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TIERSCHUTZ UNTER BRITISCHER EU-PRÄSIDENTSCHAFT
Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2005 hat Großbritannien die Präsidentschaft innerhalb der Europäischen Union (EU) inne. Aus
diesem Anlass haben die EUROGROUP* und ihr britischer Mitgliedsverein,
RSPCA, eine Broschüre mit dem Titel Not
to be missed: How the 2005 UK Presidency of the European Union could make
a real difference to animal welfare Hier nun eine Zusammenfassung des Inhaltes.
RSPCA und EUROGROUP erwarten sich von der gegenwärtigen britischen EU-Präsidentschaft wie folgt: v
Sicherstellung,
dass gute Tierschutzstandards für Masthühner (broilers)
angenommen werden v
Aufforderung
an die EU-Kommission, einen Entwurf vorzulegen, der das Ausklingen der
Exportförderungen für Lebendrinder vorsieht v
Aufrechterhaltung
des Verbots für traditionelle Batteriekäfige bei Legehennen, wenn
Direktive 1999/74/EC (aus dem Jahr 2002) überarbeitet wird v
Ausweitung
der verpflichtenden Eierkennzeichnung (auf Basis der Produktionsmethoden)
auch auf Eier, die nach Großbritannien importiert werden, um den
KonsumentInnen für ihre Kaufentscheidung Information zu liefern v
Sicherstellung,
dass Tierschutzüberlegungen bei der Annahme der Direktive über
Vogelgrippe in Betracht gezogen werden v
Sicherstellung,
dass Tierschutzstandards bei Diskussionen auf internationalem Level außerhalb
der EU nicht unterminiert, sondern gefördert werden v
Unterstützung
für die Initiative der EU-Kommission, über einen EU-weiten
Aktionsplan zum Thema Tierschutz und Tiergesundheit v
Vorbereitungen
treffen, um den Anstieg der Tierversuche zu verhindern, ehe REACH letztgültig
beschlossen wird v
Aufforderung
an die EU-Kommission, einen Entwurf aufzusetzen, der auf das Importverbot
von Vogelwildfängen abzielt v
Aufforderung
an die EU-Kommission, Vorschläge zurückzuziehen, die human inadäquate
Fallenfangstandards vorsehen
ad
Masthühner: Zirka
5,2 Milliarden (!!!) Masthühner werden pro Jahr EU-weit gezüchtet. Die
meisten von ihnen sind genetisch auf rasches Wachstum selektiert worden.
Von der Zeit ihres Schlüpfens bis zum abgepackten Verkauf im Supermarkt
vergehen meist weniger als sechs Wochen. Die Broilers werden in überfüllten Hallen bei schwachem Licht
gehalten. Da sie innerhalb kürzester
Zeit möglichst viel an Gewicht zulegen, leiden fast alle an ernsthaften
Gesundheitsproblemen wie Lahmheit oder Herzerkrankungen. Im
März 2000 hat das Wissenschaftliche Komitee für Tiergesundheit und
Tierschutz (SCAHAW) der EU Maßnahmen zur Lebensverbesserung der Masthühner
empfohlen. Der SCAHAW-Report kam zum Schluss, dass ab einer Besatzdichte
von 30kg/m2 die Tierschutzprobleme rasant ansteigen, egal wie
gut die Unterbringungsanlage verwaltet wird. SCAHAW schlug daher
vor, dass die Besatzdichte auf 25kg/m2 limitiert werden sollte.
