| Veganismus/Tierrechte
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EU-KOMMISSION
BEGRENZT AUSFUHRERSTATTUNGEN FÜR LEBENDRINDER Tierschutz:
Kommission begrenzt Ausfuhrerstattungen für lebende Rinder Im Interesse des
Tierschutzes ist heute eine Verordnung(1) in Kraft getreten,
die die Fälle begrenzt, in denen Ausfuhrerstattungen für lebende Rinder
gewährt werden. Außerdem wird darin die Regelung erheblich vereinfacht,
weil 26 Arten von Ausfuhrerstattungen für lebende Rinder wegfallen. So
werden ab heute für Schlachttiere keine Ausfuhrerstattungen mehr gewährt;
einzige Ausnahme sind die Ausfuhren in Drittländer, wo traditionell aus
kulturellen und/oder religiösen Gründen Bedarf an solchen Tieren
besteht. Bei reinrassigen Zuchttieren ist die Erstattung zur Vermeidung
von Missbräuchen auf bis zu 30 Monate alte weibliche Tiere beschränkt.
Damit geht die Zahl der Fälle, in denen Ausfuhrerstattungen für lebende
Tiere gewährt werden können, deutlich zurück. Außerdem haben die
Kommissionsdienststellen am 21. Januar einen Verordnungsentwurf vorgelegt,
der strengere Veterinärkontrollen und eine Verschärfung der Strafen bei
Verstoß gegen die Tierschutzvorschriften vorsieht. Mit diesen beiden
Legislativentwürfen macht die Kommission ihre Ankündigung im Mid-Term
Review vom Juli 2002 wahr, in dem sie erklärt hat, sie würde die
"Bedingungen, unter denen Ausfuhrsubventionen für Lebendvieh gewährt
werden können, strikter fassen und die Kontrollen entsprechend verschärfen." Nach
der Streichung von 26 Erstattungstatbeständen werden Ausfuhrerstattungen
für lebende Tiere nur noch in den beiden folgenden Fällen gewährt: Bei
Schlachttieren: nur für die Ausfuhr von männlichen Rindern in Drittländer
(Ägypten und Libanon), die traditionell große Mengen solcher Tiere aus
kulturellen und/oder religiösen Gründen einführen. Bei
reinrassigen Zuchttieren: Ist der Erstattungssatz höher als bei
Schlachttieren, werden die Ausfuhrerstattungen auf Färsen und Kühe von
bis zu 30 Monaten beschränkt, um einen Mißbrauch der Regelung zu
verhindern. So besteht bei älteren Tieren mit niedrigerem Zuchtwert ein
größeres Risiko, daß sie kurz nach der Ausfuhr geschlachtet werden. Bezüglich
der Verschärfung der Veterinärkontrollen und der Strafen bei Verstoß
gegen die Tierschutzvorschriften hat die Kommission am 21. Januar 2003
einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 615/98 vorgelegt.
Nach dieser Verordnung ist die Gewährung von Ausfuhrerstattungen für
lebende Rinder abhängig von der Einhaltung der EU-Vorschriften zum Schutz
der Rinder beim Transport(2).
Die Kommission schlägt jetzt vor, die Regelung strenger zu fassen.
