Veganismus/Tierrechte

 

TIERSCHUTZ UNTER BRITISCHER EU-PRÄSIDENTSCHAFT

 

Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2005 hat Großbritannien die Präsidentschaft innerhalb der Europäischen Union (EU) inne.

Aus diesem Anlass haben die EUROGROUP* und ihr britischer Mitgliedsverein, RSPCA, eine Broschüre mit dem Titel Not to be missed: How the 2005 UK Presidency of the European Union could make a real difference to animal welfare

Hier nun eine Zusammenfassung des Inhaltes.

Großbritannien hatte bereits einmal, 1998, die EU-Präsidentschaft inne. Damals stellten die Briten die Weichen für drei wesentliche Verbesserungen auf europäischer Tierschutzebene. 1) Verbot von Treibnetzen (2002 umgesetzt), 2) Vereinbarung über neue EU-Zoostandards (1999 durch eine Ratsdirektive umgesetzt), 3) Verfassen von Basisstandards für landwirtschaftliche Nutztiere (umgesetzt durch Ratsdirektive 1998).

Das Thema Tierschutz hat im Vereinigten Königreich nichts an Relevanz eingebüßt. Laut RSPCA erhalten die britischen Europaabgeordneten zum Sachbereich Tierschutz die meisten Briefe und E-Mails.

RSPCA und EUROGROUP erwarten sich von der gegenwärtigen britischen EU-Präsidentschaft wie folgt:

v     Sicherstellung, dass „gute Tierschutzstandards“ für Masthühner (broilers) angenommen werden

v     Aufforderung an die EU-Kommission, einen Entwurf vorzulegen, der das Ausklingen der Exportförderungen für Lebendrinder vorsieht

v     Aufrechterhaltung des Verbots für „traditionelle Batteriekäfige“ bei Legehennen, wenn Direktive 1999/74/EC (aus dem Jahr 2002) überarbeitet wird

v     Ausweitung der verpflichtenden Eierkennzeichnung (auf Basis der Produktionsmethoden) auch auf Eier, die nach Großbritannien importiert werden, um den KonsumentInnen für ihre Kaufentscheidung Information zu liefern

v     Sicherstellung, dass Tierschutzüberlegungen bei der Annahme der Direktive über Vogelgrippe in Betracht gezogen werden

v     Sicherstellung, dass Tierschutzstandards bei Diskussionen auf internationalem Level außerhalb der EU nicht unterminiert, sondern gefördert werden

v     Unterstützung für die Initiative der EU-Kommission, über einen EU-weiten „Aktionsplan“ zum Thema Tierschutz und Tiergesundheit

v     Vorbereitungen treffen, um den Anstieg der Tierversuche zu verhindern, ehe REACH letztgültig beschlossen wird

v     Aufforderung an die EU-Kommission, einen Entwurf aufzusetzen, der auf das Importverbot von Vogelwildfängen abzielt

v     Aufforderung an die EU-Kommission, Vorschläge zurückzuziehen, die „human inadäquate Fallenfangstandards“ vorsehen

 

ad Masthühner:

Zirka 5,2 Milliarden (!!!) Masthühner werden pro Jahr EU-weit gezüchtet. Die meisten von ihnen sind genetisch auf rasches Wachstum selektiert worden. Von der Zeit ihres Schlüpfens bis zum abgepackten Verkauf im Supermarkt vergehen meist weniger als sechs Wochen. Die Broilers werden in überfüllten Hallen bei schwachem Licht gehalten.  Da sie innerhalb kürzester Zeit möglichst viel an Gewicht zulegen, leiden fast alle an ernsthaften Gesundheitsproblemen wie Lahmheit oder Herzerkrankungen.

Im März 2000 hat das Wissenschaftliche Komitee für Tiergesundheit und Tierschutz (SCAHAW) der EU Maßnahmen zur Lebensverbesserung der Masthühner empfohlen. Der SCAHAW-Report kam zum Schluss, dass ab einer Besatzdichte von 30kg/m2 die Tierschutzprobleme rasant ansteigen, egal wie „gut“ die Unterbringungsanlage verwaltet wird. SCAHAW schlug daher vor, dass die Besatzdichte auf 25kg/m2 limitiert werden sollte. Außerdem müssen tierschutzrelevante Belange wie Gehstörungen oder das Plötzlicher-Tod-Syndrom, die beide aus der intensiven Mast entstehen, thematisiert werden.

Anfang 2005 veröffentlichte die EU Vorschläge zur Verbesserung der Tierschutzstandards:

Darin wird die maximale Besatzdichte mit 38kg Lebendgewicht/m2 festgelegt. Die zuständige Behörde kann aber den Besitzer oder Halter anweisen, die Besatzdichte zu verringern, sofern bei einer Inspektion festgestellt wird, dass Grundanforderungen des Tierschutzes nicht erfüllt worden sind. Wenn allerdings der Besitzer/Halter „ausreichend erklären“ kann, warum dem so ist, muss die Besatzdichte nicht unbedingt verringert werden.

