Schottland: Abgeluchst und ausgefuchst  

Die Auseinandersetzung um das jüngste Verbot der berittenen Fuchsjagd in Schottland nimmt immer bizarrere Formen an. Eine Gruppe von Aktivisten, die sich selbst Rural Guerillas bezeichnet, gibt an, am 12.Februar an vier verschiedenen Orten jeweils einen männlichen sowie zwei weibliche Luchse freigesetzt zu haben. Nach Aussage der Gruppe wäre durch das ausgesprochene Jagdverbot jetzt der ideale Zeitpunkt, um den einzigen natürlichen Feind des Fuchses, den Luchs, in Schottland wieder heimisch zu machen. Der Luchs wurde dort bereits im 16.Jahrhundert ausgerottet. „Scotland needs a natural culling device“, Schottland braucht ein natürliches Ausleseinstrument zur

Regelung der Fuchspopulation, formulierte ein Sprecher der Rural Guerillas. Und wer wäre dazu besser geeignet als der Luchs. Der Weg durch die amtlichen Instanzen war den Katzenfreunden dabei zu beschwerlich: „Es hätte 40 Jahre dauern können, mit der Möglichkeit eingeschlossen, daß die Farmerlobby eine Wiederansiedelung des Luchses generell blockiert“, äußerte sich ein weiterer Guerillero.

Die Frage nach dem Für und Wider der Fuchsjagd kümmere die Rural Guerillas wenig, ihnen ging es einzig und alleine um die Rückkehr des Luchses nach Schottland. Die wilden Katzen sollen bereits bei Craik Forest (the Borders), Glentrool (Galloway), Ard tornish (Inverness-shire) sowie Balnagowan (Ross-shire) herumstreichen.

Sprecher der Polzei sagten, sie wissen von den Drohungen, Luchse freizulassen, hätten aber bisher keinerlei Beweise dafür finden können. Sollte es sich dennoch als zutreffend herausstellen, hätten die Rural Guerillas ein kriminelles Vergehen begangen. Nach Angaben der Polizisten wäre die Überlebenschance der Luchse aufgrund von Straßenverkehr und Jägern ohnehin gering.

Unberührt von der Luchsproblematik verfolgt Simon Hart von der Countryside Alliance seinen Plan, das Verbot der berittenen Fuchsjagd gerichtlich anfechten zu lassen; sowohl auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene. Seiner Meinung nach verstoße das neue Gesetz gegen die Europäische Konvention der Menschenrechte, nach deren Artikel 8 jedem das Recht zustehe, privat den Lebensstil zu führen, den er wünsche. Professor Christopher Gane, juristische Fakultät der Universität Aberdeen, räumt einer solchen Klage allerdings wenig Gewinnchance ein, zumal sich Artikel 8 hauptsächlich auf die individuelle sexuelle Orientierung beziehe, nicht aber auf die Fuchsjagd. Die Verfechter der Fuchsjagd sehen dies anders und lehnen auch vehement jegliche Entschädigungen für etwaige aus dem Jagdverbot resultierende finanzielle Einbußen ab. Denn würde sie

diese annehmen, wäre ihre Erfolgsaussicht dahin, das Gesetz gegen die Fuchsjagd erfolgreich anfechten zu können.

Frei nach: „The Observer“, 17.2.2002; http://www.observer.co.uk/uk_news/story/0,6903,651714,00.html

 

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