(MA 58 - 1234/2001)                                                                Wien, 23. März 2001

Novelle zum Wiener

Tierschutz- und Tierhaltegesetz;

Tierschutzverein CANIS;

Anfrage

Tierschutzverein CANIS

ZH Herrn Mag. Alexander Willer

Sehr geehrte Damen und Herren!

Wunschgemäß wird nachstehend eine kurzgefasste Stellungnahme auf die vom Tierschutzverein CANIS zu der im externen Begutachtungsverfahren stehenden Novelle zum Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz übermittelten Fragen vorgelegt. Auf Grund der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit und der breitgefächerten Fragestellung ist allerdings nur eine zusammenfassende Antwort möglich:

Zuallererst darf ich darauf hinweisen, dass die vielfach in Diskussion stehende Novelle zum Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz einen Abänderungsvorschlag darstellt, der sich neben anderen Fragen des Tierschutzes auch mit der Hundehaltung beschäftigt. Dieser Vorschlag befindet sich derzeit im externen Begutachtungsverfahren, und es steht allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt frei, ihre Meinung hiezu zu äußern, und es werden die zur Entscheidung berufenen Gremien auch diese Diskussionsbeiträge in die Beratungen über die endgültige Fassung einfließen lassen. Es ist überdies keine Frage, dass bei diesem Diskussionsprozess auch Tierschutzvereine und Hundezuchtorganisationen Gehör finden sollen und werden.

Was einzelne von Ihnen angesprochene Vorschläge dieser Novelle anlangt, habe ich schon in den Medien zum Ausdruck gebracht, dass mir nicht alle zielführend erscheinen, wie z.B. die Verknüpfung der Maulkorbpflicht mit Schulterhöhe oder Körpergewicht von Hunden. Ich bin mir aber auch bewusst, dass es viele Wienerinnen und Wiener gibt, die angesichts der allseits bekannten Vorfälle in Deutschland und auch in Österreich gewisse Ängste in Bezug auf die Hundehaltung entwickelt haben. Dieses Problem sollte daher in Ruhe ausdiskutiert werden, und ich halte es schon sehr wichtig, dass jedenfalls die bestehenden Regelungen in diesem Bereich eingehalten und auch kontrolliert werden. Jeder Hinweis und jede Beeinflussung, sei es durch die Medien oder auch im Vereinsleben, könnte hier bereits einen sehr wichtigen Beitrag zur Entschärfung der Situation leisten. Ich bin mir schließlich auch bewusst, dass die Hundehaltung für viele Wienerinnen und Wiener einen bedeutenden Stellenwert hat, den es zu respektieren gilt, genauso wie die Hundehalter gewisse Vorstellungen der „Nichthundehalter“ (z.B. hinsichtlich des Problems des Hundekots) beachten sollten, um ein möglichst konfliktfreies Zusammenleben in einer Großstadt herbei zu führen.

Für einzelne der von Ihnen vorgelegten Fragen sehe ich allerdings keine Zuständigkeit der Stadt oder des Landes Wien (z.B. Tierschutz als Wahlfach in den Volksschulen) bzw. den Ausfluss einer für mich nicht verständlichen Bundespolitik (z.B. Sparkurs bei den Zivildienern). Andere wieder bedürfen noch einer eingehenden Prüfung (z.B. Gütezeichen für Tierhandlungen) oder sind ohnedies bereits in legistischer Vorbereitung (z.B. Neureglementierung der Haltung von Wildtieren in Zirkussen).

Abschließend darf ich Ihnen versichern, dass es mir als graduiertem Zoologen und humanistischen Werten verpflichtetem Menschen der Tierschutz schon immer ein besonderes Anliegen war und ich auch in der neuen Legislaturperiode in diesem Sinne tätig sein werde.“

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Ronge                                                         

Büro des Bürgermeisters

Dr. Michael Häupl e.h.

 

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