Urteil des Internationalen Gerichtshofs für Tierrechte vom 7. Mai 2001 in der Strafsache Rassendiskriminierung und Vernichtung von Hunden in Deutschland
Aufgrund der Artikel 2 und folgende der Statuten des Internationalen Gerichtshofes für Tierrechte, Aufgrund der Anklageschriften und aufgrund der Zulässigkeit der Klage, In Anbetracht der Vorladung der Beschuldigten durch eingeschriebenen Brief und unter Anhören beider Parteien dargelegten Sachverhaltes, fällt der Internationale Gerichtshof für Tierrechte folgendes Urteil Urteilsspruch Die Angeklagten Bundeskanzler Gerhard Schröder, Vizekanzler Joseph Fischer, Bundespräsident Johannes Rau, Bundestagspräsident Wolfgang Thierse, Bundesinnenminister Otto Schily, Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin Renate Künast und 35 weitere verantwortliche Entscheidungsträger Deutschlands sind vom Gericht für schuldig befunden worden, die Rassendiskriminierung von Hunden und die Diskriminierung ihrer Halter nicht zu bekämpfen, sondern im Gegenteil aktiv zu fördern.
Sie
sind schuldig, die Rolle des Hundes als individuelles Wesen und als
Sozialpartner unzähliger Menschen nicht
nur zu missachten, sondern tausende von Hunden durch behördliche Beschlüsse
der Verfolgung, den psychischen und physischen Leiden und der Vernichtung
preiszugeben. Sie
sind schuldig, einen Teil der Bevölkerung Deutschlands gezielt und
systematisch durch gesetzliche Bestimmungen und behördliche Meinungsmache
der Massenhysterie, der Denunziation, der gesellschaftlichen Ächtung, der
seelischen Not auszusetzen. Sie
sind schuldig durch massive Erhöhung der Hundesteuer einen Teil der Bevölkerung
Deutschlands empfindlich zu benachteiligen. Die
Bundesbehörden sind vom Gericht für schuldig befunden worden, durch die
Schaffung eines hunde- und hundehalterfeindlichen Bundesgesetzes gegen die
im Grundgesetz verankerten Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in
Deutschland zu verstossen. Sie
sind schuldig, ein verfassungswidriges Gesetz zum Schaden weiter Bevölkerungskreise
Deutschlands in Kraft gesetzt zu haben. Alle
Angeklagten sind schuldig, durch eine rassistisch geprägte, unerbittlich
durchgesetzte Anti-Hundepolitik Deutschland vor der internationalen
Gemeinschaft in den Verruf zu bringen, berüchtigte Verfolgungsmethoden
einer unseligen Vergangenheit erneut anzuwenden und dadurch dem
wiedererlangten Ansehen Deutschlands schwer zu schaden. Sie
sind schuldig, durch ihr Verhalten der deutschen und internationalen Jugend
ein Beispiel der Zersetzung gesellschaftlicher Bindungen, der Rohheit und
Gewalttätigkeit vor Augen zu führen. Sie sind der Absicht schuldig, ihr unheilvolles Gesetz auf andere EU-Staaten auszudehnen.
Das Gericht beantragt daher die unverzügliche Inkraftsetzung folgender, von ihm für berechtigt befundenen Anträge der Klägerschaft : Aufhebung aller bestehenden Landeshundeverordnungen in der BR Deutschland und Wegfall aller Rassenlisten, Verbot der Tötung von Hunden aufgrund ihrer Rassenzugehörigkeit. Ersatzlose Aufhebung des neuen Bundesgesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom 12. April 2001. Öffentliche
Rehabilitierung der in Rassenlisten erfassten Hunde und ihrer Halter.
Jegliche rassenbezogene Diskriminierung (Wesenstests, « Kampfhunde »steuern,
Beförderungsverbote, öffentliche Kennzeichnungspflicht von Hunden und
Haltern und sonstige Auflagen) sind abzuschaffen. Den Antrag der Verteidigung auf Errichtung einer Anwaltsstelle für Hunde, besonders auch die Ernennung von und Hundeanwälten durch die Bundesregierung auf Antrag der repräsentativen Hunde- und Tierschutzorganisationen erachtet das Gericht als sinnvoll, ja als unumgänglich. Der Gerichtshof richtet an alle EU-Staaten den Appell, dem verfassungs- und europarechtswidrigen Beispiel Deutschlands, die Gefährlichkeit von Hunden aus rassespezifischen Kriterien abzuleiten und festzusetzen, nicht zu folgen. Genf, 7. Mai 2001 Urteil geht an :
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