Insbesondere ist beabsichtigt, für jede Sendung obligatorische Veterinärkontrollen
einzuführen und die Strafen bei Verstoß gegen die Tierschutzvorschriften
für den Transport zu verschärfen. In Drittländern sollen die Kontrollen
beim Wechsel des Transportmittels und im Bestimmungsdrittland am ersten
Entladungsort durchgeführt werden. (1)Verordnung
(EG) Nr. 118/2003 der Kommission vom 23. Januar 2003 (ABl. L 20 vom
24.1.2003). (2)Richtlinie
91/628/EWG. Quelle:
http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guest...&lg=DE&display=
2)
Weltwirtschaftlicher Hintergrund Die
Ankündigung der EU, die Exporterstattungen für Rinder zu streichen
(Ausnahmen Ägypten und Libanon) wurde vielfach als Etappensieg des
Tierschutzes betrachtet. Freilich spielt Tierschutz dabei nur eine
marginale Rolle politisch bestimmend ist der globale wirtschaftliche
Kontext, der vor allem von der Welthandelsorganisation WTO festgelegt
wird. Zur
Vorgeschichte: Am mittlerweile legendären sogenannten Erdgipfel
von Rio de Janeiro 1992 herrschte mehrheitlicher Konsens, daß
wesentliche Änderungen notwendig seien, um den derzeitigen sozioökonomischen
Entwicklungsbedarf zu gewährleisten, ohne gleichzeitig die Deckung künftiger
Bedürfnisse zu gefährden. In der Agenda 21 wurde die Notwendigkeit
hervorgehoben, das wirtschaftliche Ungleichgewicht zwischen reichen und
armen Ländern zu verringern, ohne dabei die Umwelt in Gefahr zu bringen.
Durch die Verabschiedung dieser Agenda sollte eine nachhaltige ökonomisch-ökologische
Entwicklung eingeleitet werden. Der
Bereich Landwirtschaft nach wie vor die wichtigste wirtschaftliche
Aktivität vieler Drittweltstaaten bereitet natürlich die
meisten Probleme. Die Entwicklungsländer hoben hervor, ihr Agrarpotential
nur dann ausschöpfen zu können, wenn die reicheren Staaten auf
handelsverzerrende Aspekte in ihrer Politik verzichten. Beim Weltgipfel der Vereinten Nationen für Nachhaltige Entwicklung, im Herbst 2002 in Johannesburg, Republik Südafrika, wurden von allen 140 UN-Staaten folgende Schlussfolgerungen angenommen
Die
Europäische Union wertete das Verhandlungsergebnis als Erfolg. In
Johannesburg wurde aber im Prinzip nur auf breiter Basis das abgesegnet,
was schon im November 2001
bei der WTO-Ministerkonferenz in
Doha (Qatar) fixiert worden war, nämlich Stützungen verringern
und Exportsubventionen schrittweise zu beseitigen. Vor
allem EU-Agrarkommissar Dr. Franz Fischler will den Entwicklungsländern
entgegenkommen. Seiner Ansicht nach müssen die Industriestaaten
Bereitschaft beweisen,. die Handelsverzerrungen auch wirklich zu beenden,
um nicht Gefahr zu laufen, die Glaubwürdigkeit innerhalb und außerhalb
der EU zu verlieren. (Newsletter Nr. 48 vom Oktober 2002, hrsg. Von der
Generaldirektion Landwirtschaft der Europäischen Kommission) Dabei
kommt es zu Spannungen zwischen EU-Kommissar Fischler und Stuart Harbinson,
dem WTO-Verhandlungsführer für Agrarfragen. Fischler: Von uns verlangt man alles, von den anderen beinahe nicht. Der
Agrarkommissar forderte Fairness
ein. (Zitate: Der Standard,
14.02.03). Mit anderen sind vor allem die USA gemeint, die ihre
Exportkredite weit weniger senken als die EU ihre Ausfuhrstützungen und
zudem zu weiteren Agrarliberalisierungen drängen, wie z.B. Senkung der
Importzölle für landwirtschaftliche Güter um ein Viertel. Daß die
Amerikaner auf nachhaltige Entwicklung in Drittweltstaaten wenig Rücksicht
nehmen, ist bekannt. Fischler
mahnt, daß es kein weiteres WTO-Abkommen geben wird, ohne
daß die Entwicklungsländer mit an Bord sind. Das nächste
WTO-Ministertreffen findet in Cancun, Mexiko statt. Am 14.Februar begann
in Tokio eine vorbereitende dreitägige Tagung. In
diesem weltwirtschaftlichen Kontext sind die Streichungen für
Rinderexporte zu betrachten, als eines von vielen Instrumenten im ökonomischen
Wettstreit Europäische Union, Vereinigte Staaten von Amerika und
Entwicklungsländer. Mag. Alexander Willer, www.canis.info , 14.Februar 2003
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