Veganismus/Tierrechte

DER EUROPA-KONVENT 

(The European Convention)

Europas Politik ist im Umbruch begriffen. Aufgrund der "Osterweiterung" bzw. der Globalisierung arbeitet die EU an einer Reform ihrer Institutionen wie auch ihrer Verfassung. Das bietet im Legistischen einerseits die Chance, Tierschutz als Gemeinschaftsziel zu verankern, andererseits in der Landwirtschaft zumindest Verbesserungen für die gequälten und ausgebeuteten "Nutztiere" zu bewirken.

 

A) POLITISCHE ENTWICKLUNG

Dem VERTRAG VON NIZZA (26.02.01, seit 01.02.03 in Kraft) ist eine Erklärung zur Zukunft der Europäischen Union beigefügt. Darin wird der Wunsch nach "Aufnahme einer eingehenderen und breiter angelegten Diskussion über die Zukunft der EU" ausgedrückt. Es war das erste Mal, daß praktisch amtlich dazu aufgefordert wurde, sich Gedanken über die Zukunft Europas zu machen. Dafür gibt es vor allem drei Gründe:

1)

Das Bestreben der EU, eine Bürgernähe zu schaffen.

2)

EU-Erweiterung 2004: Zehn neue Staaten werden der Gemeinschaft beitreten ( Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern). Diese "Osterweiterung" bringt natürlich organisatorische wie auch inhaltliche Veränderungen mit sich. 

3)

Finden adäquater Antworten auf die zunehmende Globalisierung.

Tagung des Europäischen Rates in LAEKEN, 14./15. Dezember 2001 (Laeken Summit): Beschluß geeigneter Initiativen für die Fortsetzung des Diskussionsprozesses bis zur REGIERUNGSKONFERENZ 2004(Intergovernmental Conference, IGC)

 

B) WER DARF/SOLL AM DISKUSSIONSPROZESS TEILNEHMEN?

1) 

Mitgliedsstaaten 

2)

europäische Institutionen 

Daneben werden in der Erklärung zur Zukunft der EU ausdrücklich genannt:

3) 

Vertreter der nationalen Parlamente sowie der Öffentlichkeit insgesamt, also

4)

Politik, Wirtschaft, Hochschulen, Vertreter der Zivilgesellschaft usw.

Jene Beitrittsstaaten, die ihre Verhandlungen mit der EU bis zur Einberufung der Regierungskonferenz 2004 abgeschlossen haben, werden direkt zur Konferenz geladen. Alle jene Bewerber, die noch zu keinem Abschluß kamen, erhalten Beobachterstatus.

 

C) INHALT DER DISKUSSION

 

1)

Nach dem SUBSIDIARITÄTSPRINZIP Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen der EU und ihren Mitgliedsstaaten.

2) 

Status der CHARTA DER GRUNDRECHTE der Europäischen Union

3) 

VEREINFACHUNG DER VERTRÄGE ohne ihrer inhaltlichen Änderung

4)

ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE in der Architektur Europas

 

D) TIERSCHUTZ IN DER EU

Tierschutz hatte bislang keine Priorität in der EU-Politik. Tierschutz wird auch nicht als Gemeinschaftsziel definiert. Tiere werden laut Annex I , Artikel 2 des EU-Vertrages immer noch als "landwirtschaftliche Produkte" kategorisiert. Jene Tierschutzregelungen, die bestehen, wurden vorrangig aus der Notwendigkeit heraus festgelegt, Handelsregeln zu bestimmen und damit das Funktionieren des Binnenmarktes zu gewährleisten.

Nach einer langjährigen und langwierigen europaweiten Kampagne verschiedener Tierschutzorganisationen einigten sich die EU-Mitgliedsstaaten 1997 im VERTRAG VON AMSTERDAM ( seit 01.05.99 in Kraft) "Tierschutz" ins Protokoll aufzunehmen.

Der Vertrag von Amsterdam legte neue Grundregeln für die Aktivitäten der EU hinsichtlich Tierschutz fest. Die Mitgliedsstaaten gaben eine Absichtserklärung für "Verbesserungen im Tierschutz" ab und kannten Tiere als "leidensfähige Geschöpfe" (sentinent beings) an. Außerdem wurde festgeschrieben, daß "bei der Formulierung und Umsetzung der gemeinsamen Politik hinsichtlich Landwirtschaft, Transport, Binnenmarkt und Forschung die Gemeinschaft als auch die einzelnen Mitgliedsstaaten dem Tierschutz volle Beachtung schenken sollen. Gleichzeitig müssen rechtliche und administrative Vorschriften und Sitten der einzelnen Mitgliedsstaaten, speziell was religiöse Riten, kulturelle Traditionen und regionales Brauchtum betrifft, respektiert werden."

