| Veganismus/Tierrechte
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Schächten: Auf Faktenfindung in Kairo Das Thema Schächten erhitzt die Gemüter. Politisch allzu Rechte missbrauchen die Debatte, um xenophobe Vorurteile gegen Moslems oder Juden zu schüren, während die allzu Linken im Sinne einer falsch verstandenen Toleranz Tierquälerei peinlich schweigend dulden. Der Gesetzgeber entzieht sich einer tiefgreifenden Debatte mit Verweis auf die Religionsfreiheit mag das Ritual auch noch so archaisch und grausam sein. TierrechtlerInnen dürfen weder den veralteten Dogmen der rechten noch der linken Ideologie folgen. Befreien wir uns von der Zwangsjacke politischen Lagerdenkens! Unsere Primärziele heißen Recht auf Leben, Freiheit und Unversehrtheit nicht-menschlicher Tiere. Gerade ein heißes Eisen wie Schächten muss mit Fingerspitzengefühl seriös und fundiert im Interesse der Tiere angegangen werden! Das ist die Position von CANIS. Im Auftrag des Internationalen Bundes der Tierversuchsgegner flog ich in die ägyptische Hauptstadt Kairo, um dort am 19. Juli mit Prof. Dr. Mohammed Mansour, dem Leiter der Abteilung für Germanistik und Islamwissenschaft an der renommierten Al-Azhar Universität ein Gespräch zu führen. Gemeinsam mit Frau Karola Baumann aus Düsseldorf, der engagierten Autorin zahlreicher Publikationen zum Thema Schächten, war es mein Anliegen, Prof. Mansour anhand des Korans deutlich darzulegen, dass betäubungsloses Schächten weder im Sinne des Propheten Mohammed noch im Sinne Allahs sein könne. Aus vielen Suren (=Kapiteln) des hl. Buches lässt sich ableiten, dass der verantwortungsvolle Umgang mit Tieren allen Muslimen eine Pflicht sein muss. Zudem fordert der Koran zu Al-Ijtihad auf, zur Bemühung, das Wort Gottes nicht erstarren zu lassen, sondern für jede Generation zu interpretieren an den neu gewonnenen Wissensstand der Zeit anzupassen. Wie Dr. Tamer Dodurka von der Veterinäruniversität Istanbul befand, ist betäubungsloses Schächten für das betroffene Tier mit Stress und Schmerzen verbunden: Als ein Akademiker, der Tierverhaltenslehre unterrichtet, sowie als ein Facharzt für innere Tierkrankheiten betone ich hiermit ausdrücklich, dass das betäubungslose Schächten den Tieren beginnend bei der Schächtvorbereitung psychische, sowie während des Schächtvorganges bis hin zum Eintritt des Todes starke physische Schmerzen bereitet. Eine Expertise, die umso glaubhafter ist, zumal die heutige Türkei trotz laizistischer Verfassung überwiegend von muslimer Kultur geprägt ist. Daher widerspricht diese Form der Schlachtung dem Auftrag des Korans. Eine Betäubung vor dem Kehlschnitt wäre durchaus im Einklang mit den Geboten Allahs. Das bestätigte auch Prof. Dr. Yasar Nuri Öztürk, Dekan der Theologischen Fakultät Istanbul, am 21.09.2002 in einem Interview mit Frau Baumann: Es steht nicht im Widerspruch zu den islamischen Riten, dass die Tiere vor dem Schlachten betäubt werden. Bereits im September 2001 hatte sich Sheik Dr. Tantawy von der Kairoer Al-Azhar geweigert, dem Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) eine Stellungnahme abzugeben, wonach betäubungsloses Schächten im Islam zwingend vorgeschrieben wäre. Sheik Tantawy gilt als führende geistliche Autorität der Sunniten (der weltweit zahlenmäßig größten muslimen Glaubensrichtung). Die hl. Schriften der Moslems warnen sogar ausdrücklich vor At-Taqlid, blinder Nachahmung, beruhend auf dem Brauchtum der Vorväter. Die Weigerung, wissenschaftlich-medizinische Ergebnisse in die Religionsausübung einfließen zu lassen, ist dem Koran nach eine schwere Sünde. Frau Baumann und ich unterbreiteten Prof. Mansour unsere Sichtweise und ersuchten ihn, im Namen seiner Universität eine Stellungnahme abzugeben. Die Diskussion, an der stellenweise bis zu 14 Universitätsassistenten teilnahmen, dauerte vier Stunden. Am Ende wurden an der Kairoer Universität Arbeitsgruppen gebildet, wobei bis spätestens Ende 2004 die einzelnen zu einem offiziellen Papier zusammengefassten Expertisen an Frau Baumann, mich bzw. den IBT übermittelt werden. Für Österreich wie Deutschland wäre ein derartiges Papier direkt aus einem islamischen Staat von großer Bedeutung, um ein Verbot des betäubungslosen Schächtens herbeizuführen. Selbstredend, dass aus Sicht der Tierrechte auch ein Schächten mit Betäubung abzulehnen ist, ebenso wie die Gräuel heimischer Schlachthöfe durch nichts schön geredet werden dürfen. Doch ist bei jeder Tierrechtspolitik Realismus Gebot der Stunde. Das Machbare muss angegangen, das derzeit Unmachbare aufgeschoben werden. Und ein Verbot des betäubungslosen Schächtens liegt durchaus im Bereich des rechtlich Realisierbaren! © Mag. Alexander Willer für http://www.canis.info , 05.08.04
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