Veganismus/Tierrechte

 

TIERTRANSPORT-REGULATION

Presseerklärung der EU-Kommission, 16. Juli 2003

(http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/03/1023|0|RAPID&lg=EN&display)

 

WAS ÄNDERT SICH DURCH DIE NEUE REGELUNG?

(zusammengefasst durch Mag. Alexander Willer)

  A) JURISTISCHER STATUS

heute

Tiertransporte durch DIREKTIVE geregelt: ermöglicht Interpretationen auf nationaler Ebene

in Zukunft

Tiertransporte durch REGULATION geregelt: gewährleistet Harmonisierung in den EU-Mitgliedsstaaten (Regulation = VERORDNUNG)

 

B) LANGSTRECKENTRANSPORTE

heute

-) Sehr junge Tiere (solche, die noch gesäugt werden): 9 Std. + 1 Std. Rast inkl. Tränkung + 9 Std.

-) Schweine: 24 Std. mit permanentem Zugang zu Wasser

-) Pferde: 24 Std. mit Tränkung alle 8 Stunden

-) Rinder/Schafe/Ziegen: 14 Std. + 1 Std. Rast inkl. Tränkung + 14 Std.

Genannte Sequenzen können für mindestens 24 Std. wiederholt werden, wenn die Tiere bei einem genehmigten staging point entladen, gefüttert und getränkt werden bzw. rasten.

in Zukunft

Für alles Spezies gelten 9 Std. Transport  + 12 Std. Rast. Die Sequenz kann wiederholt werden. Kein staging point ist mehr nötig, die Tiere rasten im Transporter.

 

C) JUNGE UND SCHWANGERE TIERE

heute

Verbot des Transportes für Neugeborene, deren Nabel noch nicht völlig verheilt ist. Keine Spezifikationen nach verschiedenen Arten.

in Zukunft

-) Verbot, junge Tiere über 100 km zu transportieren. Jung sind: Schweine unter 4 Wochen, Lämmer unter einer Woche, Kälber unter zwei Wochen, Pferde unter 4 Monaten

-) Verbot, weibliche Tiere eine Woche vor bzw. nach Geburt ihres Nachwuchses zu transportieren (10% der geschätzten Gestationsperiode)

 

D) AUSSTATTUNG DER TRANSPORTER

heute

(Langstrecke)

Unterteilung der compartments (Innenräume im Transporter), aber kein zusätzlicher Platz für Langstreckentransporte.

in Zukunft

(Langstrecke)

-) Spezifische – nach Tierart festgelegte – Temperatur; Beinhaltet Temperatur-Monitoring-System, Datenaufzeichnung sowie Alarmsystem in der Fahrerkabine)

-) Permanenter Zugang zu Trinkwasser

-) Mehr Platz bei Langstrecken, z.B.: 40 % mehr für Schweine, 16 % mehr für Rinder, 32 % mehr für Schafe

-) Verbot, Tiere anzubinden: Tiere können herumgehen oder sich niederlegen; präzise Laderaumdefinitionen erlauben besseren Vollzug.

-) Verbesserte Bestimmungen für Seetransporter, z.B.: Neigung der Laderampen, Tränkausstattung

 

E) PFERDE

heute Mindestladeraum
in Zukunft

-) Größerer Laderaum bei Kurzstrecken

-) Einzelkästen oder –Boxen bei Langstrecken

-) Permanenter Zugang zu Heu

 

F) WIE IST LANGSTRECKE DEFINIERT?

heute Mit verbesserten Transportern (upgraded trucks) mehr als 8 Std.
in Zukunft

-) 9 Stunden (basierend auf der Sozialgesetzgebung des Fahrers, daher leicht exekutierbar)

-) Fahrer muß nach 9 Std. Fahrt 12 Std. stoppen.

-) Transportlänge ist vom Beginn bis zur Ankunft – inklusive Zwischenstopps (intermediate points) - definiert

 

G) WER IST VERANTWORTLICH?

heute Transport-Operateure und Transportfirmen
in Zukunft

Wie bisher; zusätzlich aber auch Händler, Fahrer und "Halter" (= Personal in Sammelstellen/Märkten/Schlachthäusern)

 

H) NEUE VERANTWORTUNGEN BEI ZWISCHENSTOPPS

heute Keine Verantwortung bei Marktplätzen/Sammelstellen/Häfen
in Zukunft

Klare Verantwortungen zur Kontrolle und Umsetzung der Tierschutzbestimmungen durch den "Keeper" (= "Halter"; als neuer Terminus eingeführt). Die Leitung der Sammelstellen muß sicherstellen, daß ihr Personal trainiert ist.

 

I) MEHR PERSÖNLICHE VERANTWORTUNG BEI ÜBERTRETUNGEN

heute Aussetzen/Entzug der Genehmigung für Transporteure
in Zukunft

-) Zusätzliche Checks im Falle einer Übertretung

-) Aussetzen/Entzug des Trainingszertifikates des Fahrers und der Transportautorisierung

-) Verbot des Transits auf Territorium eines anderen EU-Staates

-) Jene Menschen, die für den Schutz der Tiere verantwortlich sind, müssen Ausbildung machen.

