Veganismus/Tierrechte

 

Bundestierschutzgesetz: Chronik eines angekündigten (Teil-) Erfolges

Viele TierfreundInnen werden sich noch an das Jahr 1996 erinnern, an die Woche vom 18. auf den 25. März. Damals unterzeichneten fast 460.000 ÖsterreicherInnen das Tierschutzvolksbegehren – ein riesen Erfolg! Eine der Hauptforderungen galt einem Bundestierschutzgesetz mit einheitlichen Standards für alle neun Bundesländer. Freilich blieb diese Forderung lange Zeit unbeachtet. Die ÖVP und ihr nahestehende Lobbys erstickten jede politische Initiative im Keim.

Am 20. November 2002, vier Tage vor den Nationalratswahlen, verkündete Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel über die Massenmedien, dass nun auch die ÖVP für ein Bundestierschutzgesetz eintrete. Nach dem Wahlgang wollte sich in den Reihen der konservativen Volkspartei niemand so recht an das Versprechen des Regierungschefs erinnern. Zu festgefahren war die Skepsis gegenüber TierschützerInnen, zu groß die Angst, die bäuerliche Wählerklientel zu vergrämen. Das Thema Bundestierschutzgesetz drohte erneut auf die lange Bank geschoben zu werden. Die ÖVP spielte auf Zeit und tat alles, um den Entwurf zu einem Bundestierschutzgesetz im Alleingang durchzudrücken. ExpertInnen der Tierschutzvereine wurden nicht hinzugezogen, ja nicht einmal der freiheitliche Koalitionspartner erhielt anfangs Gehör.

Diese starre Haltung der Volkspartei rief breiten Widerstand hervor. In bisher nie da gewesenem Ausmaß zogen viele Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen an einem Strang, gingen taktische Allianzen ein, um das große Ziel Bundestierschutzgesetz zu erreichen. Seitens des Verbands Österreichischer Tierschutzvereine (VÖT) agierten viele Mitgliedsorganisationen wie der Verein gegen Tierfabriken (VgT), der Internationale Bund der Tierversuchsgegner (IBT), der Wiener Tierschutzverein, der Kärntner Landestierschutzverein oder der Tierrechtsverein CANIS an vorderster Front. Am 23. Januar 2003 fand im Parlament in Wien die 1. Lesung zum Bundestierschutzgesetz statt, am 10. April 2003 fiel mit der Enquete-Kommission der eigentliche Startschuss der Diskussion. Politik, Tierschutz und FachexpertInnen präsentierten ihre Positionen. Danach herrschte einige Monate Flaute, erneut verursacht durch die ÖVP.

Um den Worten Taten folgen zu lassen, gab es seitens des Tierschutzes Demonstrationen, Aktionen und Lobbying bei den PolitikerInnen aller vier Parlamentsparteien. Die Grünen, die SPÖ und zu weiten Teilen auch die FPÖ unterstützten die Forderungen für ein Bundestierschutzgesetz in mehr oder weniger großem Umfang. Die ÖVP kam in Zugzwang, wollte sie ihren Ruf als Verhindererpartei in Sachen Tierschutz nicht noch weiter festigen. VP-Niederlagen bei Landtagswahlen erhöhten den Handlungsbedarf zudem. Dennoch reizten die Hardliner in der Volkspartei ein drohendes Scheitern der Verhandlungen bis zuletzt aus. Die Tierschutz- und Tierrechtsbewegung verlieh dem Thema Bundestierschutzgesetz über die Medien Nachdruck. In der Tageszeitung „Die Presse“ (27. April) sowie im Wochenmagazin „profil“ (10. Mai) erschienen Schaltungen, unterzeichnet von 82 Prominenten, die alle die Forderung nach einem modernen Bundestierschutzgesetz erhoben.

In der Nacht vom 18. zum 19. Mai 2004 war es dann soweit. Die TierschutzsprecherInnen der vier Parlamentsparteien Mag. Ulrike Sima (SPÖ), Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP), Klaus Wittauer (FPÖ) und Mag. Brigid Weinzinger (Grüne) einigten sich auf ein Kompromisspapier für ein Bundestierschutzgesetz. Am 27. Mai beschloss der Nationalrat die Gesetzesvorlage einstimmig. Am 9. Juni passierte der Text auch die zweite Kammer, den Bundesrat. Ab 1. Januar 2005 werden die bestehenden Landesgesetze durch ein Bundestierschutzgesetz abgelöst. Eine in Sachen Tierschutz in Österreich historische Wende, wenngleich mit einigen bitteren Wermutstropfen.

 

Was bringt das Bundestierschutzgesetz im Detail?

