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Internationaler
Schutzstatus des Wolfes |
| ABKOMMEN |
STATUS |
ERKLÄRUNG |
| Berner
Konvention |
Anhang
II |
streng
geschützte Tierart |
| Washingtoner
Artenschutzabkommen (CITES-Convention on International Trade in
Endangered Species of Wild Fauna and Flora ) |
Appendix
A
(Wölfe in
Bhutan, Indien, Nepal, Pakistan; Rotwolf ) |
extrem
gefährdet : der Handel zu kommerziellen Zwecken ist außer bei den
zum Abschuß freigegebenen Kontingenten nicht gestattet. Der
Händler benötigt sowohl Ausfuhr- wie vom Einfuhrstaat
Genehmigungen. |
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Appendix
B
( alle
anderen Arten ) |
gefährdete
Art, die durch übermäßigen Handel zu extrem gefährdeten Arten
werden können. Der Händler benötigt nur vom Ausfuhrstaat Papiere. |
| IUCN
( International Union for the Preservation of Nature and Natural
Resources ) |
Red
Data Block
( nicht
verbindlich ) |
Abessinischer
Wolf und Rotwolf als endangered ( vom Aussterben bedroht )
eingestuft; restliche Arten als vulnerable ( gefährdet ) |
| Europäische
Rote Liste ECE-ERL |
V
( vulnerable ) |
gefährdete
Art |
| EU-Naturschutzrichtlinie
92/43/EWG (FFH oder Fauna-Flora Habitat Richtlinie ) |
Anhänge
II, IV, V |
IV:
in bezug auf Österreich: streng zu schützende Tierart von
gemeinschaftlichem Interesse. |