichtlichem Totschlag (involuntary manslaughter) bis zu vier Jahre.

In der „Los Angeles Times“ schreibt zur Frage der Verantwortung Laurie L. Levenson, Professorin der Loyola Law School: „Wenn er Hund attackiert, machen wir dann den Hund oder den Besitzer dafür verantwortlich? Das ist die zentrale Frage im Prozeß gegen Marjorie Knoller und ihren Ehemann Robert Noel.“ Damit jemand vor dem Gesetz schuldig ist, muß a) ein „schädlicher Akt“ (harmful act) sowie b) „kriminelle Absicht“ (criminal intent) nachgewiesen werden. Laut Prof. Levenson besteht aber ein „fundamentales Mißverständnis“, ab wann eine kriminelle Absicht vorliege. Denn viele Personen glauben, nicht verantwortlich zu sein, wenn „etwas unabsichtlich“ passierte. Auch wenn ein Delikt mit einer „gewissen Wahrscheinlichkeit“ zu erwarten ist, ist die Verantwortung zu übernehmen. Levenson: „Wenn der Besitzer weiß, daß er einen Hund mit aggressiver Tendenz hat und er hält dieses Tier in einer Umgebung, wo er damit unschuldige Leute in Gefahr bringt, dann ist dieser Besitzer rechtlich gesehen verantwortlich, wenn sein Hund ausrastet.“ Und weiter: „Es kann nicht als Entschuldigung gelten, daß der Besitzer seinen Hund während des Angriffs nicht mehr kontrollieren konnte. Er hätte die Attacke von vornherein verhindern müssen.

Prof. Levenson führt zwei klassische Beispiele aus anderen Lebensbereichen an. Erstens: Jeder Mensch, der alkoholisiert Auto fährt und einen Unfall verursacht, ist schuldig, auch wenn er den Unfall sicher nicht gewollt hatte. Was zählt, ist das Faktum, daß ein Unfall durch Alkoholeinwirkung „sehr wahrscheinlich“ wird. Dasselbe gilt für Eltern, die in ihrer Wohnung geladene Waffen herumliegen lassen und deren Kinder sich damit Schußverletzungen zuziehen. Auch hier liegt kein bewußtes Vergehen vor, es wurde aber die Sorgfaltspflicht grob vernachläßigt. „Bane“ und „Hera“ sind mittlerweile eingeschläfert worden, Marjorie Knoller und Robert Noel tragen aber die Verantwortung für das Verhalten ihrer Hunde.

Quellen:

 San Francisco Chronicle“, 18.3. bzw. 19.3

 The Los Angeles Times“, 18.3. bzw. 19.3.

http://www.latimes.com/news/yahoo/la-000019788mar18story?coll=la%2Dnewsaol%2Dheadlines 

http://story.news.yahoo.com/news?tmpl=story&cid=533&u=/ap/20020320/ap_on_re_us/dog_attack

 

Home

Zurück