Veganismus/Tierrechte

 

Österreichische Tierschutz- und Tierrechtsbewegung demonstriert vor dem Obersten Gerichtshof in Wien

 

Am Freitag, 10. Oktober 2003, hielten Mitglieder der Österreichischen Tierschutz- und Tierrechtsbewegung vor dem Obersten Gerichtshof in der Wiener City eine Demonstration ab. Die AktivistInnen forderten konkret die gesetzliche Schaffung einer Tieranwaltschaft, also einer weisungsungebundenen Institution, die gegen Tierquälerei effektiv vorgehen kann. Die bisherige Ermittlungsmethode bei Verdacht auf Tierquälerei hat sich als äußerst ineffektiv erwiesen. Anzeigen bei den Bezirkshauptmannschaften bzw. bei der Staatsanwaltschaft verlaufen mit regelmäßiger Wahrscheinlichkeit im Sand; den TS/TR-Organisationen steht gesetzlich auch keinerlei Recht auf Auskunft zu.  Das heißt, der Willkür und den politischen Seilschaften der Amtstierärzte  ist Tür und Tor geöffnet. Ein unhaltbares Vollzugsdefizit!

Die AktivistInnen kamen großteils in Tierverkleidungen und trugen Schilder mit dem Motto: „Ich brauche einen Anwalt!“. Plakatständer zeigten Beispiele über nicht geahndete, aber zur Anzeige gebrachte Fälle von Tierquälerei. 

Der Verein gegen Tierfabriken und United Creatures bezogen sich auf den Bereich „Nutztiere“, der Wiener Tierschutzverein auf den Bereich „Heimtierhaltung“, der IBT/die ZTÖ auf Gesetzesmankos allgemein. Der Tierrechtsverein CANIS anhand des Leittieres Wolf auf  „Wildtierhaltung in Privathand“ sowie auf Jagd. Denn immer noch regelt die Jägerschaft illegale Abschüsse von Tieren – wie z.B. den von wildlebenden Wölfen (18.01.98 im Bezirk Rohrbach, OÖ, bzw. 30.01.02 im Bezirk Bad Ischl, OÖ) selbst. CANIS fordert, daß eine Tieranwaltschaft auch mit Befugnissen im Jagdrecht ausgestattet sein muss. Grundforderung bleibt für CANIS natürlich – selbstredend –  die Abschaffung der Jagd als solche!

Text: www.canis.info , 11.10.03

© Foto: Tierrechtsverein CANIS

 




 

 

Home

Zurück