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Österreichische
Tierschutz- und Tierrechtsbewegung demonstriert vor dem Obersten
Gerichtshof in Wien
Am
Freitag, 10. Oktober 2003, hielten Mitglieder der Österreichischen
Tierschutz- und Tierrechtsbewegung vor dem Obersten Gerichtshof in der
Wiener City eine Demonstration ab. Die AktivistInnen forderten konkret die
gesetzliche Schaffung einer Tieranwaltschaft, also einer
weisungsungebundenen Institution, die gegen Tierquälerei effektiv
vorgehen kann. Die bisherige Ermittlungsmethode bei Verdacht auf Tierquälerei
hat sich als äußerst ineffektiv erwiesen. Anzeigen bei den
Bezirkshauptmannschaften bzw. bei der Staatsanwaltschaft verlaufen mit
regelmäßiger Wahrscheinlichkeit im Sand; den TS/TR-Organisationen steht
gesetzlich auch keinerlei Recht auf Auskunft zu.
Das heißt, der Willkür und den politischen Seilschaften der
Amtstierärzte
ist Tür und Tor geöffnet. Ein unhaltbares Vollzugsdefizit! Die AktivistInnen kamen großteils in Tierverkleidungen und trugen Schilder mit dem Motto: Ich brauche einen Anwalt!. Plakatständer zeigten Beispiele über nicht geahndete, aber zur Anzeige gebrachte Fälle von Tierquälerei. Der Verein gegen Tierfabriken und United Creatures bezogen sich auf den Bereich Nutztiere, der Wiener Tierschutzverein auf den Bereich Heimtierhaltung, der IBT/die ZTÖ auf Gesetzesmankos allgemein. Der Tierrechtsverein CANIS anhand des Leittieres Wolf auf Wildtierhaltung in Privathand sowie auf Jagd. Denn immer noch regelt die Jägerschaft illegale Abschüsse von Tieren wie z.B. den von wildlebenden Wölfen (18.01.98 im Bezirk Rohrbach, OÖ, bzw. 30.01.02 im Bezirk Bad Ischl, OÖ) selbst. CANIS fordert, daß eine Tieranwaltschaft auch mit Befugnissen im Jagdrecht ausgestattet sein muss. Grundforderung bleibt für CANIS natürlich selbstredend die Abschaffung der Jagd als solche!
Text: www.canis.info , 11.10.03 ©
Foto: Tierrechtsverein CANIS
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