Alle Haltungseinrichtungen müssen eine Beleuchtung von mindestens 20 Lux haben, die sich auf den ganzen Boden erstreckt

8 Stunden Dunkelheit pro 24 Stunden mit mindestens einem Intervall von 4 Stunden Dunkelheit durchgehend

Mitgliedsstaaten sollen sicherstellen, dass die Besitzer/Halter oder die von ihnen zur Betreuung der Hühner angestellten Personen mit den Anforderungen des Tierschutzes vertraut bzw. zur Erfüllung ihrer Aufgabe ausreichend trainiert sind

Zweimal pro Tag Kontrolle der Masthühner inkl. der Möglichkeit für Beamte der EU-Mitgliedsländer, Vor-Ort-Kontrollen  durchzuführen

Aufzeichnungen über den Zeitraum von drei Jahren führen: Anzahl der gehaltenen Hühner, Herkunft der Hühner, tägliche Sterberate, Durchschnittsgewicht der Hühner vor der Schlachtung

Kritik der RSPCA:

Die 2005 veröffentlichten Vorschläge für eine EU-Direktive sind zwar ein wichtiger erster Schritt, sehen aber für die Masthühner, was die Besatzdichte betrifft, keinen adäquaten Schutz vor. Mit 38kg/m2 liegt das Besatzmaximum über dem von SCAFAW vorgeschlagenen Wert von 30kg/m2. Pro Huhn bedeutet dies 526 cm2 Platz, weniger als ein A4-Blatt (623 cm2) Selbst Legehennen in Batterien haben mit 550 cm2 mehr Raum. Die RSPCA fordert daher ein Maximum der Besatzdichte von 30kg/m2.

ad Legehennen:

Etwa 200 Mio. Legehennen werden EU-weit gehalten, 90% davon in Batterien. Laut Direktive 1999/74/EC sollen Batteriekäfige bis 2012 verboten sein. Allerdings werden so genannte „ausgestaltete“ Käfige auch danach noch erlaubt sein.

Österreich wird das Verbot schon 2009 einführen, Luxemburg und Deutschland 2007. Wobei Deutschland noch einen Schritt weitergeht und bis 2012 alle Käfighaltungssysteme verbietet. Andere Staaten, wie Großbritannien, haben nur Minimumstandards eingeführt und die Entscheidung über „ausgestaltete“ Käfige bis zur Überarbeitung der Direktive aufgeschoben. Diese Überarbeitung ist für Ende 2005 vorgesehen.

RSPCA fordert die britische Regierung nicht nur auf, mit 2012 „ausgestaltete“ Käfige im UK zu verbieten, sondern die EU-Präsidentschaft für ein EU-weites Verbot innerhalb der überarbeiteten Direktive zu nützen.

ad Eierkennzeichnung:

Die RSPCA möchte, dass die britische EU-Präsidentschaft ein einheitliches Kennzeichnungssystem für alle Eier, die in die EU importiert werden, vorantreibt.

ad Exportrückerstattung:

Seit 1998 ist die Zahlung der Exportrückerstattung für Tiere, die in Drittländer ausgeführt werden, an die Einhaltung der EU-Tierschutzgesetze durch den Exporteur gekoppelt. Im Oktober 2003 wurden noch strengere Bestimmungen eingeführt, wonach der Lebendexport auf Ägypten und den Libanon beschränkt wurde, und alle weiblichen Zuchttiere jünger als 30 Monate sein müssen.

Gegen ein gänzliches Ende der Exportsubventionen votieren vor allem Frankreich und Irland. Die britische Labour Party hatte das Ausklingen der Exportstützungen bis 2010 hingegen in ihrem jüngsten Wahlkampfprogramm verankert.

RSPCA will in einem ersten Schritt die Reduktion der Transportdistanzen für Lebendtiere. Sie sollen so nahe wie möglich zu ihrem Haltungsort geschlachtet werden. Außerdem soll die britische Präsidentschaft sich für ein gänzliches Auslaufen der Exportrückerstattungen einsetzen. Ziel soll sein, Lebendtransporte durch Fleischtransporte (bereits geschlachteter Tiere) abzulösen.

ad Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)

RSPCA fordert, dass die britische Präsidentschaft dazu drängt, dass einige Pakete zur Regionalen Entwicklungspolitik (RDP) verabschiedet werden, die spezifische Förderung von Tierschutzmaßnahmen unter dem Kapitel „Ländliche Entwicklung“ ermöglichen.

Nachhaltige Landwirtschaft und Herstellung hochwertiger Güter stehen im Fokus Ein pyramidenartiges einheitliches Kennzeichnungssystem soll es dem Konsumenten/ der Konsumentin erleichtern, die Wahl zwischen hoch- und minderwertigen Produkten (Spitze bzw. Boden der Pyramide) zu treffen.

ad Welthandelsorganisation (WTO)

Nach WTO-Regeln ist es unerheblich, ob ein Ei aus Freiland- oder Batteriehaltung stammt, solange das „Produkt“ Ei gleich aussieht. Diese Einstellung findet sich auch in anderen tierschutzbezogenen Bereichen wieder, was die Verhandlungen der EU mit der WTO schwer macht.

