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Stellungnahme
des Tierschutzvereins CANIS
anläßlich
des
Prozesses
gegen Rassendiskriminierung und Hundemord in Deutschland vor
dem
Internationalen
Gerichtshof für Tierrechte in Genf
Montag, 7.Mai 2001 eingereicht durchMag.
Alexander Willer Verein
gegen Tierfabriken (VgT) Sehr
geehrter Herr Vorsitzender, liebe
Mitstreiter und Kollegen! Der
Tierschutzverein CANIS dankt der Fondation Franz Weber recht herzlich, an
diesem exemplarischen Prozeß teilnehmen zu dürfen. Wir
betrachten uns hier als Fürsprecher wie als Ankläger; als Fürsprecher
einer Minderheit, der es aus Gründen der Evolution leider nicht möglich
ist, selbst die Stimme erheben und Einwände zu formulieren. Wir alle wissen, worüber
ich spreche; richtig, über
Hunde. Eine Spezies, der vor allem in den letzten Monaten in Deutschland
sehr viel Willkür und Verfolgung widerfahren ist. Angeklagt werden von uns alle jene, denen es aufgrund der Evolution sehr wohl in die Wiege gelegt worden ist, rational zu denken sowie ein Verständnis von Moral, Ethik und Gerechtigkeit zu entwickeln. Ich spreche von unseren Artgenossen der Gattung Homo sapiens. Und hier wiederum von den vermeintlichen Alphatieren, sprich der hohen Politik. In demokratischen Wahlen von uns zu Rudelführern erkoren, haben sie nicht Souveränität bewiesen, sondern mittels ihrer Schnellschußgesetzgebung ängstlich und überhastet gehandelt. Im Wolfsrudel hätte dies einen Führungswechsel zur Folge. Und
damit möchte ich in medias res gehen: Einige der Anwesenden werden sich vielleicht fragen, warum ein österreichischer Tierschutzverein sich einer Klage gegen führende deutsche Politiker anschließt. Die Antworten darauf sind sehr einfach.
Wir
alle kennen die tragische Vorgeschichte, die letztendlich zum Erlaß der
bestehenden drakonischen Hundegesetze in Deutschland geführt hat. Am
26.Juni des Vorjahres wurde der sechsjährige Volkan beim Spielen mit
Freunden von zwei Hunden des stadtbekannten Hamburger Kriminellen Ibrahim
K. getötet. Ein unschuldiges Kind mußte sterben, weil seitens der Behörden
gegen Herrn K. trotz offenkundiger Verstöße gegen die Maulkorb- und
Leinenauflage für seine Hunde nichts unternommen wurde. Ebenso wenig
erfolgreich blieb bisher das Vorgehen der deutschen Jurisdiktion und
Exekutive gegen das Rotlichtmilieu, das in der Tat Tiere zu übersteigerter
Aggressivität pervertiert und zu mitunter hochdotierten Kämpfen
heranzieht. Was
als Folge des Dramas von Hamburg wirklich geschah, ist daß mittels willkürlicher
Auflistung einzelner Hunderassen Anlaßgesetzgebung Einzug hielt, die das
Gros bisher unauffällig gewordener Halter bzw. Hunde trifft, das Problem
aber nicht löst, sondern vielmehr noch verschlechtert. Angeheizt durch
quotenhebende Schockschlagzeilen der Boulevardmedien übereiferten sich
die politischen Entscheidungsträger der Bundesrepublik Deutschland in
Hardliner-Aktionen gegenüber sogenannten Kampfhunden. Im
Sog dieser Entwicklung blüht mittlerweile das Denunziantentum, bei dem
Nachbarn öffentlich angehalten werden, etwaige illegale Kampfhunde
dem Ordnungsamt zu melden. Auch die Tierheime sind hoffnungslos überfüllt,
da die gelisteten Hunde nicht oder nur unter strengsten Auflagen
vermittelt werden dürfen. Selbst die Prominenz ist mittlerweile vorm
fahrlässig entfachten Hundehaß nicht mehr gefeit. Im Juli 2000 wurde der
Filmregisseur Leander Haußmann von Hundegegnern krankenhausreif geprügelt,
nur weil er in Berlin mit seinem Pudel spazieren ging, der nicht angeleint
war. Und auch für den Schlagersänger Christian Anders fuhr im März 2001
zynischerweise gemäß einem seiner Songs ...ein Zug nach
Nirgendwo. Das Personal der Deutschen Bahn (DB) warf den Sänger in
Berlin aus dem Zug, da er sich geweigert hatte, ohne seinen Mischlingshund
Max die Fahrt nach Hamburg anzutreten. Laut DB handelte es sich bei
Max um einen Kampfhund. Abgesehen
davon, daß die Bezeichnung Kampfhund ein bisher abstrus gebliebenes
Wortkonstrukt der Yellow Press ist, hätte man wahrlich wenig
kynologischen Sachverstand benötigt, um zu erkennen, daß Herrn Anders
Hund kein Tier einer indizierten Rasse war. In
Österreich würde am 7.März 2001 die Schäferhündin Mona kaltblütig
erstochen. (siehe Sendung Vera, ORF 2, 5.April 2001) Ich
möchte an dieser Stelle nicht weiter auf Einzelfälle eingehen, sondern
mich nun den Aussagen von Experten zuwenden. Vor diesem Gericht sollen
ihre öffentlich getätigten Aussagen nochmals Revue passieren.
