Veganismus/Tierrechte

 

EU-KOMMISSION BEGRENZT AUSFUHRERSTATTUNGEN FÜR LEBENDRINDER

  1) Presseerklärung der EU-Kommission, Brüssel, 3.Februar 2003

Tierschutz: Kommission begrenzt Ausfuhrerstattungen für lebende Rinder

Im Interesse des Tierschutzes ist heute eine Verordnung(1) in Kraft getreten, die die Fälle begrenzt, in denen Ausfuhrerstattungen für lebende Rinder gewährt werden. Außerdem wird darin die Regelung erheblich vereinfacht, weil 26 Arten von Ausfuhrerstattungen für lebende Rinder wegfallen. So werden ab heute für Schlachttiere keine Ausfuhrerstattungen mehr gewährt; einzige Ausnahme sind die Ausfuhren in Drittländer, wo traditionell aus kulturellen und/oder religiösen Gründen Bedarf an solchen Tieren besteht. Bei reinrassigen Zuchttieren ist die Erstattung zur Vermeidung von Missbräuchen auf bis zu 30 Monate alte weibliche Tiere beschränkt. Damit geht die Zahl der Fälle, in denen Ausfuhrerstattungen für lebende Tiere gewährt werden können, deutlich zurück. Außerdem haben die Kommissionsdienststellen am 21. Januar einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der strengere Veterinärkontrollen und eine Verschärfung der Strafen bei Verstoß gegen die Tierschutzvorschriften vorsieht. Mit diesen beiden Legislativentwürfen macht die Kommission ihre Ankündigung im Mid-Term Review vom Juli 2002 wahr, in dem sie erklärt hat, sie würde die "Bedingungen, unter denen Ausfuhrsubventionen für Lebendvieh gewährt werden können, strikter fassen und die Kontrollen entsprechend verschärfen."

Nach der Streichung von 26 Erstattungstatbeständen werden Ausfuhrerstattungen für lebende Tiere nur noch in den beiden folgenden Fällen gewährt: Bei Schlachttieren: nur für die Ausfuhr von männlichen Rindern in Drittländer (Ägypten und Libanon), die traditionell große Mengen solcher Tiere aus kulturellen und/oder religiösen Gründen einführen.

Bei reinrassigen Zuchttieren: Ist der Erstattungssatz höher als bei Schlachttieren, werden die Ausfuhrerstattungen auf Färsen und Kühe von bis zu 30 Monaten beschränkt, um einen Mißbrauch der Regelung zu verhindern. So besteht bei älteren Tieren mit niedrigerem Zuchtwert ein größeres Risiko, daß sie kurz nach der Ausfuhr geschlachtet werden.

Bezüglich der Verschärfung der Veterinärkontrollen und der Strafen bei Verstoß gegen die Tierschutzvorschriften hat die Kommission am 21. Januar 2003 einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 615/98 vorgelegt. Nach dieser Verordnung ist die Gewährung von Ausfuhrerstattungen für lebende Rinder abhängig von der Einhaltung der EU-Vorschriften zum Schutz der Rinder beim Transport(2). Die Kommission schlägt jetzt vor, die Regelung strenger zu fassen. Insbesondere ist beabsichtigt, für jede Sendung obligatorische Veterinärkontrollen einzuführen und die Strafen bei Verstoß gegen die Tierschutzvorschriften für den Transport zu verschärfen. In Drittländern sollen die Kontrollen beim Wechsel des Transportmittels und im Bestimmungsdrittland am ersten Entladungsort durchgeführt werden.

(1)Verordnung (EG) Nr. 118/2003 der Kommission vom 23. Januar 2003 (ABl. L 20 vom 24.1.2003).

(2)Richtlinie 91/628/EWG.

Quelle: http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guest...&lg=DE&display=

 

2) Weltwirtschaftlicher Hintergrund

Die Ankündigung der EU, die Exporterstattungen für Rinder zu streichen (Ausnahmen Ägypten und Libanon) wurde vielfach als Etappensieg des Tierschutzes betrachtet. Freilich spielt Tierschutz dabei nur eine marginale Rolle – politisch bestimmend ist der globale wirtschaftliche Kontext, der vor allem von der Welthandelsorganisation WTO festgelegt wird.