Die RSPCA erwartet sich von der britischen EU-Präsidentschaft ein Vorantreiben von Tierschutzstandards im Welthandel. Genauer gesagt, muss eine Vereinbarung her, die Zahlungen zur Verbesserung der Tierschutzregelungen ermöglicht, ohne den Wettbewerb zu verzerren. Außerdem sollten alle Exportsubventionen für Nutztiere und Milchprodukte gestrichen werden. Anzustreben sind WTO-Regeln, die hochqualitativen, tierschutzgerechten Produkten (in Form von Quoten) Marktzugänge erleichtern.

ad REACH (Chemikalien)

2003 wurden die Vorschläge für REACH (Regulation for the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) vorgebracht. Um die Gesundheit der KonsumentInnen nicht zu gefährden, oder die Umwelt zu belasten, sollen über 30.000 Chemikalien neu getestet werden. Das zöge natürlich eine Vielzahl von Tierversuchen mit sich.

Standpunkt der RSPCA:

Es soll verpflichtend werden, bereits existierende Daten aus Tierversuchen zugänglich zu machen

Ein System, das sicherstellt, dass die Datenerhebung, die aus den Versuchen gewonnen wird, nur für den Sicherheitsaspekt verwendet wird

Der volle Einsatz aller existierenden Nicht-Tierversuchs-Methoden zur Datengewinnung und die Vorantreibung weiterer Nicht-Tierversuchs-Experimente

Ein System, das gewährleistet, dass die Tierversuche sofort gestoppt werden, sobald feststeht, dass ein bestimmter toxischer Effekt einer Substanz festgestellt wird

Anerkennung und Miteinbeziehung von Tierschutzorganisationen, speziell was die Registrierung und Evaluierung von Chemikalien betrifft

ad Vogelgrippe

Die geplante EU-Direktive soll Raum bieten, dass die Mitgliedsstaaten Maßnahmen ergreifen dürfen, die nicht die Tötung der exotischen Vögel, Zoo- oder Haustiere und Farmvögel zum Inhalt haben, sondern Impfungen.

Zukünftige Technologien, Tests und Sera sollen in der Direktive als Alternativen zur Massenkeulung berücksichtigt werden.

ad Wildfang von Vögeln

Die RSPCA fordert den EU-Ministerrat auf, Maßnahmen zu unterstützen, die zur Einführung eines permanenten, EU-weiten Importverbots von Wildvögeln aus Drittstaaten führen. Gegenwärtig ist die EU der weltweit größte Abnehmer von Vogelwildfängen.

ad Fallenfang

1996 wurde in der EU die Verwendung von Beinhaltefallen (leghold traps) verboten. Auch Pelze von Tieren, die in solchen „inhumanen“ Fallen starben, dürfen nicht importiert werden. Allerdings gilt dieses Importverbot nicht für Kanada, die USA und Russland.

1997 wurde der Versuch unternommen, zwischen der EU, den Nordamerikanern und den Russen eine trilaterale Fallenfangregelung zu treffen, die allerdings nie in Kraft treten konnte, da sie von Russland bis jetzt nicht unterzeichnet worden ist.

Das ist gut so, da die Standards in Sachen Tierschutz äußerst schwach waren und auch vom Europäischen Parlament abgelehnt wurden. Die Standardvorschläge der Nordamerikaner/Russen sahen vor: Tötungsfallen seien „human“, wenn ein Hermelin innerhalb von 45 Sekunden stirbt, ein Marder innerhalb von zwei Minuten, und Tiere von anderen 15 Arten innerhalb von fünf Minuten. Die EU wollte nur Fallen als „human“ anerkennen, die alle angeführten Tierarten innerhalb von 30 Sekunden töten.

2004 setzte die EU einen Entwurf für eine Fallenfang-Direktive auf, der sehr an die Vorschläge von 1997 angelehnt war.

RSPCA und EUROGROUP fordern Rat und Parlament der EU auf, den Direktive-Entwurf zurückzuweisen, da er keine Tierschutzverbesserungen bringen würde.

 

Schlüsseltreffen während der britischen EU-Präsidentschaft

 

9.-12. September  Informeller Agrar- und Umweltausschuss
19.-20. September    Agrar- und Fischereiausschuss
17. Oktober   Umweltausschuss
24.-25. Oktober   Agrar- und Fischereiausschuss
21.-22. November     Agrar- und Fischereiausschuss
5. Dezember Umweltausschuss
15.-16. Dezember      European Council
19.-21. Dezember      Agrar- und Fischereiausschuss

 

* CANIS ist Mitglied des Verbands Österreichischer Tierschutzvereine (VÖT). Der VÖT wiederum fungiert als nationaler Vertreter des österreichischen Tierschutzes in der EUROGROUP in Brüssel. CANIS ist damit über den VÖT Mitglied in der EUROGROUP for animal welfare.

 

Übersetzung/Zusammenfassung: www.canis.info , 12. August 2005

 

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