 

J) BESSERER VOLLZUG

heute

Vollzug nach dem ROUTENPLAN, der aber nur bei Grenzübertritten oder bei Transporten über 8 Std. erforderlich ist.

in Zukunft

-) Vollzug nach dem REISELOGBUCH (journey log) bei Transporten über 9 Std. und nicht nur, wenn Grenzen übertreten werden. Unterschriften aller Involvierten; Report am Transportende.

-) Mittels TACHOGRAPHs, einem effizienten Apparat, der fälschungssicher sein soll.

-) Eine Person muß für den ganzen Transport verantwortlich zeichnen.

 

K) AUTORISIERUNG

heute Autorisierung durch Registrierung des Transporters.
in Zukunft

-) Harmonisierte Registrierung (European database)

-) Anforderungen bzgl. Nachverfolgbarkeit bzw. Notfallpläne der Transporter

-) Verpflichtung für Fahrer, Kopie der Autorisierung mitzuführen

-) 5-Jahreszulassungslimit für Langstreckentransportfahrzeuge (über 9 Std.) bzw. für Seetransporter (Fähren benötigen ebenfalls spezifisches Equipment)

-) Verpflichtende Ausbildung für Fahrer und Betreuer bei "Nutztiermärkten" (livestock markets)

 

L) POST-JOURNEY-CHECKS

heute

-) Routenplan wird kontrolliert, aber nur bei Transporten über 8 Std. mit Grenzübertritt

-) begrenzte Information

in Zukunft

-) Zusammenfassendes Reiselogbuch bei Langstrecken über 9 Std.  So hat z.B. der Bestimmungsort Kontrollen durchzuführen und über den Status der Tiere zu berichten: Zahl der angekommenen Tiere; wie viele krank?; wie viele tot?

 

STELLUNGNAHME DER EUROGROUP

zur Tiertransport-Regulation der EU-Kommission vom 16. Juli 2003

Eurogroup begrüßt die seit langem überfällige Tiertransport-Regulation, die von der EU-Kommission am 16. Juli angenommen worden ist. Ein großer Schwachpunkt bleibt allerdings:

Es ist weiterhin kein Limit für die komplette Transportzeit vorgesehen!

Die Kommission weigert sich damit, anzuerkennen, daß das Prinzip, Tiere über Langstrecken zur Schlachtung zu transportieren, moralisch falsch ist und zu großem Leid führt. Warum?

1. Transporteure ignorieren jetzt und in Zukunft die EU-Vorschriften
2. Die Mitgliedsstaaten vollziehen die Vorschriften nicht.

Eurogroup-Direktor David B. Wilkins: "Dafür haben wir Berge an Beweisen."

Die einzig praktische Lösung wäre ein absolutes Limit von 8 Stunden für alle Schlachttiertransporte auf der Straße festzulegen. Neun EU-Staaten sowie das Europäische Parlament unterstützen diese Eurogroup-Forderung.

Eurogroup fordert zudem dieselbe Regelung für Masttiertransporte.

Wilkins abschließend: "Die EU-Kommission war mutig, verschiedene radikale Vorschläge aufs Tapet zu bringen, aber sie war nicht mutig genug."

 

STELLUNGNAHME VON DAVID BYRNE

EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz

Presseerklärung der EU-Kommission vom 16. Juli 2003

"Ich bin optimistisch, daß diese radikale Überholung der Tiertransportregelungen in Europa bald in Kraft treten wird. Ich glaube, diese Novelle beinhaltet die besten Werkzeuge, um kurz- und mittelfristig wirkliche Verbesserungen im Tierschutz einzuführen. Mein Ziel ist es, den Stress, dem die Tiere ausgesetzt sind, zu minimieren und sie so schnell wie möglich an ihren Bestimmungspunkt zu transportieren. Sehr wichtig: Die neue Regelung definiert auch, wer für was wann verantwortlich zeichnet. Das wird enorm dazu beitragen, daß die Regelungen auch ausreichend umgesetzt werden."

Die Tiertransport-Regulation muß – nach einer Konsultationsphase im Europaparlament – vom EU-Ministerrat genehmigt werden. Es wird erwartet, daß sie bis spätestens Ende 2005 in Kraft ist.

Mag. Alexander Willer                                                                                 Wien, 17. Juli 2003

 

Anm. CANIS: Der Tierrechtsverein CANIS ist Mitglied im Zentralverband der Tierschutzvereine Österreichs (ZTÖ), einem losen Zusammenschluss verschiedener Tierrechts- und Tierschutzorganisationen. Der ZTÖ ist wiederum Österreichs Repräsentant bei der Eurogroup for animal welfare in Brüssel. CANIS ist damit direkt in den Lobbyingprozess in Brüssel eingebunden.

 

   

 

 

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