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U.S.-Gericht: Veganismus ist
"weltlicher Glaube", keine "Religion"
Ein Beschwerdegerichtshof in Kalifornien hat entschieden, daß Veganismus nicht als Religion betrachtet werden kann. Daher besteht auch kein für religiöse Gemeinschaften sonst üblicher Schutz unter dem Bundesgesetz
"Fair Employment and Housing Act" (FEHA) Dieser juristische Entscheid stand im
"Labor Law Extra", dem Newsletter der kalifornischen Handelskammer zu lesen.
Zu dem Gerichtsurteil kam es aus folgenden Grund: Jerold Friedman war von der
Southern California Permanente Medical Group (SCPMG) ein Job angeboten worden. Allerdings hätte sich Mr. Friedman zuvor einer Mumpsimpfung unterziehen müssen. Diese lehnte er aber ab, da der Impfstoff u.a. aus Hühnerembryonen gewonnen wird. Friedman argumentierte, daß
"alle Lebewesen als gleichwertig betrachtet werden müssen" und daß es daher
"unmoralisch und unethisch" wäre, "daß Menschen Tiere ausbeuten und töten."
SCPMG zog das Jobangebot daraufhin zurück, worauf Friedman wegen "beruflicher
Diskriminierung" vor Gericht ging und Klage nach dem FEHA erhob. Das FEHA verbietet es Arbeitgebern, Personen für einen Job abzulehnen, wenn es eine Diskrepanz zwischen ihrem religiösen Glauben und den Berufsanfordernissen gibt.
Das Gericht gab Friedman nicht recht, da der Veganismus keine ?traditionell anerkannte
Religion? wäre und er typischen Merkmalen wie Klerus, Ritus und Kirchenstruktur entbehre. Zudem behandelt Veganismus nicht grundlegende Fragen wie
"Herkunft des Menschen" oder "Leben und Tod". Veganismus wäre daher als
"weltlicher Glaube", nicht aber als "religiöse
Philosophie" zu bewerten.
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