|
TIERTRANSPORT-REGULATION
Presseerklärung
der EU-Kommission, 16. Juli 2003
(http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/03/1023|0|RAPID&lg=EN&display)
WAS
ÄNDERT SICH DURCH DIE NEUE REGELUNG?
(zusammengefasst
durch Mag. Alexander Willer)
A)
JURISTISCHER STATUS
| heute |
Tiertransporte
durch DIREKTIVE geregelt: ermöglicht Interpretationen auf
nationaler Ebene |
| in
Zukunft |
Tiertransporte
durch REGULATION geregelt: gewährleistet Harmonisierung in den
EU-Mitgliedsstaaten (Regulation = VERORDNUNG) |
B)
LANGSTRECKENTRANSPORTE
| heute |
-)
Sehr junge Tiere (solche, die noch gesäugt werden): 9 Std. + 1 Std.
Rast inkl. Tränkung + 9 Std.
-)
Schweine: 24 Std. mit permanentem Zugang zu Wasser
-)
Pferde: 24 Std. mit Tränkung alle 8 Stunden
-)
Rinder/Schafe/Ziegen: 14 Std. + 1 Std. Rast inkl. Tränkung + 14
Std.
Genannte
Sequenzen können für mindestens 24 Std. wiederholt werden, wenn
die Tiere bei einem genehmigten staging point entladen, gefüttert
und getränkt werden bzw. rasten.
|
| in
Zukunft |
Für
alles Spezies gelten 9 Std. Transport
+ 12 Std. Rast. Die Sequenz kann wiederholt werden. Kein staging
point ist mehr nötig, die Tiere rasten im Transporter. |
C)
JUNGE UND SCHWANGERE TIERE
| heute |
Verbot
des Transportes für Neugeborene, deren Nabel noch nicht völlig
verheilt ist. Keine Spezifikationen nach verschiedenen Arten. |
| in
Zukunft |
-)
Verbot, junge Tiere über 100 km zu transportieren. Jung sind:
Schweine unter 4 Wochen, Lämmer unter einer Woche, Kälber unter
zwei Wochen, Pferde unter 4 Monaten
-)
Verbot, weibliche Tiere eine Woche vor bzw. nach Geburt ihres
Nachwuchses zu transportieren (10% der geschätzten
Gestationsperiode)
|
D)
AUSSTATTUNG DER TRANSPORTER
| heute
(Langstrecke) |
Unterteilung
der compartments (Innenräume im Transporter), aber kein zusätzlicher
Platz für Langstreckentransporte. |
| in
Zukunft
(Langstrecke) |
-)
Spezifische nach Tierart festgelegte Temperatur; Beinhaltet
Temperatur-Monitoring-System, Datenaufzeichnung sowie Alarmsystem in
der Fahrerkabine)
-)
Permanenter Zugang zu Trinkwasser
-)
Mehr Platz bei Langstrecken, z.B.: 40 % mehr für Schweine, 16 %
mehr für Rinder, 32 % mehr für Schafe
-)
Verbot, Tiere anzubinden: Tiere können herumgehen oder sich
niederlegen; präzise Laderaumdefinitionen erlauben besseren
Vollzug.
-)
Verbesserte Bestimmungen für Seetransporter, z.B.: Neigung der
Laderampen, Tränkausstattung
|
E)
PFERDE
| heute |
Mindestladeraum |
| in
Zukunft |
-)
Größerer Laderaum bei Kurzstrecken
-)
Einzelkästen oder Boxen bei Langstrecken
-)
Permanenter Zugang zu Heu
|
F)
WIE IST LANGSTRECKE DEFINIERT?
| heute |
Mit
verbesserten Transportern (upgraded trucks) mehr als 8 Std. |
| in
Zukunft |
-)
9 Stunden (basierend auf der Sozialgesetzgebung des Fahrers, daher
leicht exekutierbar)
-)
Fahrer muß nach 9 Std. Fahrt 12 Std. stoppen.
-)
Transportlänge ist vom Beginn bis zur Ankunft inklusive
Zwischenstopps (intermediate points) - definiert
|
G)
WER IST VERANTWORTLICH?
| heute |
Transport-Operateure
und Transportfirmen |
| in
Zukunft |
Wie
bisher; zusätzlich aber auch Händler, Fahrer und
"Halter" (= Personal in Sammelstellen/Märkten/Schlachthäusern) |
H)
NEUE VERANTWORTUNGEN BEI ZWISCHENSTOPPS
| heute |
Keine
Verantwortung bei Marktplätzen/Sammelstellen/Häfen |
| in
Zukunft |
Klare
Verantwortungen zur Kontrolle und Umsetzung der
Tierschutzbestimmungen durch den "Keeper" (=
"Halter"; als neuer Terminus eingeführt). Die Leitung der
Sammelstellen muß sicherstellen, daß ihr Personal trainiert ist. |
I)
MEHR PERSÖNLICHE VERANTWORTUNG BEI ÜBERTRETUNGEN
| heute |
Aussetzen/Entzug
der Genehmigung für Transporteure |
| in
Zukunft |
-)
Zusätzliche Checks im Falle einer Übertretung
-)
Aussetzen/Entzug des Trainingszertifikates des Fahrers und der
Transportautorisierung
-)
Verbot des Transits auf Territorium eines anderen EU-Staates
-)
Jene Menschen, die für den Schutz der Tiere verantwortlich sind, müssen
Ausbildung machen.
|
J)
BESSERER VOLLZUG
| heute |
Vollzug
nach dem ROUTENPLAN, der aber nur bei Grenzübertritten oder bei
Transporten über 8 Std. erforderlich ist. |
| in
Zukunft |
-)
Vollzug nach dem REISELOGBUCH (journey log) bei Transporten
über 9 Std. und nicht nur, wenn Grenzen übertreten werden.
