Schutzbestimmungen für Österreich

BUNDESLAND GESETZ STATUS
Burgenland Jagdgesetz ganzjährig geschont seit 1988
Kärnten Jagdgesetz ganzjährig geschont seit 1978
Niederösterreich Jagdgesetz ganzjährig geschont seit 1974
Oberösterreich Jagdgesetz ganzjährig geschont seit 1990
Salzburg Jagdgesetz ganzjährig geschont seit 1994
Steiermark Jagdgesetz ganzjährig geschont seit 1988
Tirol Naturschutzgesetz keine jagbare Art seit 1975
Vorarlberg Naturschutzgesetz keine jagbare Art seit 1969
Wien ------ ungeschützt

 

Internationaler Schutzstatus des Wolfes

ABKOMMEN STATUS ERKLÄRUNG
Berner Konvention Anhang II streng geschützte Tierart
Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES-Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora ) Appendix A

(Wölfe in Bhutan, Indien, Nepal, Pakistan; Rotwolf )

extrem gefährdet : der Handel zu kommerziellen Zwecken ist außer bei den zum Abschuß freigegebenen Kontingenten nicht gestattet. Der Händler benötigt sowohl Ausfuhr- wie vom Einfuhrstaat Genehmigungen.
  Appendix B

( alle anderen Arten )

gefährdete Art, die durch übermäßigen Handel zu extrem gefährdeten Arten werden können. Der Händler benötigt nur vom Ausfuhrstaat Papiere.
IUCN ( International Union for the Preservation of Nature and Natural Resources ) Red Data Block

( nicht verbindlich )

Abessinischer Wolf und Rotwolf als endangered ( vom Aussterben bedroht ) eingestuft; restliche Arten als vulnerable ( gefährdet )
Europäische Rote Liste ECE-ERL V ( vulnerable ) gefährdete Art
EU-Naturschutzrichtlinie 92/43/EWG (FFH oder Fauna-Flora Habitat Richtlinie ) Anhänge II, IV, V IV: in bezug auf Österreich: streng zu schützende Tierart von gemeinschaftlichem Interesse.

 

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