Der Vertrag von Amsterdam war ein erster wichtiger Schritt zur Beachtung des Tierschutzes innerhalb der Europäischen Union. Allerdings kann er weder als ausreichende noch nachhaltige Lösung zur Etablierung des Tierschutzes als Gemeinschaftsziel der EU angesehen werden. Außerdem gibt es kein Bewertungssystem, mit dem gemessen werden könnte, ob die Erklärungen des Amsterdamer Vertrages auch eingehalten werden.

 

E) CONCLUSIO

1) 

Es ist wichtig, TIERSCHUTZ expressis verbis ALS GEMEINSCHAFTSZIEL in der EU-Verfassung festzulegen (Art. 3 bzw. Art 12)

2) 

Dazu ist der Europa-Konvent das beste Diskussionsgremium. Seit 2002 finden regelmäßig Meetings zu bestimmten Sachbereichen statt. Ziel des Konvents ist ein ENTWURF der EU-VERFASSUNG (draft Constitutional Treaty), der den alten EU-Vertrag mit den Neuerungen kombiniert.

3) 

Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen müssen JETZT LOBBYING machen, denn nun ist der Zeitpunkt, Veränderungen in der EU-Verfassung herbeizuführen

 

Gemeinsame Agrarpolitik (CAP)

Im Agrarsektor wird zur Zeit heftig über eine neue "Gemeinsame Agrarpolitik" der Europäischen Union, auf Englisch kurz CAP, gearbeitet.

 

POLITISCHER ZEITRAHMEN

-) Juli 2002: Die Europäische Kommission veröffentlicht ein Kommunikationspapier mit Reformvorschlägen für die CAP.

-) Nach Konsultationen mit den Mitgliedsstaaten modifiziert die Kommission ihre Vorschläge.

-) Januar 2003: Die Europäische Kommission publiziert ihre legislativen Vorschläge.

-) Diese werden im Rat auf der Ebene von Arbeitsgruppen besprochen. Die erste politische Debatte fand am 17.März im Agrarrat statt.

-) Prozedur: Konsultation; Parlament äußert Bericht, der im Plenum Anfang Juni 2003 angenommen werden soll. Zwei Berichterstatter: Karl Erik Olsson (Schweden; Liberaler) für Ländliche Entwicklung und Arlindo Cunha (Portugal; Konservativer) für das Schema der Direktstützungen.

-) Entscheidung des Rates ist für Juni 2003 geplant; kann aber leicht aufgeschoben werden.

 

 HINTERGRUNDINFORMATION ZUR CAP

-) Säule I: Direktzahlungen (z.B. Rinderprämie)

-) Säule II: Zahlungen, um Ländliche Entwicklung zu fördern

 

VORSCHLÄGE DER EU-KOMMISSION

Gegenwärtige CAP/Säule I: 

a) Pro-Kopf-Direktzahlungen nach Rindern, Schafen und Ziegen. Mehrere Bestimmungen, welche die Regeln sektorenweise festlegen.

b) Mitgliedsstaaten können Teile der Subventionen zur Finanzierung der Ländlichen Entwicklung umleiten (freiwillige Modulation)

c) Für Lebendrindertransporte werden Refundierungen bezahlt.

Kommissionsvorschläge/Säule I:

ad a) Alle Direktzahlungen pro Farm kommen in einen Pool, basierend auf "historischen Zahlungen" (Stützungen von der Produktionsmenge getrennt, sog. "Decoupling"). Fonds der Säule I sollen fortschreitend reduziert werden (sog. "Degressivität")

ad b) Teile des Geldes von Säule I müssen zur Verbesserung der Ländlichen Entwicklung aufgewendet werden (verpflichtende Maßnahme). Einzelzahlungen sind abhängig  von den EU-Minimal-Tierschutzstandards (sog. verpflichtende "cross-compliance")

ad c) Exportrückerstattungen werden weiter ausbezahlt, aber die Kontrollen werden verschärft.

 

Gegenwärtige CAP/Säule II:

Tierschutzmaßnahmen beinhalten: Investment in Agrargrundbesitz, um Tierschutz zu verbessern bzw. für Ausbildung. Maßnahmen sind nicht bindend.

Kommissionsvorschläge/Säule II:

Bisherige Maßnahmen werden aufrechterhalten. Tierschutz wird Objekt des Landwirtschaft-Umwelt-Kapitels (verpflichtend). Zusätzlich sollen neue freiwillige Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes eingeführt werden. 1) An Bauern, die striktere Tierschutzstandards erfüllen (wie z.B. Wechsel von Batteriesystemen für Legehennen zu tierschutzfreundlicheren Haltungsformen), können Subventionen bezahlt werden. 2) Teilnahme an bereits auf nationaler Ebene bestehenden Sicherstellungsplänen für landwirtschaftliche Betriebe, die Standards über dem gesetzlichen Mindestmaß erfüllen.

 

Text: Mag. Alexander Willer, 05.05.03

 

 

 

 

 

 

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