Veganismus/Tierrechte

Nach einer Vorsprache von Tierschutzdelegierten von CANIS, VgT, WTV, IBT und Vier Pfoten beim Wahlkampfleiter Dr. Reinhold Lopatka hat nun auch die Österreichische Volkspartei (ÖVP) die 13 Fragen zur Nationalratswahl beantwortet

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Mag. Alexander Willer,

wir danken für die Übermittlung der Fragen betreffend umfassenden Tierschutz am 6. November, die Sie an Bundeskanzler Dr. Schüssel, an die neun Landeshauptleute und an die Mitglieder des Nationalrates geschickt haben. Gerne dürfen wir im Auftrag von Bundeskanzler Dr. Schüssel die Antworten der Österreichischen Volkspartei übermitteln:



1. Werden Sie, bzw. wird ihre Partei die Schaffung eines Bundestierschutzgesetzes (Entwurf von DDr. Regina Binder) unterstützen?

Wie von Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel dargelegt, ist es das Ziel der ÖVP, den österreichischen Tierschutz mit einem Bundestierschutzgesetz zu stärken. Damit wird es auch gelingen, das hohe österreichische Niveau in Tierschutzangelegenheiten verstärkt in die europäische Diskussion einzubringen. Dementsprechend wollen wir bereits im kommenden Frühjahr ein Bundestierschutzgesetz erarbeiten, was naturgemäß auch zu einer Verfassungsänderung führen wird.

2. Wird ein Bundestierschutzgesetz Bedingung für eine künftige Koalition sein? Wird es Eingang in das Koalitionsabkommen finden, falls Ihre Partei an einer künftigen Regierung beteiligt ist?

Es gibt nun diesbezüglich eine 4-Parteien-Einigung. Die Frage des Bundestierschutzes steht damit außer Streit und kann daher in jedes Koalitionsabkommen aufgenommen werden.

3. Werden Sie, bzw. wird Ihre Partei in der nächsten Legislaturperiode für die Einrichtung einer Tieranwaltschaft - analog zur Umweltanwaltschaft - in Österreich eintreten?

Im Rahmen einer parlamentarischen Enquete zur Erarbeitung der Grundsätze des Bundestierschutzgesetzes, zu der neben Vertretern der Länder und der Sozialpartner auch Tierschutzexperten geladen sein werden, soll auch über diese Frage beraten werden.

4. Werden Sie, bzw. wird Ihre Partei für die Einführung der Verbandsklage für Tierschutzverbände eintreten?

Es gibt bereits jetzt Anzeigepflichten von Tierärzten im Rahmen der neu geschaffenen Tiergesundheitsdienste, wenn sie grobe Verstöße gegen Tierschutzbestimmungen orten.

5. Sehen Sie in diesem Zusammenhang eine rechtliche Schieflage, daß zwar Tiereigentümer im Eigeninteresse gegen staatliche Entscheidungen Rechtsmittel erheben können, während das gleiche Recht bisher dem organisierten Tierschutz versagt geblieben ist, weil Tiere keine gesetzlich anerkannten Vertreter hatten, die ihre Interessen treuhänderisch wahrnehmen?

Der Tierschutz in Österreich ist - auch im internationalen Vergleich - auf hohem Niveau und wird durch die Schaffung einer starken Drehscheibe auf Bundesebene, wie von Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel vorgeschlagen, weiter gestärkt. Ein guter rechtlicher Rahmen, Aufklärung und Information sind die besten Garanten für ein harmonisches Zusammenleben von Mensch und Tier.

6. Werden Sie, bzw. wird Ihre Partei die Aufnahme des Tierschutzes in die österreichische Bundesverfassung unterstützen?

Die Notwendigkeit einer Verankerung in der Bundesverfassung wird im Zusammenhang mit der Ausgestaltung der neuen Tierschutzkompetenz zum Bundestierschutzgesetz geklärt werden.

7. Welche Initiativen werden Sie ergreifen, dass Tiere künftig nicht mehr als Sachen qualifiziert werden?

§ 285a des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches legt fest, dass Tiere keine Sachen sind und durch besondere Gesetze geschützt werden. Die für Sachen geltenden Vorschriften sind auf Tiere nur dann und insoweit anzuwenden, als keine abweichenden Regelungen bestehen. Ansonsten verweisen wir auf das ÖVP-Grundsatzprogramm: "Alles Lebendige ist von anderem Lebendigen abhängig und ein Wert an sich."

8. Werden Sie auf europäischer Ebene dafür eintreten, den Tierschutz als eigenständiges Gemeinschaftsziel in den EU-Vertrag aufzunehmen?

Eine erste Initiative in diese Richtung wurde bereits von Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel (damals als Außenminister) gesetzt: Der Amsterdamer Vertrag enthält ein "Protokoll über den Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere". Damit ist die Materie Tierschutz im EG-Primärrecht verankert!

9. Werden Sie im Rahmen der Überarbeitung der EU-Transport-Richtlinie 95/29/EC für ein uneingeschränktes 8-Stunden-Transportlimit für "Schlacht- und Mastvieh" eintreten?

Es gibt eindeutige Aussagen von Bundesminister Mag. Wilhelm Molterer in dieser Frage. Wir wollen keine unzumutbar langen Tiertransporte!

10. Werden Sie für die Streichung der Exportsubventionen für "Lebendvieh" eintreten, um die tierquälerischen Tiertransporte zu stoppen?

Wir wollen Verbesserungen im Bereich der Tiertransporte: Erstattungen von Lebendschlachtviehexporten sollen abgeschafft werden.

11. Werden Sie Vorschläge einer Neuordnung des europäischen Agrarsystems unterstützen, die eine Entkoppelung der Direktzahlungen von der Tieranzahl und der Produktionsfläche vorsehen?

Diese Vorschläge sind nicht zielführend. Wir wollen ein Koppelung zwischen Tieranzahl und Produktionsfläche. Im österreichischen Umweltprogramm ÖPUL wird diese Koppelung erfolgreich angewandt, um die Tierbestände pro Flächeneinheit in einem umweltverträglichen Maß zu halten.

12. Halten Sie ein Bonussystem für tierschutzgerechte und umweltgerechte Landwirtschaft für sinnvoll?

Ein solches Bonussystem ist zu begrüßen und wird im Rahmen des österreichischen Umweltprogramms ÖPUL bereits praktiziert.

13. Werden Sie Auffangstationen für gestrandete Tiere gesetzlich verankern und für deren Finanzierung öffentliche Mittel einplanen?

Die Tierschutzhäuser arbeiten in ganz Österreich hervorragend und leisten einen wertvollen Dienst. In diesem Bereicht gibt es selbstverständlich Zuwendungen der öffentlichen Hand. Wir wollen, dass die Tierschutzhäuser in Zukunft ihre Leistungen erbringen können.


Mit freundlichen Grüßen
Ursula Kroczek, Korrespondenz




 

 

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