Last
but not least forderte auch EU-Konsumentenschutzkommissar David Byrne die
Bundesrepublik Deutschland auf, auf Grundlage von Art. 28-30 EG-Vertrag
einen wissenschaftlichen Beweis vorzulegen, der beweist, warum es nötig
sein soll, den Import von Staffordshire Bullterrier, Pitbull Terrier und
American Staffordshire Terrier [eben jene drei meistangefeindetsten
Rassen] zu verbieten. Wie
bereits angesprochen galt im österreichischen Bundesland Steiermark vom 28. Juni 1993 bis zum 30.April 1998 eine Verordnung über
Gefährliche Hunde. Die Haltung folgender elf Rassen sowie derer
Mischlinge waren untersagt: American Staffordshire Terrier, Bordeaux
Dogge, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino
Napoletano, Rhodesian Ridgeback, Rottweiler, Bandog sowie Pitbull Terrier. Dazu
muß zum einen angemerkt werden, daß der bedeutende internationale
Kynologendachverband FCI den Bandog und Pitbull NICHT als Rassen anerkennt
und das aus gutem Grund. Beide Bezeichnungen sind Synonyme für
Berufe, welche die Hunde zum Ausüben gezwungen werden. Bandog =
band dog, frei übersetzt
Kettenhund; Pitbull = ein Hund, der im Pit (=Arena, Grube) gegen
Bullen oder andere Tiere kämpfen muß. Für beide Berufe ist nicht
die Rasse, sondern das Individuum ausschlaggebend. Aber
es waren nicht krasse kynologische Definitionsfehlern wie diese, die die
steirische Verordnung letztendlich zu Fall brachten, sondern ein Gutachten
von Frau Dr. Stur, das dem Gericht in Kopie vorgelegt wird. Dieses
Gutachten entspricht den wissenschaftlichen Kriterien der Objektivität
und Beweisführung und empfiehlt sich auch zur Adaption auf bundesdeutsche
Verhältnisse. Aus
den Ausführungen der vom Tierschutzverein CANIS herangezogenen
Zeugen gehen folgende Punkte klar hervor:
Am
15.September 2000 vertrat ich selbst im Rahmen einer Enquete zum Thema
Hundegesetzgebung im österreichischen Parlament als geladener Experte das
Rechtsprinzip der Unschuldsvermutung. Demzufolge ist es ein Verstoß gegen
dieses juristische Gut, Hunde aufgrund der Zugehörigkeit zu bestimmten
Rassen a priori zu diskriminieren. Vorbeugende Maßnahmen zum Schutz der
Menschen vor gefährlichen Hunden haben mit Augenmaß, Sachverstand und
rasseneutral zu geschehen, alles andere ist Populismus, der letztlich
leicht in Lynchjustiz umschlagen kann. Ich schließe mich dem englischen
Motto: Punish the deed not the breed (= Bestrafe die Tat, nicht die Rasse)
voll inhaltlich an. Abschließen
möchte ich mit einem bekannten kurzem Warnruf aus dem antiken Rom: Cave
canem!, was übersetzt Vorsicht Hund! oder Achtung Hund!
bedeutet. Es liegt an uns, diese oft unbegründete Angst vor dem Hund in
ein weit humaneres Achtung vor dem Hund nämlich als leidensfähiges
Lebewesen! umzuwandeln. Beginnen wir umzudenken!!! Ein Appell, der
jedem einzelnen gilt, vor allem aber den deutschen Politikern, die für
die gegenwärtigen polarisierenden, ungerechtfertigten und unethischen
Hundegesetze verantwortlich sind. Gezeichnet
am 7.Mai 2001, Genf Mag.
Alexander Willer, 1.Vorsitzender,CANIS Die
wörtlichen Zitate von Herrn Bloch, Frau Dr.Feddersen-Petersen sowie Frau
Dr. Stur werden diesem Protokoll beigelegt. Kontakt: Tierschutzverein
CANIS, www.canis.at Mag.
Alexander Willer, Landstraßer Hauptstraße 130/17, A-1030 Wien, canis@aon.at Marion
Schönborn, Irnich 10, D-53909 Zülpich, info@canis.at Verein
gegen Tierfabriken (VgT), www.vgt.at Dr.Franz-Joseph
Plank, Am Hendlberg 112, A-3053 Laaben, vgt@vgt.at
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