1) Die Hauptforderung 1 des Tierschutzvolksbegehrens nach einem bundeseinheitlichen Gesetz wurde erfüllt. Damit sollen Tiere in allen Bundesländern rechtlich gleich behandelt werden. Im Bereich Heimtiere stehen die Chancen gut, damit das Gesetz greift, im Sektor Nutztiere weit weniger. Das Bundestierschutzgesetz ist lediglich ein so genanntes „Rahmengesetz“, d.h. viele Detailfragen werden erst mittels „Verordnungen“ festgelegt. Der Wortlaut dieser Verordnungen ist im Prinzip jederzeit nach politischer Willkür abänderbar.. Mit Sicherheit kann von einer langen Reihe von „Ausnahmeregelungen“ ausgegangen werden. Betreffende Verordnungen werden zudem von den zuständigen Ministerien erlassen und sind daher nicht Primärangelegenheit des Parlaments. Ein Manko, da z.B. das Landwirtschaftsministerium ÖVP-dominiert ist.

2) Hauptforderung 2 nach Tierschutz im Verfassungsrang wurde nicht direkt erfüllt. Es liegt aber ein Vier-Parteien-Entschließungsantrag vor, indem die Bundesregierung „ersucht“ wird, „dafür Sorge zu tragen, dass der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf als Staatszielbestimmung Eingang in den neuen Verfassungsentwurf findet“.  Für diesen Verfassungsentwurf ist der Österreich-Konvent zuständig. Da auch in diesem Gremium die ÖVP tonangebende Kraft ist, bleibt es mehr als ungewiss, ob dem Entschließungsantrag Folge geleistet wird. Außerdem droht momentan der Österreich-Konvent als solcher zu scheitern.

3) Hauptforderung 3 betraf eine Förderung des Tierschutzes durch die öffentliche Hand. Leider ist es nicht gelungen, Bund und Länder zu konkreten Abgeltungen für die durch den Tierschutz erbrachten Leistungen zu verpflichten. Dennoch findet sich unter § 2 des Gesetzestextes folgende Formulierung: „Bund, Länder und Gemeinden sind verpflichtet, das Verständnis der Öffentlichkeit und insbesondere der Jugend für den Tierschutz zu wecken und zu vertiefen und haben nach Maßgabe budgetärer Möglichkeiten tierfreundliche Haltungssysteme, wissenschaftliche Tierschutzforschung sowie Anliegen des Tierschutzes zu fördern.“

4) Eine weitere Forderung des Tierschutzvolksbegehrens von 1996 galt einer Tieranwaltschaft. Dem wurde im Gesetz mit der Etablierung einer so genannten „Tierombudsschaft“ nur in sehr abgeschwächter Form Folge geleistet. Jedes Bundesland nominiert gegenüber dem Gesundheitsministerium Ombudsfrau oder -mann. Voraussetzung für diese Ombudsleute ist ein abgeschlossenes Studium der Veterinärmedizin, der Zoologie oder der Agrarwissenschaften. Ihre Amtszeit währt fünf Jahre, bei möglicher Neubestellung. Ihnen obliegt es, im Interesse der Tiere Akteneinsicht zu nehmen und als Partei bei etwaigen gerichtlichen Prozessen teilzunehmen. Tierombudsleute sind dem Papier nach weisungsfrei. Allerdings ist davon auszugehen, dass gerade in den ÖVP-regierten Bundesländern parteikonforme Personen nominiert werden, also Mitglieder des bereits bestehenden ineffizienten Vollzugsapparates. Ein Verbandsklagerecht, das Tierschutzorganisationen zugunsten der Tiere Parteienstellung in Rechtsfällen ermöglicht hätte, wurde negiert. Alle zwei Jahre muss dem Parlament verpflichtend ein Tierschutzbericht vorgelegt werden. Beratende Funktion kommt dem „Tierschutzrat“ zu, der aus 19 Mitgliedern besteht, wobei kurioser Weise nur ein Mitglied tatsächlich aus dem Tierschutz stammt. Höchstwahrscheinlich wird ein Repräsentant des VÖT diese Funktion ausüben.

5) Batteriehaltung von Legehennen

Mit dem 1. Januar 2005 ist es verboten, neue Legebatterien in Österreich zu errichten. Auf den Tag genau vier Jahre danach werden konventionelle Legebatterien ganz allgemein verboten. So genannte „ausgestaltete Käfige“, die keine Haltungsverbesserung brachten und von denen es glücklicherweise nur sehr wenige im Land gibt, haben eine Übergangsfrist von bis zu 15 Jahren nach Inbetriebnahme. Damit gehört die Käfigeierproduktion in Österreich mittelfristig der Vergangenheit an. Nun gilt es, alles daran zu setzen, dass nicht Batterie-Eier aus dem Ausland den Markt überschwemmen, vor allem, was Fertigprodukte wie Nudeln oder Kekse betrifft.

6) Wildtiere in Zirkussen und ähnlichen Einrichtungen: § 27.1. legt fest, dass die Haltung oder Mitwirkung von Wildtieren verboten ist.

