Stellungnahme des Tierschutzvereins CANIS  

anläßlich des

Prozesses gegen Rassendiskriminierung und Hundemord in Deutschland vor dem

Internationalen Gerichtshof für Tierrechte in Genf

Montag, 7.Mai 2001 eingereicht durch

Mag. Alexander Willer

 

  Dieser Stellungnahme vollinhaltlich angeschlossen hat sich der

Verein gegen Tierfabriken (VgT)


Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

liebe Mitstreiter und Kollegen!

Der Tierschutzverein CANIS dankt der Fondation Franz Weber recht herzlich, an diesem exemplarischen Prozeß teilnehmen zu dürfen.

Wir betrachten uns hier als Fürsprecher wie als Ankläger; als Fürsprecher einer Minderheit, der es aus Gründen der Evolution leider nicht möglich ist, selbst die Stimme  erheben und Einwände zu formulieren. Wir alle wissen, worüber ich  spreche; richtig, über Hunde. Eine Spezies, der vor allem in den letzten Monaten in Deutschland sehr viel Willkür und Verfolgung widerfahren ist.

Angeklagt werden von uns alle jene, denen es aufgrund der Evolution sehr wohl in die Wiege gelegt worden ist, rational zu denken sowie ein Verständnis von Moral, Ethik und Gerechtigkeit zu entwickeln. Ich spreche von unseren Artgenossen der Gattung Homo sapiens. Und hier wiederum von den vermeintlichen Alphatieren, sprich der hohen Politik. In demokratischen Wahlen von uns zu „Rudelführern“ erkoren, haben sie nicht Souveränität bewiesen, sondern mittels ihrer Schnellschußgesetzgebung ängstlich und überhastet gehandelt. Im Wolfsrudel hätte dies einen Führungswechsel zur Folge.

Und damit möchte ich in medias res gehen:

Einige der Anwesenden werden sich vielleicht fragen, warum ein österreichischer Tierschutzverein sich einer Klage gegen führende deutsche Politiker anschließt. Die Antworten darauf sind sehr einfach.

Der Tierschutzverein CANIS hat zwar seinen ordentlichen Sitz  in Wien, arbeitet aber auf internationaler Ebene. Wir verfügen unter der Leitung von Frau Marion Schönborn in der Nähe von Köln auch über ein Büro in Deutschland.

Österreich wird aufgrund der letzten Entwicklungen wahrscheinlich den deutschen Hundegesetzen nicht folgen – und wenn, dann vielleicht in einigen Bundesländern in abgeschwächter Form. Dennoch hatte auch unsere kleine Republik bereits einmal eine Rasseliste erlassen. Diese war in der Steiermark vom 28.Juni 1993 bis 30.April 1998 in Kraft und wurde aufgrund eines juristischen Formfehlers und einem nachträglich eingebrachten Gutachten von Frau Dr. Irene Stur (Veterinärmedizinische Universität Wien) der Geltung enthoben. Dieses Gutachten könnte auch für Deutschland von Relevanz sein.

Hinzu kommt, daß die deutschen Verordnungen und Gesetze international als Präzedenzfall betrachtet werden können, die viel populistisches Nachahmergeschrei von Kanada (siehe „Globe and Mail“ vom 16.12.2000) bis Österreich bewirkten. Hundehaß macht vor Staatsgrenzen nicht Halt, Tierschutz darf es demnach auch nicht!!!

Wir alle kennen die tragische Vorgeschichte, die letztendlich zum Erlaß der bestehenden drakonischen Hundegesetze in Deutschland geführt hat. Am 26.Juni des Vorjahres wurde der sechsjährige Volkan beim Spielen mit Freunden von zwei Hunden des stadtbekannten Hamburger Kriminellen Ibrahim K. getötet. Ein unschuldiges Kind mußte sterben, weil seitens der Behörden gegen Herrn K. trotz offenkundiger Verstöße gegen die Maulkorb- und Leinenauflage für seine Hunde nichts unternommen wurde. Ebenso wenig erfolgreich blieb bisher das Vorgehen der deutschen Jurisdiktion und Exekutive gegen das Rotlichtmilieu, das in der Tat Tiere zu übersteigerter Aggressivität pervertiert und zu mitunter hochdotierten Kämpfen heranzieht.

Was als Folge des Dramas von Hamburg wirklich geschah, ist daß mittels willkürlicher Auflistung einzelner Hunderassen Anlaßgesetzgebung Einzug hielt, die das Gros bisher unauffällig gewordener Halter bzw. Hunde trifft, das Problem aber nicht löst, sondern vielmehr noch verschlechtert. Angeheizt durch quotenhebende Schockschlagzeilen der Boulevardmedien übereiferten sich die politischen Entscheidungsträger der Bundesrepublik Deutschland in Hardliner-Aktionen gegenüber sogenannten „Kampfhunden“.