Unterschriften aller Involvierten; Report am Transportende.
-)
Mittels TACHOGRAPHs, einem effizienten Apparat, der fälschungssicher
sein soll.
-)
Eine Person muß für den ganzen Transport verantwortlich zeichnen.
|
K)
AUTORISIERUNG
| heute |
Autorisierung
durch Registrierung des Transporters. |
| in
Zukunft |
-)
Harmonisierte Registrierung (European database)
-)
Anforderungen bzgl. Nachverfolgbarkeit bzw. Notfallpläne der
Transporter
-)
Verpflichtung für Fahrer, Kopie der Autorisierung mitzuführen
-)
5-Jahreszulassungslimit für Langstreckentransportfahrzeuge (über 9
Std.) bzw. für Seetransporter (Fähren benötigen ebenfalls
spezifisches Equipment)
-)
Verpflichtende Ausbildung für Fahrer und Betreuer bei
"Nutztiermärkten" (livestock markets)
|
L)
POST-JOURNEY-CHECKS
| heute |
-)
Routenplan wird kontrolliert, aber nur bei Transporten über 8 Std.
mit Grenzübertritt
-)
begrenzte Information
|
| in
Zukunft |
-)
Zusammenfassendes Reiselogbuch bei Langstrecken über 9 Std.
So hat z.B. der Bestimmungsort Kontrollen durchzuführen und
über den Status der Tiere zu berichten: Zahl der angekommenen
Tiere; wie viele krank?; wie viele tot? |
STELLUNGNAHME
DER EUROGROUP
zur
Tiertransport-Regulation der EU-Kommission vom 16. Juli 2003
Eurogroup
begrüßt die seit langem überfällige Tiertransport-Regulation, die von
der EU-Kommission am 16. Juli angenommen worden ist. Ein großer
Schwachpunkt bleibt allerdings:
Es
ist weiterhin kein Limit für die komplette Transportzeit vorgesehen!
Die
Kommission weigert sich damit, anzuerkennen, daß das Prinzip, Tiere über
Langstrecken zur Schlachtung zu transportieren, moralisch falsch ist und
zu großem Leid führt. Warum?
| 1. |
Transporteure
ignorieren jetzt und in Zukunft die EU-Vorschriften |
| 2. |
Die
Mitgliedsstaaten vollziehen die Vorschriften nicht. |
Eurogroup-Direktor
David B. Wilkins: "Dafür haben
wir Berge an Beweisen."
Die
einzig praktische Lösung wäre ein absolutes Limit von 8 Stunden für
alle Schlachttiertransporte auf der Straße festzulegen. Neun EU-Staaten
sowie das Europäische Parlament unterstützen diese Eurogroup-Forderung.
Eurogroup
fordert zudem dieselbe Regelung für Masttiertransporte.
Wilkins
abschließend: "Die
EU-Kommission war mutig, verschiedene radikale Vorschläge aufs Tapet zu
bringen, aber sie war nicht mutig genug."
STELLUNGNAHME
VON DAVID BYRNE
EU-Kommissar
für Gesundheit und Verbraucherschutz
Presseerklärung
der EU-Kommission vom 16. Juli 2003
"Ich
bin optimistisch, daß diese radikale Überholung der
Tiertransportregelungen in Europa bald in Kraft treten wird. Ich glaube,
diese Novelle beinhaltet die besten Werkzeuge, um kurz- und mittelfristig
wirkliche Verbesserungen im Tierschutz einzuführen. Mein Ziel ist es, den
Stress, dem die Tiere ausgesetzt sind, zu minimieren und sie so schnell
wie möglich an ihren Bestimmungspunkt zu transportieren. Sehr wichtig:
Die neue Regelung definiert auch, wer für was wann verantwortlich
zeichnet. Das wird enorm dazu beitragen, daß die Regelungen auch
ausreichend umgesetzt werden."
Die
Tiertransport-Regulation muß nach einer Konsultationsphase im
Europaparlament vom EU-Ministerrat genehmigt werden. Es wird erwartet,
daß sie bis spätestens Ende 2005 in Kraft ist.
Mag.
Alexander Willer
Wien, 17. Juli 2003
Anm.
CANIS: Der Tierrechtsverein CANIS ist Mitglied im Zentralverband der
Tierschutzvereine Österreichs (ZTÖ), einem losen Zusammenschluss
verschiedener Tierrechts- und Tierschutzorganisationen. Der ZTÖ ist
wiederum Österreichs Repräsentant bei der Eurogroup for animal welfare
in Brüssel. CANIS ist damit direkt in den Lobbyingprozess in Brüssel
eingebunden.
|