Weiterhin keine Hunde und Katzen in Zoofachgeschäften

Verfassungsgerichtshof lehnt Antrag auf Gesetzesänderung ab

Im österreichischen Bundestierschutzgesetz ist nach §31 Abs.5 festgelegt: „Hunde und Katzen dürfen im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten, in denen Tiere angeboten werden, zum Zwecke des Verkaufes nicht gehalten oder ausgestellt werden.“ ZoofachhändlerInnen stellten daraufhin beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) den Antrag, diesen Paragraphen als „verfassungswidrig“ aufzuheben.

Ein VfGH Erkenntnis vom 7. Dezember 2005 (Geschäftszahl G73/05) hat diesen Antrag abgewiesen. Ein großer Erfolg für den Tierschutz!

Im Wesentlichen hatte sich die Beschwerde der ZoofachhändlerInnen auf folgende Punkte gestützt:

§31 Abs.5 TSchG verletze das verfassungsrechtlich gewährte Recht auf Freiheit der Erwerbsausübung.

Da §31 Abs.5 TSchG dem gewerblichen Zoofachhandel zur Gänze verbiete, Hunde und Katzen zu verkaufen, würde der Schwarzmarkt einen erheblichen Aufschwung erhalten. Diese unseriösen HändlerInnen würden weder auf eine artgerechte Haltung der Tiere achten, noch den unbedingt gebotenen Kontakt zwischen Mensch und Tier vor dem verkauf fördern. Damit wäre durch §31 Abs.5 TSchG der Schutz der Tiere in keiner weise verbessert, sondern im Gegenteil, sogar erheblich verschlechtert.

Der VfGH stimmte zwar zu, dass es sich bei §31 Abs.5 TSchG um einen „Eingriff in die Freiheit der Erwerbsausübung“ handelt, rechtfertigte diesen aber durch das öffentliche Interesse „am Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung der Menschen für das Tier als Mitgeschöpf“.

Auch die Bedenken zum Thema „Schwarzmarkt“ teilt der Verfassungsgerichtshof nicht. Auf Einladung des VfGH hat die Bundesregierung zum Antrag der ZoofachhändlerInnnen eine Äußerung erstattet, nach der eine „artgemäße und verhaltensgerechte Haltung von Hunden und Katzen bei Zurschaustellung in einem Zoofachgeschäft oder einer ähnlichen gewerblichen Einrichtung (…) nicht gewährleistet werden kann“. „Folglich sei nur ein Verbot des Haltens und der Ausstellung von Hunden und Katzen in Zoofachgeschäften (…) geeignet, Tierleid und schwere psychische und physische Schäden der Tiere zu vermeiden“.

Speziell auf Hunde bezogen heißt das:

Entscheidend für die Entwicklung der Junghunde ist der Zeitraum bis zur 14. Lebenswoche, in der u.a. die Prägung, „ein Lernphänomen, bei dem Tiere während einer kurzen, genetisch determinierten Zeitspanne praktisch irreversibel auf die Objekte ihrer sozialen Beziehungen festgelegt werden“ (Giorgio Celli, Konrad Lorenz. Begründer der Ethologie, 2001), stattfindet. Der VfGH folgert: „Verstreicht diese sensible Periode ungenützt, so wird das betreffende Tier nicht geprägt, was automatisch zu schwerwiegenden lebenslangen Verhaltensstörungen führt – ein Umstand, der sehr häufig bei Hundewelpen, die im Tierhandel erworben werden, festgestellt werden kann. Prägungsvorgänge sind irreversibel und therapieresistent.“ (vgl. Institut für Haustierkunde der Christian-Albrechts-Universität Kiel, Dr. Dorit Feddersen-Petersen, Hundepsychologie, 2004)

VfGH weiter: „Ab etwa der neunten Lebenswoche beginnt für die Welpen die Sozialisierungsphase. In dieser Phase lernt der Welpe die Spielregeln des sozialen Zusammenlebens – sowohl mit den Artgenossen als auch mit den Menschen. Die Sozialisierungsphase hat neben der Prägephase die größte Bedeutung für ein konfliktfreies Zusammenleben von Mensch und Tier.“

Welpen werden in der Regel zwischen achter und zehnter Lebenswoche in Zoofachgeschäften gehalten und zum Kauf angeboten, d.h. (…) in der für sie entscheidenden Phase der Prägung und Sozialisierung. VfGH: „Da unter Bedingungen, wie sie in Zoofachgeschäften – auch bei Beachtung der tierschutzrechtlichen Vorgaben – herrschen (Vergesellschaftung mit fremden Arten, permanente Störung durch stressauslösende Umweltreize wie Lärm, Licht, Temperatur, Berührung sowie mangelnde Sozialisierung auf Menschen und fehlende Ruhe- und Rückzugsmöglichkeiten) eine artgerechte Haltung nicht möglich ist, ergibt sich zwingend das Verbot des §31 Abs.5 TSchG.“

 

Text: www.canis.info , 29.01.06

 

 

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