Zur Vorgeschichte: Am mittlerweile legendären sogenannten „Erdgipfel“ von Rio de Janeiro 1992 herrschte mehrheitlicher Konsens, daß wesentliche Änderungen notwendig seien, um den derzeitigen sozioökonomischen Entwicklungsbedarf zu gewährleisten, ohne gleichzeitig die Deckung künftiger Bedürfnisse zu gefährden. In der „Agenda 21“ wurde die Notwendigkeit hervorgehoben, das wirtschaftliche Ungleichgewicht zwischen reichen und armen Ländern zu verringern, ohne dabei die Umwelt in Gefahr zu bringen. Durch die Verabschiedung dieser Agenda sollte eine nachhaltige ökonomisch-ökologische Entwicklung eingeleitet werden.

Der Bereich Landwirtschaft – nach wie vor die wichtigste wirtschaftliche Aktivität vieler „Drittweltstaaten“ – bereitet natürlich die meisten Probleme. Die Entwicklungsländer hoben hervor, ihr Agrarpotential nur dann ausschöpfen zu können, wenn die reicheren Staaten auf handelsverzerrende Aspekte in ihrer Politik verzichten.

Beim Weltgipfel der Vereinten Nationen für Nachhaltige Entwicklung, im Herbst 2002 in Johannesburg, Republik Südafrika, wurden von allen 140 UN-Staaten folgende Schlussfolgerungen angenommen

Verringerung handelsverzerrender Agrarbeihilfen (interne Stützungen oder Ausfuhrsubventionen)

Verbesserter Marktzugang für Entwicklungsländer

Konkrete Maßnahmen zur Aufwertung der Rolle des Handels bei der ländlichen Entwicklung

Die Europäische Union wertete das Verhandlungsergebnis als „Erfolg“. In Johannesburg wurde aber im Prinzip nur auf breiter Basis das abgesegnet, was schon im November 2001 bei der WTO-Ministerkonferenz in Doha (Qatar) fixiert worden war, nämlich Stützungen verringern und Exportsubventionen schrittweise zu beseitigen.

Vor allem EU-Agrarkommissar Dr. Franz Fischler will den Entwicklungsländern entgegenkommen. Seiner Ansicht nach müssen die Industriestaaten Bereitschaft beweisen,. die Handelsverzerrungen auch wirklich zu beenden, um nicht Gefahr zu laufen, die Glaubwürdigkeit innerhalb und außerhalb der EU zu verlieren. (Newsletter Nr. 48 vom Oktober 2002, hrsg. Von der Generaldirektion Landwirtschaft der Europäischen Kommission)

Dabei kommt es zu Spannungen zwischen EU-Kommissar Fischler und Stuart Harbinson, dem WTO-Verhandlungsführer für Agrarfragen. Fischler: „Von uns verlangt man alles, von den anderen beinahe nicht.“ Der Agrarkommissar forderte „Fairness“ ein. (Zitate: „Der Standard“, 14.02.03). Mit „anderen“ sind vor allem die USA gemeint, die ihre Exportkredite weit weniger senken als die EU ihre Ausfuhrstützungen und zudem zu weiteren Agrarliberalisierungen drängen, wie z.B. Senkung der Importzölle für landwirtschaftliche Güter um ein Viertel. Daß die Amerikaner auf nachhaltige Entwicklung in Drittweltstaaten wenig Rücksicht nehmen, ist bekannt.

Fischler mahnt, daß es kein weiteres WTO-Abkommen geben wird, „ohne daß die Entwicklungsländer mit an Bord sind“. Das nächste WTO-Ministertreffen findet in Cancun, Mexiko statt. Am 14.Februar begann in Tokio eine vorbereitende dreitägige Tagung.

In diesem weltwirtschaftlichen Kontext sind die Streichungen für Rinderexporte zu betrachten, als eines von vielen Instrumenten im ökonomischen Wettstreit Europäische Union, Vereinigte Staaten von Amerika und Entwicklungsländer.

Mag. Alexander Willer, www.canis.info , 14.Februar 2003

 

 

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