Hundemord in Wien: Der Fall „Mona“

Der Tathergang

Am 7.März 2001 ging die 28jährige Michaela L. mit ihrem vier Monate alten Säugling im Maurer Wald in Wien spazieren; mit dabei war auch Schäferhündin „Mona“. Alles schien wie gewohnt seinen harmonischen Lauf zu nehmen, als gegen 11.30 DI Walter P. den Weg kreuzte; ein passionierter Jäger, der mit seinem Gebirgsschweißhund unterwegs war. Herr P. herrschte Michaela an, „Mona“ an die Leine zu nehmen. Michaela verweigerte dies mit der Begründung, ihr Hund trage ohnehin einen Maulkorb. Daraufhin zückte der aufgebrachte Weidmann ein Jagdmesser und stach viermal auf die Schäferhündin ein, die sich gerade daranmachen wollte, seinen Hund zu beschnuppern. „Mona“ torkelte noch fünf Meter weiter, ehe sie zusammenbrach. Zehn Minuten lag die Hündin röchelnd da, ehe sie verstarb. Die sofort alarmierte Tierrettung konnte keine Hilfe mehr leisten.

Das Nachspiel

Herr P. verteidigte seine Handlungsweise damit, daß er seinen Hund vor „Mona“ beschützen wollte und sich auch selbst bedroht gefühlt hatte. Weit glaubhafter scheint, daß die Tötung der Schäferhündin geplant – also Mord – war. Michaela berichtete, den Jäger schon aus 70 Meter Entfernung wartend gesehen zu haben. Herr P. war demnach auf der Pirsch nach „Mona“, was auch durch das Faktum belegt wird, daß er ein Jagdmesser mit sich führte, was wohl bei einem gewöhnlichen Spaziergang mehr als ungewöhnlich wäre. Gegen die Aggressionsvariante seitens der Hündin spricht auch die Tatsache, daß „Mona“ als äußerst verträglich bekannt war und zudem an Altersschwäche und einem chronischen Hüftleiden litt. Sowohl Michaela als auch Herr P. haben ihre Anwälte eingeschaltet. Von Rechts wegen gelten Hunde – sprich Tiere - zwar nicht mehr als „Sache“, werden aber gemäß „Sachen“ beurteilt. Sollte Herr P. für schuldig befunden werden, droht ihm eine geringe Strafe wegen „Sachbeschädigung“ – und selbst diese erscheint aufgrund des schwachen Tierschutzgesetzes als unwahrscheinlich. Michaela machte sich keiner Vergehen schuldig. In Wien gilt auf öffentlichen Plätzen die Vorschrift Maulkorb oder Leine. „Mona“ trug einen Maulkorb.

Was bringt die Zukunft?

Am 31.März fand nahe der architektonisch weltberühmten Wotruba-Kirche in Wien XXIII eine Trauerfeier für „Mona“ statt; ein Gedenkstein ist geplant. Seitens der Rechtslage sind wenig positive Neuerungen in „Sachen“ Hunde zu erwarten. Angestachelt durch deutsche Schnellschußverordnungen spricht der Entwurf zur Novelle des Wiener Tierhalte- und Tierschutzgesetzes von einem Maulkorb- und Leinenzwang für alle Hunde über 20 Zentimeter Schulterhöhe und 10 Kilogramm Körpergewicht. Auch Rassenverbote werden wieder angedacht. Vielleicht steckt in der Tragödie um „Mona“ auch ein Kern der Hoffnung. Gerade jetzt könnte der Mord an ihr als Präzedenzfall dienen, als Negativbeispiel, wozu Hundehysterie führt!

 

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