Gesetzesnovellen zum Thema Hund in Österreich

Niederösterreich

SP-Landesrätin Christa Kinzl präsentierte am 26. Juni 2001 eine Novelle des Niederösterreichischen Polizeistrafgesetzes im Bereich Hundehaltung. Der Gesetzesentwurf geht in die Begutachtung und soll im Herbst zuerst in der Regierung und danach im NÖ Landtag behandelt werden.

Die wichtigsten Änderungen:

Der Hundehalter ist für seinen Hund verantwortlich, auch wenn er ihn jemanden anderen überlässt. 

Hunde dürfen grundsätzlich nur an Personen überlassen werden, welche die dafür erforderliche Eignung - insbesondere in körperlicher Hinsicht - und die notwendige Erfahrung aufweisen.

Hunden müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet so an der Leine geführt werden, daß jederzeit eine Beherrschung des Tieres gewährleistet ist.

In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, bei großen Menschenansammlungen etc. müssen Hunde zusätzlich mit Beißkorb geführt werden, wenn ihr Gewicht mehr als 15 Kilogramm beträgt oder die Schulterhöhe 30 Zentimeter überschreitet.

Hunde, die als aggressiv bekannt sind oder schon auffällig waren, müssen unabhängig von Größe und Gewicht einen Beißkorb tragen.

Als Höchststrafe sind 100.000 Schilling (ab 1.Jänner 2002: 7.000 Euro) festgelegt.

Die Frage der Chips soll im NÖ Tierschutzgesetz geregelt werden.

Novelle zum Strafgesetzbuch (bundesweit)

Im Wesentlichen geht es um § 81 StGB: „Fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen".

Wer sein Tier so mangelhaft hält, verwahrt oder führt, daß dadurch die Gefahr einer schweren Körperverletzung für andere Menschen entsteht, muß mit bis zu drei Jahren Haft rechnen.

Bei schwerer Körperverletzung durch einen Hund reicht die Strafdrohung bis zu zwei Jahren;

bei einfacher Körperverletzung bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 360 Tagsätzen.

Auch das Anspringen oder Attackieren einer Person durch einen „Kampfhund“ kann bis zu drei Monate Haft nach sich ziehen.

Diese Novelle hat am 20.2. 2001 den Ministerrat passiert. Die parlamentarische Diskussion darüber steht noch aus.

 

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