|
Nach den Grünen haben nun auch die Freiheitlichen (BM Herbert Haupt) auf den von IBT/CANIS/UC gemeinsam formulierten Fragenkatalog zur NR-Wahl geantwortet.
Frage 1: Werden Sie bzw. wird ihre Partei die Schaffung eines Bundestierschutzgesetzes (Entwurf von DDr. Regina Binder) unterstützen?
Haupt: Grundsätzlich ja. Derzeit ist der Tierschutz Ländersache und deshalb äußerst unbefriedigend. Ich habe mich schon als Abgeordneter dafür eingesetzt, dass es ein Bundestierschutzgesetz gibt. Selbstverständlich habe ich das Tierschutzvolksbegehren unterschrieben.
Frage 2: Wird ein Bundestierschutzgesetz Bedingung für eine künftige Koalition sein? Wird es Eingang in das Koalitionsabkommen finden, falls Ihre Partei an einer künftigen Regierung beteiligt ist?
Haupt: Im Falle von Koalitionsverhandlungen werde ich noch energischer als bisher alle Tierschutzangelegenheiten zum Verhandlungsgegenstand machen.
Frage 3: Werden Sie, bzw. wird Ihre Partei in der nächsten Legislaturperiode für die Einrichtung einer Tieranwaltschaft - analog zur Umweltanwaltschaft - in Österreich eintreten?
Haupt: Die Errichtung von Tierschutzanwaltschaften halte ich für unterstützungswürdig.
Fragen 4 und 5:
Ø Werden Sie, bzw. wird Ihre Partei für die Einführung der Verbandsklage für Tierschutzverbände eintreten?
Ø Sehen Sie in diesem Zusammenhang eine rechtliche Schieflage, dass zwar Tiereigentümer im Eigeninteresse gegen staatliche Entscheidungen Rechtsmittel erheben können, während das gleiche Recht bisher dem organisierten Tierschutz versagt geblieben ist, weil Tiere keine gesetzlich anerkannten Vertreter hatten, die ihre Interessen treuhänderisch wahrnehmen?
Haupt: Tierschutzverbände sollten in schwerwiegenden Fällen von Tierquälerei die Möglichkeit zu Verbandsklagen haben.
Frage 6: Werden Sie, bzw. wird Ihre Partei die Aufnahme des Tierschutzes in die österreichische Bundesverfassung unterstützen?
Haupt: Ich befürworte die Aufnahme des Tierschutzes in die Bundesverfassung analog dem Umweltschutz.
Frage 7: Welche Initiativen werden Sie ergreifen, daß Tiere künftig nicht mehr als Sachen qualifiziert werden?
Haupt: Laut § 285a des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) sind Tiere keine Sachen. Und das sollte auch der Maßstab für unser Verhältnis zu den Tieren, die unsere Mitgeschöpfe sind, sein. Als solche sind sie zu respektieren.
Frage 8: Werden Sie auf europäischer Ebene dafür eintreten, den Tierschutz als eigenständiges Gemeinschaftsziel in den EU-Vertrag aufzunehmen?
Haupt: Meine Bemühungen auf Regierungsebene haben dazu geführt, dass Verbesserungen des Tierschutzes in die Agrarverhandlungen der EU eingeflossen sind. Dass diese Bemühungen auch wirksam umgesetzt werden, bedarf es des besonderen Augenmerks der freiheitlichen Parlamentarier und Regierungsmitglieder.
Das Ziel, welches wir erreichen wollen, sind einheitlich hohe Tierschutzstandards in der EU. Das muss auch für die EU-Beitrittswerber gelten.
Fragen 9 und 10:
Ø Werden Sie im Rahmen der Überarbeitung der EU-Transport-Richtlinie 95/29/EC für ein uneingeschränktes 8-Stunden-Transportlimit für "Schlacht- und Mastvieh" eintreten?
Ø Werden Sie für die Streichung der Exportsubventionen für "Lebendvieh" eintreten, um die tierquälerischen Tiertransporte zu stoppen?
Haupt: Wir Freiheitliche waren immer für eine Verschärfung der Tiertransportbestimmungen. Internationale Transporte von Lebendschlachtvieh lehnen wir grundsätzlich ab. Deshalb sind wir auch für die Streichung von Förderungen für Lebendtiertransporte. Ebenso sollten die Transportstrecken im Inland verkürzt werden.
Fragen 11 und 12:
Ø Werden Sie Vorschläge einer Neuordnung des europäischen Agrarsystems unterstützen, die eine Entkoppelung der Direktzahlungen von der Tieranzahl und der Produktionsfläche vorsehen?
Ø Halten Sie ein Bonussystem für tierschutzgerechte und umweltgerechte Landwirtschaft für sinnvoll?
Haupt: Es ist bemerkenswert, dass die EU in einer Neuordnung des Agrarsystems von den Direktzahlungen abgeht, die sich an der Tieranzahl und an der Größe der Produktionsflächen orientieren. Für uns sind Agrarfabriken inakzeptabel. Deshalb begrüße ich die Neuordnung des Förderwesens, welches sich mehr an Qualität als an Quantität ausrichtet.
Frage 13: Werden Sie Auffangstationen für gestrandete Tiere gesetzlich verankern und für deren Finanzierung öffentliche Mittel einplanen?
Haupt: Sogenannte Auffangstationen werden derzeit vor allem durch Spenden aus der Bevölkerung erhalten. Ich bin allerdings dafür, dass hier auch öffentliche Mittel Verwendung finden sollten. Im Rahmen eines bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes sollten Auffangstationen eine gesetzliche Verankerung erfahren.
|