| Veganismus/Tierrechte
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DER EUROPA-KONVENT(The
European Convention)
A)
POLITISCHE ENTWICKLUNG
Dem VERTRAG VON NIZZA (26.02.01, seit 01.02.03 in Kraft) ist eine Erklärung zur Zukunft der Europäischen Union beigefügt. Darin wird der Wunsch nach "Aufnahme einer eingehenderen und breiter angelegten Diskussion über die Zukunft der EU" ausgedrückt. Es war das erste Mal, daß praktisch amtlich dazu aufgefordert wurde, sich Gedanken über die Zukunft Europas zu machen. Dafür gibt es vor allem drei Gründe:
Tagung
des Europäischen Rates in LAEKEN, 14./15. Dezember 2001 (Laeken Summit):
Beschluß geeigneter Initiativen für die Fortsetzung des
Diskussionsprozesses bis zur REGIERUNGSKONFERENZ 2004(Intergovernmental
Conference, IGC) B) WER DARF/SOLL AM DISKUSSIONSPROZESS TEILNEHMEN?
Daneben werden in der Erklärung zur Zukunft der EU ausdrücklich genannt:
Jene
Beitrittsstaaten, die ihre Verhandlungen mit der EU bis zur Einberufung
der Regierungskonferenz 2004 abgeschlossen haben, werden direkt zur
Konferenz geladen. Alle jene Bewerber, die noch zu keinem Abschluß kamen,
erhalten Beobachterstatus. C) INHALT DER DISKUSSION
D)
TIERSCHUTZ IN DER EU Tierschutz
hatte bislang keine Priorität in der EU-Politik. Tierschutz wird auch
nicht als Gemeinschaftsziel definiert. Tiere werden laut Annex I , Artikel
2 des EU-Vertrages immer noch als "landwirtschaftliche Produkte"
kategorisiert. Jene Tierschutzregelungen, die bestehen, wurden vorrangig
aus der Notwendigkeit heraus festgelegt, Handelsregeln zu bestimmen und
damit das Funktionieren des Binnenmarktes zu gewährleisten. Nach
einer langjährigen und langwierigen europaweiten Kampagne verschiedener
Tierschutzorganisationen einigten sich die EU-Mitgliedsstaaten 1997 im
VERTRAG VON AMSTERDAM ( seit 01.05.99 in Kraft) "Tierschutz" ins
Protokoll aufzunehmen. Der
Vertrag von Amsterdam legte neue Grundregeln für die Aktivitäten der EU
hinsichtlich Tierschutz fest. Die Mitgliedsstaaten gaben eine Absichtserklärung
für "Verbesserungen im
Tierschutz" ab und kannten Tiere als "leidensfähige Geschöpfe"
(sentinent beings) an. Außerdem wurde festgeschrieben, daß "bei
der Formulierung und Umsetzung der gemeinsamen Politik hinsichtlich
Landwirtschaft, Transport, Binnenmarkt und Forschung die Gemeinschaft als
auch die einzelnen Mitgliedsstaaten dem Tierschutz volle Beachtung
schenken sollen. Gleichzeitig müssen rechtliche und administrative
Vorschriften und Sitten der einzelnen Mitgliedsstaaten, speziell was
religiöse Riten, kulturelle Traditionen und regionales Brauchtum
betrifft, respektiert werden." Der
Vertrag von Amsterdam war ein erster wichtiger Schritt zur Beachtung des
Tierschutzes innerhalb der Europäischen Union. Allerdings kann er weder
als ausreichende noch nachhaltige Lösung zur Etablierung des Tierschutzes
als Gemeinschaftsziel der EU angesehen werden. Außerdem gibt es kein
Bewertungssystem, mit dem gemessen werden könnte, ob die Erklärungen des
Amsterdamer Vertrages auch eingehalten werden. E) CONCLUSIO
Gemeinsame Agrarpolitik (CAP) Im Agrarsektor wird zur Zeit heftig über eine neue "Gemeinsame Agrarpolitik" der Europäischen Union, auf Englisch kurz CAP, gearbeitet.
POLITISCHER
ZEITRAHMEN -)
Juli 2002: Die Europäische Kommission veröffentlicht ein
Kommunikationspapier mit Reformvorschlägen für die CAP. -)
Nach Konsultationen mit den Mitgliedsstaaten modifiziert die Kommission
ihre Vorschläge. -)
Januar 2003: Die Europäische Kommission publiziert ihre legislativen
Vorschläge. -)
Diese werden im Rat auf der Ebene von Arbeitsgruppen besprochen. Die erste
politische Debatte fand am 17.März im Agrarrat statt. -)
Prozedur: Konsultation; Parlament äußert Bericht, der im Plenum Anfang
Juni 2003 angenommen werden soll. Zwei Berichterstatter: Karl Erik Olsson
(Schweden; Liberaler) für Ländliche Entwicklung und Arlindo Cunha
(Portugal; Konservativer) für das Schema der Direktstützungen. -)
Entscheidung des Rates ist für Juni 2003 geplant; kann aber leicht
aufgeschoben werden.
HINTERGRUNDINFORMATION
ZUR CAP -)
Säule I: Direktzahlungen (z.B. Rinderprämie) -) Säule II: Zahlungen, um Ländliche Entwicklung zu fördern
VORSCHLÄGE
DER EU-KOMMISSION Gegenwärtige CAP/Säule I: a)
Pro-Kopf-Direktzahlungen nach Rindern, Schafen und Ziegen. Mehrere
Bestimmungen, welche die Regeln sektorenweise festlegen. b) Mitgliedsstaaten können Teile der Subventionen zur Finanzierung der Ländlichen Entwicklung umleiten (freiwillige Modulation) c)
Für Lebendrindertransporte werden Refundierungen bezahlt. Kommissionsvorschläge/Säule
I: ad
a) Alle Direktzahlungen pro Farm kommen in einen Pool, basierend auf
"historischen Zahlungen" (Stützungen von der Produktionsmenge
getrennt, sog. "Decoupling"). Fonds der Säule I sollen
fortschreitend reduziert werden (sog. "Degressivität") ad
b) Teile des Geldes von Säule I müssen zur Verbesserung der Ländlichen
Entwicklung aufgewendet werden (verpflichtende Maßnahme). Einzelzahlungen
sind abhängig von den
EU-Minimal-Tierschutzstandards (sog. verpflichtende "cross-compliance") ad
c) Exportrückerstattungen werden weiter ausbezahlt, aber die Kontrollen
werden verschärft. Gegenwärtige
CAP/Säule II: Tierschutzmaßnahmen
beinhalten: Investment in Agrargrundbesitz, um Tierschutz zu verbessern
bzw. für Ausbildung. Maßnahmen sind nicht bindend. Kommissionsvorschläge/Säule
II: Bisherige
Maßnahmen werden aufrechterhalten. Tierschutz wird Objekt des
Landwirtschaft-Umwelt-Kapitels (verpflichtend). Zusätzlich sollen neue
freiwillige Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes eingeführt
werden. 1) An Bauern, die striktere Tierschutzstandards erfüllen (wie
z.B. Wechsel von Batteriesystemen für Legehennen zu
tierschutzfreundlicheren Haltungsformen), können Subventionen bezahlt
werden. 2) Teilnahme an bereits auf nationaler Ebene bestehenden
Sicherstellungsplänen für landwirtschaftliche Betriebe, die Standards über
dem gesetzlichen Mindestmaß erfüllen.
Text:
Mag. Alexander Willer, 05.05.03
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