Im Sog dieser Entwicklung blüht mittlerweile das Denunziantentum, bei dem Nachbarn öffentlich angehalten werden, etwaige illegale „Kampfhunde“ dem Ordnungsamt zu melden. Auch die Tierheime sind hoffnungslos überfüllt, da die gelisteten Hunde nicht oder nur unter strengsten Auflagen vermittelt werden dürfen. Selbst die Prominenz ist mittlerweile vorm fahrlässig entfachten Hundehaß nicht mehr gefeit. Im Juli 2000 wurde der Filmregisseur Leander Haußmann von Hundegegnern krankenhausreif geprügelt, nur weil er in Berlin mit seinem Pudel spazieren ging, der nicht angeleint war. Und auch für den Schlagersänger Christian Anders fuhr im März 2001 – zynischerweise gemäß einem seiner Songs – „...ein Zug nach Nirgendwo“. Das Personal der Deutschen Bahn (DB) warf den Sänger in Berlin aus dem Zug, da er sich geweigert hatte, ohne seinen Mischlingshund „Max“ die Fahrt nach Hamburg anzutreten. Laut DB handelte es sich bei „Max“ um einen „Kampfhund“.

Abgesehen davon, daß die Bezeichnung „Kampfhund“ ein bisher abstrus gebliebenes Wortkonstrukt der Yellow Press ist, hätte man wahrlich wenig kynologischen Sachverstand benötigt, um zu erkennen, daß Herrn Anders Hund kein Tier einer indizierten Rasse war.

In Österreich würde am 7.März 2001 die Schäferhündin „Mona“ kaltblütig erstochen. (siehe Sendung „Vera“, ORF 2, 5.April 2001)

Ich möchte an dieser Stelle nicht weiter auf Einzelfälle eingehen, sondern mich nun den Aussagen von Experten zuwenden. Vor diesem Gericht sollen ihre öffentlich getätigten Aussagen nochmals Revue passieren.

Als ersten „Zeugen in Abwesenheit“ möchte ich Herrn Günther Bloch, einen über die Grenzen der BRD hinaus anerkannten Canidenexperten und Leiter der „Hundeschule Eifel“ (Von-Goltsteinstraße 1, D-53902 Bad Münstereifel) anführen. Ich zitiere wörtlich aus seinem „Offenen Brief“ an Politiker und Medien vom 21.Juli 2000: „Eilverordnungen, die nur auf bestimmte Rassen abzielen, sind schlichtweg abzulehnen, weil fachlich nicht haltbar....Wer als Verordnungsgeber Sachkenntnisse anmahnt, sollte diese vorab bewiesen haben...Menschen und Hunde sind als Individuum zu betrachten und eine Verordnung sollte diesem Faktum Rechnung tragen.“

Die renommierte Verhaltensforscherin Dr. Dorit Urd Feddersen-Petersen vom Institut für Haustierforschung der Universität Kiel (Bismarckstraße 31, D-24105 Kiel) stößt in dasselbe Horn: „Es gibt keine ´gefährlichen Hunderassen` (weder nach Beißvorfällen noch nach wissenschaftlichen Erkenntnissen – ethologisch, tierzüchterisch, molekulargenetisch – folgen diese Benennungen seriösen, nachvollziehbaren Kriterien) [...] Der Begriff ´gefährlicher Hund` ist vielmehr rasseneutral für Individuen über bestimmte Merkmale  zu bestimmen...“ Und weiter: „Eine Ausrottung von Rassen ist völlig unverhältnismäßig. (Schreiben an den Präsidenten des deutschen Bundesverwaltungsgerichtes in Berlin vom 2.Januar 2001)

A.Prof. Dr. Irene Stur, vom Institut für Tierzucht und Genetik der Veterinärmedizinischen Universität Wien (Josef-Baumanngasse 1, A-1210 Wien) schreibt  in ihrem Artikel „Kampfhunde – gibt´s die?“ folgendes: „Auch wenn der Begriff „Kampfhund“ medial gesehen sehr anschaulich ist und dazu angetan ist, die Ängste der Bevölkerung zu schüren, so ist er doch sachlich nicht richtig. Denn ´den Kampfhund´ als biologische Einheit gibt es nicht. Was es allerdings sehr wohl gibt, das ist der ´gefährliche Hund`...und den [...] gibt es quer durch alle Rassen...“  Die Wissenschafterin  folgert, daß  es als Reaktion den Tod des kleinen Jungen in Hamburg zu „Schnellschußverfahren“ kam, „die alle die gleichen Schwächen aufweisen: Sie beruhen nicht auf sachlich-wissenschaftlichen Grundlagen und sind von ihrer praktischen Durchführbarkeit zu wenig durchdacht.“  

Dr. Hellmuth Wachtel, Tierzuchtexperte im Ruhestand, (Speisinger Straße 220, A-1238 Wien) schreibt in einem via E-mail geführten Interview mit dem Tierschutzverein CANIS vom 30.Juni 2000 auf die Frage, inwieweit er die Meinung teilen könne, Pitbull Terrier wären auch genetisch vorbelastet, selbst wenn ihre Blutlinie nicht auf Aggression gezüchtet wäre, da ihre Ahnen vor 100 –200 Jahren Kampfhunde waren. Darauf Dr. Wachtel: „..bei richtiger Gegenselektion könne man sehr rasch zuverlässige Pitbull Terrier erhalten...Die Rasse auszurotten ist so gesehen, das Kind mit dem Bade ausschütten. Hätte man schon vor 100 Jahren so kopflos und hysterisch reagiert, gäbe es keinen Dt. Boxer mehr, denn der stammt vom Bullenbeißer ab, dem damaligen `Pitbull´ des Kontinents.“   

