|
||
|
(MA
58 - 1234/2001)
Wien,
23. März 2001 Novelle
zum Wiener Tierschutz-
und Tierhaltegesetz; Tierschutzverein
CANIS; Anfrage Tierschutzverein ZH
Herrn Mag. Alexander Willer Sehr
geehrte Damen und Herren! Wunschgemäß
wird nachstehend eine kurzgefasste Stellungnahme auf die vom
Tierschutzverein CANIS zu der im externen Begutachtungsverfahren stehenden
Novelle zum Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz übermittelten Fragen
vorgelegt. Auf Grund der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit und der
breitgefächerten Fragestellung ist allerdings nur eine zusammenfassende
Antwort möglich: Zuallererst
darf ich darauf hinweisen, dass die vielfach in Diskussion stehende
Novelle zum Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz einen Abänderungsvorschlag
darstellt, der sich neben anderen Fragen des Tierschutzes auch mit der
Hundehaltung beschäftigt. Dieser Vorschlag befindet sich derzeit im
externen Begutachtungsverfahren, und es steht allen interessierten Bürgerinnen
und Bürgern dieser Stadt frei, ihre Meinung hiezu zu äußern, und es
werden die zur Entscheidung berufenen Gremien auch diese Diskussionsbeiträge
in die Beratungen über die endgültige Fassung einfließen lassen. Was
einzelne von Ihnen angesprochene Vorschläge dieser Novelle anlangt, habe
ich schon in den Medien zum Ausdruck gebracht, dass mir nicht alle zielführend
erscheinen, wie z.B. die Verknüpfung der Maulkorbpflicht mit Schulterhöhe
oder Körpergewicht von Hunden. Ich bin mir aber auch bewusst, dass es
viele Wienerinnen und Wiener gibt, die angesichts der allseits bekannten
Vorfälle in Deutschland und auch in Österreich gewisse Ängste in Bezug
auf die Hundehaltung entwickelt haben. Dieses Problem sollte daher in Ruhe
ausdiskutiert werden, und ich halte es schon sehr wichtig, dass jedenfalls
die bestehenden Regelungen in diesem Bereich eingehalten und auch
kontrolliert werden. Jeder Hinweis und jede Beeinflussung, sei es durch
die Medien oder auch im Vereinsleben, könnte hier bereits einen sehr
wichtigen Beitrag zur Entschärfung der Situation leisten. Für
einzelne der von Ihnen vorgelegten Fragen sehe ich allerdings keine Zuständigkeit
der Stadt oder des Landes Wien (z.B. Tierschutz als Wahlfach in den
Volksschulen) bzw. den Ausfluss einer für mich nicht verständlichen
Bundespolitik (z.B. Sparkurs bei den Zivildienern). Andere wieder bedürfen
noch einer eingehenden Prüfung (z.B. Gütezeichen für Tierhandlungen)
oder sind ohnedies bereits in legistischer Vorbereitung (z.B.
Neureglementierung der Haltung von Wildtieren in Zirkussen). Abschließend
darf ich Ihnen versichern, dass es mir als graduiertem Zoologen und
humanistischen Werten verpflichtetem Menschen der Tierschutz schon immer
ein besonderes Anliegen war und ich auch in der neuen Legislaturperiode in
diesem Sinne tätig sein werde. Mit
freundlichen Grüßen Christoph
Ronge Büro
des Bürgermeisters Dr. Michael Häupl e.h.
|
||
| Zurück | ||