Außerdem müssen tierschutzrelevante Belange wie Gehstörungen oder das
Plötzlicher-Tod-Syndrom, die beide aus der intensiven Mast entstehen,
thematisiert werden. Anfang
2005 veröffentlichte die EU Vorschläge zur Verbesserung der
Tierschutzstandards:
Kritik
der RSPCA: Die
2005 veröffentlichten Vorschläge für eine EU-Direktive sind zwar ein
wichtiger erster Schritt, sehen aber für die Masthühner, was die
Besatzdichte betrifft, keinen adäquaten Schutz vor. Mit 38kg/m2
liegt das Besatzmaximum über dem von SCAFAW vorgeschlagenen Wert von
30kg/m2. Pro Huhn bedeutet dies 526 cm2 Platz,
weniger als ein A4-Blatt (623 cm2) Selbst Legehennen in
Batterien haben mit 550 cm2 mehr Raum. Die RSPCA fordert daher
ein Maximum der Besatzdichte von 30kg/m2. ad
Legehennen: Etwa
200 Mio. Legehennen werden EU-weit gehalten, 90% davon in Batterien. Laut
Direktive 1999/74/EC sollen Batteriekäfige bis 2012 verboten sein.
Allerdings werden so genannte ausgestaltete Käfige auch danach noch
erlaubt sein. Österreich
wird das Verbot schon 2009 einführen, Luxemburg und Deutschland 2007.
Wobei Deutschland noch einen Schritt weitergeht und bis 2012 alle Käfighaltungssysteme
verbietet. Andere Staaten, wie Großbritannien, haben nur Minimumstandards
eingeführt und die Entscheidung über ausgestaltete Käfige bis zur
Überarbeitung der Direktive aufgeschoben. Diese Überarbeitung ist für
Ende 2005 vorgesehen. RSPCA
fordert die britische Regierung nicht nur auf, mit 2012
ausgestaltete Käfige im UK zu verbieten, sondern die EU-Präsidentschaft
für ein EU-weites Verbot innerhalb der überarbeiteten Direktive zu nützen. ad
Eierkennzeichnung: Die
RSPCA möchte, dass die britische EU-Präsidentschaft ein einheitliches
Kennzeichnungssystem für alle Eier, die in die EU importiert werden,
vorantreibt. ad
Exportrückerstattung: Seit
1998 ist die Zahlung der Exportrückerstattung für Tiere, die in Drittländer
ausgeführt werden, an die Einhaltung der EU-Tierschutzgesetze durch den
Exporteur gekoppelt. Im Oktober 2003 wurden noch strengere Bestimmungen
eingeführt, wonach der Lebendexport auf Ägypten und den Libanon beschränkt
wurde, und alle weiblichen Zuchttiere jünger als 30 Monate sein müssen. Gegen
ein gänzliches Ende der Exportsubventionen votieren vor allem Frankreich
und Irland. Die britische Labour Party hatte das Ausklingen der Exportstützungen
bis 2010 hingegen in ihrem jüngsten Wahlkampfprogramm verankert. RSPCA
will in einem ersten Schritt die Reduktion der Transportdistanzen für
Lebendtiere. Sie sollen so nahe wie möglich zu ihrem Haltungsort
geschlachtet werden. Außerdem soll die britische Präsidentschaft sich für
ein gänzliches Auslaufen der Exportrückerstattungen einsetzen. Ziel soll
sein, Lebendtransporte durch Fleischtransporte (bereits geschlachteter
Tiere) abzulösen. ad
Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) RSPCA fordert, dass die britische Präsidentschaft dazu drängt, dass einige Pakete zur Regionalen Entwicklungspolitik (RDP) verabschiedet werden, die spezifische Förderung von Tierschutzmaßnahmen unter dem Kapitel Ländliche Entwicklung ermöglichen. Nachhaltige
Landwirtschaft und Herstellung hochwertiger Güter stehen im Fokus Ein
pyramidenartiges einheitliches Kennzeichnungssystem soll es dem
Konsumenten/ der Konsumentin erleichtern, die Wahl zwischen hoch- und
minderwertigen Produkten (Spitze bzw. Boden der Pyramide) zu treffen. ad
Welthandelsorganisation (WTO) Nach
WTO-Regeln ist es unerheblich, ob ein Ei aus Freiland- oder
Batteriehaltung stammt, solange das Produkt Ei gleich aussieht.