7) Pelzfarmen: Verbot bleibt in ganz Österreich aufrecht (§ 25, Abs. 5)

8) Schächten: Es ist nicht gelungen, eine Verfassungsänderung herbeizuführen. Das Grundrecht auf Religionsfreiheit hat legistisch gesehen eine höhere Wertigkeit als Tierschutz. Im Grunde genommen ein absurder Konflikt, zumal weder nach dem mosaischen noch dem muslimen Ritus Schächten verpflichtend geboten ist. Schächtungen in Österreich müssen in Hinkunft unter Beisein eines Veterinärs und in einem zertifizierten Schlachthof stattfinden. Die Tötung erfolgt weiterhin durch Schächtschnitt an der Kehle. Allerdings muss das Tier gleich nach dem Schnitt betäubt werden (Fachbegriff: post-cut stunning)

9) Verbot von Eingriffen an Tieren

§ 7 verbietet Eingriffe an Tieren, die „nicht therapeutischen oder diagnostischen Zielen“ dienen, insbesondere Kupieren von Schwanz, Ohren oder Schnabel, Durchtrennen der Stimmbänder, Entfernen der Krallen und Zähne. Das schafft vor allem dem Unwesen, Hunde aus „Schönheitsgründen“ zu verstümmeln ein Ende. Allerdings gibt es auch bei Eingriffen wieder Ausnahmeregelungen. Ferkel dürfen etwa bis zum 7. Lebenstag kupiert und kastriert werden – und das von Laien! Die Anwendung von Gummiringen, Ätzstiften oder -salben wurde hingegen verboten.

10) Verbot von Qualzüchtungen: „Züchtungen (...), die für das Tier oder dessen Nachkommen mit starken Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwerer Angst verbunden sind.“ Auch die Weitergabe, der Erwerb und der Import von Tieren „mit Qualzuchtmerkmalen“ ist verboten.

11) Verbote durch § 5 gelten explizit für: Organisation und Durchführung von Tierkämpfen, das Aufeinanderhetzen von Tieren, Abrichtung auf Schärfe sowie „einseitige Zuchtauswahl“ zur Erhöhung der Aggressivität. Stachel- und Korallenhalsbänder sind ebenso untersagt wie elektrisierende oder chemische Dressurgeräte.

12) Strafmaß bei Tierquälerei

Bei Verurteilung ist ein Mindestmaß von 2.000 Euro vorgesehen, als Maximalstrafe 7.500 Euro. Im Wiederholungsfall drohen bis zu 15.000 Euro.

 

Wo liegen die gravierendsten Mängel des Bundestierschutzgesetzes?

Mangel Nummer eins: Die gewichtigen Bereiche Tierversuche, Tiertransporte sowie Jagd und Fischerei waren nicht mal Gegenstand der Verhandlungen. Sie wurden a priori ausgeklammert.

Mangel Nummer zwei: Die Schweinehaltung bleibt eine einzige Katastrophe. Der Platz pro Mastschwein wird auf das schlechteste bestehende Länderniveau hinabgesetzt. Vollspaltenböden ohne Einstreu sind bundesweit erlaubt; werden in drei Bundesländern sogar wiedereingeführt (!). Schweine sind somit die eigentlichen Verlierer dieses Bundestierschutzgesetzes.

Mangel Nummer drei: Vollzug und Kontrolle: Klappte schon bislang der Vollzug bestehender Tierschutzgesetze nicht, wird dieser Missstand künftighin mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit prolongiert. Es gibt zu wenige Beamte und diese rekrutieren sich sehr oft aus dem Umfeld der Agrarlobby. Einen besonderen Hohn stellt jene Kontrollverordnung da, nach der pro Jahr nur 2% der landwirtschaftlichen Betriebe auf Einhaltung des Tierschutzgesetzes geprüft werden müssen. Das heißt im Klartext, dass viele Betriebe nie kontrolliert werden.

Conclusio

Ist das Bundestierschutzgesetz nun ein Meilenstein? Meines Erachtens ja! Erstmals ist es der Tierschutz- und Tierrechtsbewegung in Österreich gelungen, das Thema Tierschutz im Parlament, in den Medien und in der Bevölkerung nachhaltig zu präsentieren. Das Bundestierschutzgesetz ist ein Erfolg mit Symbolkraft und zugleich ein Fuß in der Tür von Legislative und Judikative, wenngleich es gerade bei der Exekutive noch viel zu verbessern gilt. Allerdings darf das neue Gesetz nicht überbewertet werden. Im Sinne konkreter Tierrechte wurde bestenfalls ein Samenkorn gesät, das bei konsequenter Arbeit in einigen Generationen aufzugehen vermag. Noch wird kein Tier als Rechtsperson betrachtet, noch werden keinem Tier subjektive Rechte zugestanden, noch wird nur die Tiernutzung reformiert, nicht aber der Selbstwert von Tieren anerkannt. Wollen wir dieses Umdenken herbeiführen, bedarf es weiterhin viel an Energie, Optimismus und Überzeugungskraft. Jetzt ist es aber mal an der Zeit zum Feiern, den Teilerfolg Bundestierschutzgesetz nach all den Jahren der Hinhaltetaktik seitens der Politik kurz zu genießen.

 

Text: Mag. Alexander Willer, CANIS, 17.06.04

 

 

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