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Nach
einer Vorsprache von Tierschutzdelegierten von CANIS, VgT, WTV, IBT und
Vier Pfoten beim Wahlkampfleiter Dr. Reinhold Lopatka hat nun auch die
Österreichische Volkspartei (ÖVP) die 13 Fragen zur Nationalratswahl
beantwortet
Sehr
geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Mag. Alexander Willer,
wir danken für die Übermittlung der Fragen betreffend umfassenden
Tierschutz am 6. November, die Sie an Bundeskanzler Dr. Schüssel, an die
neun Landeshauptleute und an die Mitglieder des Nationalrates geschickt
haben. Gerne dürfen wir im Auftrag von Bundeskanzler Dr. Schüssel die
Antworten der Österreichischen Volkspartei übermitteln:
1. Werden Sie, bzw. wird ihre Partei die Schaffung eines
Bundestierschutzgesetzes (Entwurf von DDr. Regina Binder) unterstützen?
Wie von
Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel dargelegt, ist es das Ziel der ÖVP,
den österreichischen Tierschutz mit einem Bundestierschutzgesetz zu stärken.
Damit wird es auch gelingen, das hohe österreichische Niveau in
Tierschutzangelegenheiten verstärkt in die europäische
Diskussion einzubringen. Dementsprechend wollen wir bereits im kommenden
Frühjahr ein Bundestierschutzgesetz erarbeiten, was naturgemäß auch zu
einer Verfassungsänderung führen wird.
2. Wird ein Bundestierschutzgesetz Bedingung für eine künftige Koalition
sein? Wird es Eingang in das Koalitionsabkommen finden, falls Ihre Partei
an einer künftigen Regierung beteiligt ist?
Es gibt nun
diesbezüglich eine 4-Parteien-Einigung. Die Frage des Bundestierschutzes
steht damit außer Streit und kann daher in jedes Koalitionsabkommen
aufgenommen werden.
3. Werden Sie, bzw. wird Ihre Partei in der nächsten Legislaturperiode für
die Einrichtung einer Tieranwaltschaft - analog zur Umweltanwaltschaft -
in Österreich eintreten?
Im Rahmen einer
parlamentarischen Enquete zur Erarbeitung der Grundsätze des
Bundestierschutzgesetzes, zu der neben Vertretern der Länder und der
Sozialpartner auch Tierschutzexperten geladen sein werden, soll auch über
diese Frage beraten werden.
4. Werden Sie, bzw. wird Ihre Partei für die Einführung der
Verbandsklage für Tierschutzverbände eintreten?
Es gibt bereits
jetzt Anzeigepflichten von Tierärzten im Rahmen der neu geschaffenen
Tiergesundheitsdienste, wenn sie grobe Verstöße gegen
Tierschutzbestimmungen orten.
5. Sehen Sie in diesem Zusammenhang eine rechtliche Schieflage, daß zwar
Tiereigentümer im Eigeninteresse gegen staatliche Entscheidungen
Rechtsmittel erheben können, während das gleiche Recht bisher dem
organisierten Tierschutz versagt geblieben ist, weil Tiere keine
gesetzlich anerkannten Vertreter hatten, die ihre Interessen treuhänderisch
wahrnehmen?
Der Tierschutz
in Österreich ist - auch im internationalen Vergleich - auf hohem Niveau
und wird durch die Schaffung einer starken Drehscheibe auf Bundesebene,
wie von Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel vorgeschlagen, weiter gestärkt.
Ein guter rechtlicher Rahmen, Aufklärung und Information sind die besten
Garanten für ein harmonisches Zusammenleben von Mensch und Tier.
6. Werden Sie, bzw. wird Ihre Partei die Aufnahme des Tierschutzes in die
österreichische Bundesverfassung unterstützen?
Die
Notwendigkeit einer Verankerung in der Bundesverfassung wird im
Zusammenhang mit der Ausgestaltung der neuen Tierschutzkompetenz zum
Bundestierschutzgesetz geklärt werden.
7. Welche Initiativen werden Sie ergreifen, dass Tiere künftig nicht mehr
als Sachen qualifiziert werden?
§ 285a des
Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches legt fest, dass Tiere keine Sachen
sind und durch besondere Gesetze geschützt werden. Die für Sachen
geltenden Vorschriften sind auf Tiere nur dann und insoweit anzuwenden,
als keine abweichenden Regelungen bestehen. Ansonsten verweisen wir auf
das ÖVP-Grundsatzprogramm: "Alles Lebendige ist von anderem
Lebendigen abhängig und ein Wert an sich."
8. Werden Sie auf europäischer Ebene dafür eintreten, den Tierschutz als
eigenständiges Gemeinschaftsziel in den EU-Vertrag aufzunehmen?
Eine erste
Initiative in diese Richtung wurde bereits von Bundeskanzler Dr. Wolfgang
Schüssel (damals als Außenminister) gesetzt: Der Amsterdamer Vertrag
enthält ein "Protokoll über den Tierschutz und das Wohlergehen der
Tiere". Damit ist die Materie Tierschutz im EG-Primärrecht
verankert!
9. Werden Sie im Rahmen der Überarbeitung der EU-Transport-Richtlinie
95/29/EC für ein uneingeschränktes 8-Stunden-Transportlimit für
"Schlacht- und Mastvieh" eintreten?
Es gibt
eindeutige Aussagen von Bundesminister Mag. Wilhelm Molterer in dieser
Frage. Wir wollen keine unzumutbar langen Tiertransporte!
10. Werden Sie für die Streichung der Exportsubventionen für
"Lebendvieh" eintreten, um die tierquälerischen Tiertransporte
zu stoppen?
Wir wollen
Verbesserungen im Bereich der Tiertransporte: Erstattungen von
Lebendschlachtviehexporten sollen abgeschafft werden.
11. Werden Sie Vorschläge einer Neuordnung des europäischen Agrarsystems
unterstützen, die eine Entkoppelung der Direktzahlungen von der
Tieranzahl und der Produktionsfläche vorsehen?
Diese Vorschläge
sind nicht zielführend. Wir wollen ein Koppelung zwischen Tieranzahl und
Produktionsfläche. Im österreichischen Umweltprogramm ÖPUL wird diese
Koppelung erfolgreich angewandt, um die Tierbestände pro Flächeneinheit
in einem umweltverträglichen Maß zu halten.
12. Halten Sie ein Bonussystem für tierschutzgerechte und umweltgerechte
Landwirtschaft für sinnvoll?
Ein solches
Bonussystem ist zu begrüßen und wird im Rahmen des österreichischen
Umweltprogramms ÖPUL bereits praktiziert.
13. Werden Sie Auffangstationen für gestrandete Tiere gesetzlich
verankern und für deren Finanzierung öffentliche Mittel einplanen?
Die Tierschutzhäuser
arbeiten in ganz Österreich hervorragend und leisten einen wertvollen
Dienst. In diesem Bereicht gibt es selbstverständlich Zuwendungen der öffentlichen
Hand. Wir wollen, dass die Tierschutzhäuser in Zukunft ihre Leistungen
erbringen können.
Mit
freundlichen Grüßen
Ursula Kroczek, Korrespondenz
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