Diese Einstellung findet sich auch in anderen tierschutzbezogenen
Bereichen wieder, was die Verhandlungen der EU mit der WTO schwer macht. Die
RSPCA erwartet sich von der britischen EU-Präsidentschaft ein
Vorantreiben von Tierschutzstandards im Welthandel. Genauer gesagt, muss
eine Vereinbarung her, die Zahlungen zur Verbesserung der
Tierschutzregelungen ermöglicht, ohne den Wettbewerb zu verzerren. Außerdem
sollten alle Exportsubventionen für Nutztiere und Milchprodukte
gestrichen werden. Anzustreben sind WTO-Regeln, die hochqualitativen,
tierschutzgerechten Produkten (in Form von Quoten) Marktzugänge
erleichtern. ad
REACH (Chemikalien) 2003
wurden die Vorschläge für REACH (Regulation
for the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of
Chemicals) vorgebracht. Um die Gesundheit der KonsumentInnen nicht zu
gefährden, oder die Umwelt zu belasten, sollen über 30.000 Chemikalien
neu getestet werden. Das zöge natürlich eine Vielzahl von Tierversuchen
mit sich. Standpunkt der RSPCA:
ad
Vogelgrippe Die
geplante EU-Direktive soll Raum bieten, dass die Mitgliedsstaaten Maßnahmen
ergreifen dürfen, die nicht die Tötung der exotischen Vögel, Zoo- oder
Haustiere und Farmvögel zum Inhalt haben, sondern Impfungen. Zukünftige
Technologien, Tests und Sera sollen in der Direktive als Alternativen zur
Massenkeulung berücksichtigt werden. ad
Wildfang von Vögeln Die
RSPCA fordert den EU-Ministerrat auf, Maßnahmen zu unterstützen, die zur
Einführung eines permanenten, EU-weiten Importverbots von Wildvögeln aus
Drittstaaten führen. Gegenwärtig ist die EU der weltweit größte
Abnehmer von Vogelwildfängen. ad
Fallenfang 1996
wurde in der EU die Verwendung von Beinhaltefallen (leghold
traps) verboten. Auch Pelze von Tieren, die in solchen inhumanen
Fallen starben, dürfen nicht importiert werden. Allerdings gilt dieses
Importverbot nicht für Kanada, die USA und Russland. 1997
wurde der Versuch unternommen, zwischen der EU, den Nordamerikanern und
den Russen eine trilaterale Fallenfangregelung zu treffen, die allerdings
nie in Kraft treten konnte, da sie von Russland bis jetzt nicht
unterzeichnet worden ist. Das ist gut so, da die Standards in Sachen Tierschutz äußerst schwach waren und auch vom Europäischen Parlament abgelehnt wurden. Die Standardvorschläge der Nordamerikaner/Russen sahen vor: Tötungsfallen seien human, wenn ein Hermelin innerhalb von 45 Sekunden stirbt, ein Marder innerhalb von zwei Minuten, und Tiere von anderen 15 Arten innerhalb von fünf Minuten. Die EU wollte nur Fallen als human anerkennen, die alle angeführten Tierarten innerhalb von 30 Sekunden töten. 2004 setzte die EU einen Entwurf für eine Fallenfang-Direktive auf, der sehr an die Vorschläge von 1997 angelehnt war. RSPCA und EUROGROUP fordern Rat und Parlament der EU auf, den Direktive-Entwurf zurückzuweisen, da er keine Tierschutzverbesserungen bringen würde.
Schlüsseltreffen während der britischen EU-Präsidentschaft
* CANIS ist Mitglied des Verbands Österreichischer Tierschutzvereine (VÖT). Der VÖT wiederum fungiert als nationaler Vertreter des österreichischen Tierschutzes in der EUROGROUP in Brüssel. CANIS ist damit über den VÖT Mitglied in der EUROGROUP for animal welfare.
Übersetzung/Zusammenfassung: www.canis.info , 12. August 2005
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