|
|
|
Impression am Rande der Landeshundeverordnung |
|
![]() |
|
|
Nach dem tragischen Beißunfall im Juni des vergangenen Jahres in Hamburg, hat sich die Welt für Mensch und Hund grundlegend geändert. Im Eilverfahren wurden Bestimmungen erlassen, die bestimmte "Rassen" auf den Index beförderten. Je nach Bundesland gelten eigene "Rassekataloge", ein Überblick ist schwer zu bekommen. Dieses Photo soll repräsentativ für die allgemeine Lage der Hundehalter in der BRD stehen und verdeutlichen, welche private Not unter deutschen Dächern herrscht. Auf dem Bild befinden sich ( v.l.n.r.) eine Rottweiler Hündin ( NRW Liste 2 ), eine Staff-Pitbull Hündin ( NRW Liste 1 ) und 2 Anatolische Hirtenhunde ( NRW Liste 2 ). Zusammen mit einer Katze und einer kleinen Herde Milchschafe leben sie friedlich und völlig unauffällig auf einem großen Areal, welches komplett mit Maschendraht umzäumt ist. Bis hierher ist die Welt in Ordnung Nehmen wir nun das neue Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde dazu, reduziert sich die Anzahl der Hunde auf dem oberen Photo. Denn für die mittlere Hündin ( und somit stellvertretend für Tausende ihrer Kollegen ) gilt ab jetzt der lange Marsch durch die Instanzen. In Anlehnung an die Stimmen aus der Politik, wird die langsame Ausrottung der Liste 1 angestrebt. Denken wir uns also kurz die Staff-Pitbull Hündin weg, bleiben 3 Hunde übrig. Abgesehen von enormen Auflagen, wie Maulkorb- und Leinenzwang, Wesenstest, Sachkundenachweis und astronomischer Hundesteuer, stehen wir vor dem nächsten Problem. Droht aus irgendwelchen Gründen ein Umzug in ein anderes Bundesland, kann es passieren, daß die Anatolischen Hirtenhunde ( vormals Liste 2 ) nun in die Liste 1 erhoben werden. Überspitzen wir die Geschichte in der Theorie noch etwas und wählen als Umzugsort beispielsweise Hamburg. Wieder angelehnt an die jetzige Politik kann es passieren, daß in Hamburg keine Ausnahmegenehmigung erteilt wird und somit das Halten der beiden Anatolischen Hirtenhunde in die Illegalität rutscht. Gelangt der Halter eines Hundes wiederum an die Peripherie von Recht und Unrecht, verwirkt er durch die zwingende Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses jede Chance auf die Haltungsgenehmigung eines Listenhundes. Würden die Halter aufgrund der gesetzlichen Dezimierung ihrer Hunde der Hansestadt den Rücken kehren, laufen sie Gefahr auch die Rottweiler-Hündin zu verlieren. Denn in den meisten anderen Bundesländern steht sie wieder auf der Liste 2. Somit müßten wir zum Schluß auch noch den letzten Hund aus dem Photo radieren und mit dem nunmehr leeren Photo läßt sich keine Geschichte mehr schreiben. Die Freiheit des einen hört da auf, wo die des anderen anfängt. |
|
| Zurück | |