Last but not least forderte auch EU-Konsumentenschutzkommissar David Byrne die Bundesrepublik Deutschland auf, auf Grundlage von Art. 28-30 EG-Vertrag einen „wissenschaftlichen Beweis“ vorzulegen, der beweist, warum es nötig sein soll, den Import von Staffordshire Bullterrier, Pitbull Terrier und American Staffordshire Terrier [eben jene drei meistangefeindetsten Rassen] zu verbieten.

Wie bereits angesprochen galt im österreichischen Bundesland Steiermark  vom 28. Juni 1993 bis zum 30.April 1998 eine Verordnung über „Gefährliche Hunde“. Die Haltung folgender elf Rassen sowie derer Mischlinge waren untersagt: American Staffordshire Terrier, Bordeaux Dogge, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Napoletano, Rhodesian Ridgeback, Rottweiler, Bandog sowie Pitbull Terrier.

Dazu muß zum einen angemerkt werden, daß der bedeutende internationale Kynologendachverband FCI den Bandog und Pitbull NICHT als Rassen anerkennt – und das aus gutem Grund. Beide Bezeichnungen sind Synonyme für „Berufe“, welche die Hunde zum Ausüben gezwungen werden. Bandog = band dog,  frei übersetzt „Kettenhund“; Pitbull = ein Hund, der im Pit (=Arena, Grube) gegen Bullen oder andere Tiere kämpfen muß. Für beide „Berufe“ ist nicht die Rasse, sondern das Individuum ausschlaggebend.

Aber es waren nicht krasse kynologische Definitionsfehlern wie diese, die die steirische Verordnung letztendlich zu Fall brachten, sondern ein Gutachten von Frau Dr. Stur, das dem Gericht in Kopie vorgelegt wird. Dieses Gutachten entspricht den wissenschaftlichen Kriterien der Objektivität und Beweisführung und empfiehlt sich auch zur Adaption auf bundesdeutsche Verhältnisse.

Aus den Ausführungen der vom Tierschutzverein CANIS herangezogenen „Zeugen“ gehen folgende Punkte klar hervor:

Rassegesetze bei Hunden sind wissenschaftlich nicht haltbar, demnach also willkürlich

„Schnellschußverordnungen“ sind abzulehnen

Die Gefährlichkeit eines Tieres muß individuell bemessen werden

Am 15.September 2000 vertrat ich selbst im Rahmen einer Enquete zum Thema Hundegesetzgebung im österreichischen Parlament als geladener Experte das Rechtsprinzip der Unschuldsvermutung. Demzufolge ist es ein Verstoß gegen dieses juristische Gut, Hunde aufgrund der Zugehörigkeit zu bestimmten Rassen a priori zu diskriminieren. Vorbeugende Maßnahmen zum Schutz der Menschen vor gefährlichen Hunden haben mit Augenmaß, Sachverstand und rasseneutral zu geschehen, alles andere ist Populismus, der letztlich leicht in Lynchjustiz umschlagen kann. Ich schließe mich dem englischen Motto: Punish the deed not the breed (= Bestrafe die Tat, nicht die Rasse) voll inhaltlich an.

Abschließen möchte ich mit einem bekannten kurzem Warnruf aus dem antiken Rom: „Cave canem!“, was übersetzt „Vorsicht Hund!“ oder „Achtung Hund!“ bedeutet. Es liegt an uns, diese oft unbegründete Angst vor dem Hund in ein weit humaneres „Achtung vor dem Hund – nämlich als leidensfähiges Lebewesen!“ umzuwandeln. Beginnen wir umzudenken!!! Ein Appell, der jedem einzelnen gilt, vor allem aber den deutschen Politikern, die für die gegenwärtigen polarisierenden, ungerechtfertigten und unethischen Hundegesetze verantwortlich sind.

Gezeichnet am 7.Mai 2001, Genf

Mag. Alexander Willer, 1.Vorsitzender,CANIS


Die wörtlichen Zitate von Herrn Bloch, Frau Dr.Feddersen-Petersen sowie Frau Dr. Stur werden diesem Protokoll beigelegt.


Kontakt:

Tierschutzverein CANIS, www.canis.at

Mag. Alexander Willer, Landstraßer Hauptstraße 130/17, A-1030 Wien, canis@aon.at

Marion Schönborn, Irnich 10, D-53909 Zülpich, info@canis.at 

Verein gegen Tierfabriken (VgT), www.vgt.at

Dr.Franz-Joseph Plank, Am Hendlberg 112, A-3053 Laaben, vgt@vgt.at

 

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